Steuer für Nachhaltigen Tourismus

Die Einführung der Steuer für Nachhaltigen Tourismus auf den Baleareninseln erfolgte zum 1. Juli 2016. Sie gilt auf Mallorca und auf den Nachbarinseln Ibiza, Menorca und Formentera.
Die Einführung der Steuer für Nachhaltigen Tourismus ist den wachsenden Besucherzahlen auf den Baleareninseln geschuldet. Das zusätzlich eingenommene Geld soll dafür verwendet werden, die Auswirkungen des Massentourismus auf die Natur und die Umwelt durch dringend erforderliche Investitionen in den Naturschutz einzudämmen.
Höhe der Steuer
Die Höhe der Steuer hängt von der Art des Beherbergungsbetriebes ab. Der höchste Satz wird für Hotels der Kategorien 5 Sterne plus, 5 Sterne und 4 Sterne plus sowie für Appartements der Kategorie 4 Schlüssel und 4 Schlüssel plus fällig. In diesen Unterkunftsbetrieben wird ein Betrag in Höhe von 2 Euro pro Tag und Person erhoben. Für die Übernachtung in Berghütten, Pensionen, Herbergen, auf Campingplätzen und in Gasthäusern beträgt die Steuer 0,50 Euro pro Tag und Person.
In allen anderen Unterkunftsbetrieben inklusive der Kreuzfahrtschiffe liegt der Betrag bei einem Euro. Die Preise beziehen sich auf die Hauptsaison und sind vom 1. Mai bis zum 31. Oktober gültig. In der Nebensaison vom 1. November bis zum 30. April gibt es eine Ermäßigung von 50 Prozent. Von der Steuer generell befreit sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Höchstalter von 16 Jahren.
Eine Besonderheit bei der Steuer für Nachhaltigen Tourismus ist die Tatsache, dass sie direkt von den Unterkunftsbetrieben auf der Baleareninsel eingezogen wird. Im Reisepreis, den der Reiseveranstalter im Katalog angibt, ist die Abgabe demzufolge nicht enthalten. Allerdings sind die Reiseveranstalter verpflichtet, die Kunden auf die Mehrbelastung hinzuweisen. Die gesetzliche Regelung finden Sie im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) unter 246a § 1 Ziff. 4.
