Schlafzimmer 1
- 1 Doppelbett
Pool
Pool auf dem Grundstück.
Terrasse
Eigener Außenbereich zum Sitzen und Essen.
Tischtennis
Tischtennisplatte vorhanden.
Klimaanlage
Klimaanlage vorhanden.
Can Pau ist eine Villa in Pollença im Norden Mallorcas. Du wohnst mit bis zu 8 Personen auf 296 m² Wohnfläche. Zur Ausstattung gehören Pool und Terrasse. Die Villa bietet 4 Schlafzimmer und 4 Bäder. Das Grundstück umfasst 7488 m². Dein Mindestaufenthalt beträgt 7 Nächte. Die Registrierungsnummer lautet ETV/11866. Du nutzt einen Pool und eine Terrasse. Klimaanlage und Heizung gehören zur Ausstattung. Außerdem stehen dir Internet, Geschirrspüler und Waschmaschine zur Verfügung. Du kannst Tischtennis spielen. Can Pau liegt im Ortsteil Pollença in der gleichnamigen Gemeinde. Du verbringst deinen Aufenthalt im Norden Mallorcas damit in Pollença. Du suchst eine Villa für einen Aufenthalt mit deiner Familie oder einer Gruppe? Can Pau bietet Platz für bis zu 8 Personen. Mit 4 Schlafzimmern und 4 Bädern teilst du die Unterkunft mit deinen Mitreisenden.
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| Anreise nur Samstag | Anreise nur Samstag | Anreise nur Samstag | Anreise nur Samstag | Anreise nur Samstag | Anreise an diesem Tag nicht möglich | Anreise nur Samstag |
| Anreise nur Samstag | Anreise an diesem Tag nicht möglich |
Mindestaufenthalt 7 Nächte · Anreise Samstag
Kartendaten © Mapbox © OpenStreetMap
Entfernungen sind ungefähre Luftlinie, die Flughafenangabe ist die ungefähre Fahrzeit. Die genaue Adresse erhältst du nach vollständiger Zahlung.
Preise pro Nacht für die gesamte Unterkunft.
| Zeitraum | Mindestaufenthalt | € |
|---|---|---|
| – | Mindestaufenthalt7 | Preis pro Nacht840,34 €pro Nacht |
| – | Mindestaufenthalt7 | Preis pro Nacht533,61 €pro Nacht |
| – | Mindestaufenthalt7 | Preis pro Nacht701,68 €pro Nacht |
Registriernummer: ETV/11866
Den Mietvertrag schließt du mit dem Vermieter. Wir vermitteln die Buchung. Daten des Vermieters anzeigen
(1) Betreiberin von mallorca.com und fincas.de ist die MenzeMedia.de GmbH, Am Wunderhügel 27, 58644 Iserlohn, Deutschland. Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen von Ferienunterkünften über beide Portale.
(2) Für diese Bedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Begriff: Gast | Bedeutung: Die Person, die eine Ferienunterkunft über eines der beiden Portale bucht |
| Begriff: Vermittlerin | Bedeutung: Die in Absatz 1 genannte Betreiberin |
| Begriff: Vermieter | Bedeutung: Die Person, die die Unterkunft anbietet und überlässt — Eigentümer oder Agentur |
| Begriff: Mietpreis | Bedeutung: Das Entgelt für die Unterkunft im gebuchten Zeitraum |
| Begriff: Obligatorische Nebenkosten | Bedeutung: Zwingende Zusatzkosten mit festem Betrag, vor allem die Endreinigung |
| Begriff: Optionale Extras | Bedeutung: Frei hinzubuchbare Leistungen, z. B. Poolheizung oder Kinderbett |
| Begriff: Gesamtpreis | Bedeutung: Mietpreis + obligatorische Nebenkosten + gebuchte Extras |
| Begriff: Kaution | Bedeutung: Die Sicherheitsleistung des Gastes beim Vermieter (§ 6) |
| Begriff: Touristensteuer | Bedeutung: Die gesetzliche Aufenthaltsabgabe der Balearen, vor Ort an den Vermieter zu zahlen (§ 4) |
(3) Eigene Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn die Vermittlerin ihnen in Textform zustimmt. Maßgeblich ist die bei der Buchung geltende Fassung.
(1) Die Vermittlerin handelt im Namen und für Rechnung des Vermieters. Sie ist weder Vermieter noch Reiseveranstalter und wird nicht Vertragspartner des Mietvertrags des Gastes.
(2) Die Vermittlerin ist ausschließlich für den Vermieter tätig und nicht Maklerin oder Vertreterin des Gastes. Vom Gast erhebt sie keine Provision, Service-, Buchungs- oder Bearbeitungsgebühr. Ihre Vergütung erhält sie ausschließlich vom Vermieter.
(3) Mit der Buchung entstehen zwei Verträge:
| Mietvertrag | Vermittlungsvertrag | |
|---|---|---|
| Vertragsparteien | Mietvertrag: Gast und Vermieter | Vermittlungsvertrag: Gast und Vermittlerin |
| Vertragsgegenstand | Mietvertrag: Unterkunft | Vermittlungsvertrag: Vermittlung und Zahlungseinzug |
| Zahlung des Gastes | Mietvertrag: Gesamtpreis | Vermittlungsvertrag: Keine |
Für Zustand, Ausstattung, Sauberkeit, Übergabe und Gewährleistung der Unterkunft ist allein der Vermieter zuständig. Aus dem Mietvertrag bestehen keine Ansprüche des Gastes gegen die Vermittlerin (Art. 246d § 1 Nr. 6 EGBGB).
(4) Die Vermittlerin ist vom Vermieter zur Entgegennahme der Zahlungen des Gastes bevollmächtigt. Mit Zahlung an die Vermittlerin oder ihren Zahlungsdienstleister wird der Gast gegenüber dem Vermieter von seiner Zahlungspflicht befreit (§ 55 Abs. 3 HGB), auch wenn die Vermittlerin die Zahlung nicht an den Vermieter weiterleitet.
(5) Die Kaution wird nicht über die Vermittlerin abgewickelt (§ 6).
(6) Über die Portale der Vermittlerin kann ausschließlich die Unterkunft gebucht werden. Die Vermittlerin stellt keine Pauschalreisen zusammen (§§ 651a, 651b BGB) und vermittelt keine verbundenen Reiseleistungen (§ 651w BGB). Eine gemeinsame Buchung der Unterkunft mit einem Yachtcharter, einem Erlebnis, einem Transfer, einem Mietwagen oder einem Flug in einem Vorgang ist ausgeschlossen. Solche Kombinationen werden auch nicht zu einem Gesamtpreis angeboten. Die Vermittlerin ist kein Reiseveranstalter und schuldet daher keine Insolvenzsicherung nach § 651r BGB.
(7) Die Vermittlerin vermittelt im Zusammenhang mit einer Buchung keine weiteren Reiseleistungen, insbesondere nicht innerhalb von 24 Stunden danach.
(8) Vor der Buchung werden Name beziehungsweise Firma des Vermieters, dessen ladungsfähige Anschrift und die Tourismusregisternummer der Unterkunft (auf Mallorca die ETV-Nummer) angegeben. Die Vermittlerin informiert außerdem darüber, ob der Vermieter nach eigener Erklärung als Unternehmer handelt (Art. 246d § 1 Nr. 4 EGBGB). Ist dies nicht der Fall, gelten die besonderen Verbraucherschutzvorschriften für den Mietvertrag nicht (Art. 246d § 1 Nr. 5 EGBGB).
(9) Die Kriterien für die Reihenfolge der Suchergebnisse werden in einem eigenen, direkt von der Ergebnisliste aus erreichbaren Bereich erläutert (Art. 246d § 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 EGBGB). Maßgeblich sind die Übereinstimmung mit der Suchanfrage, die Verfügbarkeit im gesuchten Zeitraum, die Vollständigkeit des Objektprofils, die Nähe zum gesuchten Ort und die Aktualität des Belegungskalenders. Die Höhe der vom Vermieter gezahlten Provision hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge. Bezahlte Platzierungen werden als Werbung gekennzeichnet; derzeit bestehen keine.
(1) Die Objektseiten stellen kein Angebot dar. Verfügbarkeit und Preis können sich bis zum Vertragsschluss ändern.
(2) Vor dem Absenden der Buchung wird der buchenden Person die vollständige Preisaufschlüsselung angezeigt; sie bestätigt die Kenntnis dieser Bedingungen. Unmittelbar über der Bestellschaltfläche wird darauf hingewiesen, dass der Vermieter Vertragspartner für die Unterkunft ist und kein Widerrufsrecht besteht (§ 7).
(2a) Die Hausordnung und die Stornovorlage der gebuchten Unterkunft sind Bestandteil des Mietvertrags. Beide sind auf der Objektseite sowie in den Buchungsunterlagen abrufbar und gelten mit der Buchung zwischen dem Gast und dem Vermieter. Die maßgebliche Stornovorlage bestimmt sich nach § 8 Abs. 2.
(3) Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen" gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot ab (§ 312j Abs. 3 BGB).
(4) Die Vermittlerin prüft jede Buchung und darf sie ablehnen, etwa bei zwischenzeitlicher Belegung der Unterkunft, unstimmig erscheinenden Angaben der buchenden Person, unpassender Personenzahl oder Ablehnung durch den Vermieter. Ein Anspruch auf Zustandekommen einer Buchung besteht nicht. Im Rahmen ihrer Vollmacht darf die Vermittlerin der buchenden Person Kulanz zulasten ihrer eigenen Provision gewähren.
(5) Unmittelbar vor der Zahlung gleicht die Vermittlerin den Belegungskalender des Vermieters in Echtzeit ab. Ist die Unterkunft zu diesem Zeitpunkt belegt, kommt kein Vertrag zustande und es erfolgt keine Abbuchung.
(6) Beide Verträge kommen zustande, sobald die Anzahlung erfolgreich gezahlt wurde und die Buchungsbestätigung der Vermittlerin dem Gast zugegangen ist. Die Vermittlerin nimmt das Angebot im Namen des Vermieters an. Eine reine Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar.
(7) Die Bestätigung enthält den Vermieter mit Anschrift und ETV-Nummer, Objekt, Zeitraum, Personenzahl, Preisaufschlüsselung, Kautionshöhe und -weg, Stornobedingungen, Termin der Restzahlung sowie den Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht. Die Vermittlerin speichert den Vertragstext und sendet ihn dem Gast per E-Mail.
(8) Buchungen sind mit oder ohne Nutzerkonto möglich. Kontoinhaber haben wahrheitsgemäße Angaben zu machen, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und der Vermittlerin einen Missbrauchsverdacht zu melden. Ein Anspruch auf ein Nutzerkonto besteht nicht; bei sachlichem Grund darf die Vermittlerin es sperren. Geschlossene Verträge bleiben davon unberührt.
(1) Der angezeigte Preis enthält den Mietpreis für den gebuchten Zeitraum und alle zwingenden Nebenkosten mit festem Betrag, insbesondere die Endreinigung (§ 3 PAngV), einschließlich der vor Ort anfallenden Steuern.
(2) Gebuchte optionale Extras sind Bestandteil des Gesamtpreises. Die Anzahlung berechnet sich aus dem Gesamtpreis (§ 5), die Stornokosten ausschließlich aus dem Mietpreis (§ 8 Abs. 3). Sämtliche Preisbestandteile werden vor der Buchung vollständig aufgeschlüsselt angezeigt.
(3) Auf den Balearen fällt eine gesetzliche Aufenthaltsabgabe je Person und Nacht an. Die jeweilige reisende Person ist Schuldner der Abgabe; der Vermieter hat sie abzuführen und tritt hierfür kraft Gesetzes an deren Stelle. Die Touristensteuer ist vor Ort an den Vermieter zu zahlen. Sie ist nicht Teil des Gesamtpreises und wird nicht über die Vermittlerin eingezogen. Kinder unter 16 Jahren sind befreit; in der Nebensaison und ab dem neunten Tag des Aufenthalts gilt ein ermäßigter Satz. Die Vermittlerin zeigt den voraussichtlichen Betrag vor der Buchung an. Die Vermittlerin erstattet die Touristensteuer nicht. Bei einer Stornierung entsteht die Abgabe nicht.
(4) Nicht im Preis enthalten und getrennt ausgewiesen sind nur:
Alle drei Positionen werden vor der Buchung direkt beim Preis und, soweit möglich, mit Betrag angezeigt. Ein Verweis in verlinkten Bedingungen genügt nicht.
(5) Die Vermittlerin stellt dem Gast keine Rechnung über eine Gebühr aus, da der Gast ihr keine Gebühr schuldet. Die über die Vermittlerin geleisteten Zahlungen entsprechen den Forderungen des Vermieters. Eine Rechnung über die Unterkunft stellt der Vermieter dem Gast auf Anfrage aus.
(1) Bei der Buchung sind 50 % des Gesamtpreises zu zahlen.
(2) 60 Tage vor Anreise sind die restlichen 50 % zu zahlen. Die Vermittlerin kündigt die Restzahlung sieben Tage vorher in Textform mit Betrag und Datum an.
(3) Bei Anreise in 60 Tagen oder weniger ist der gesamte Betrag sofort zu zahlen.
(4) Zahlungsarten: Kreditkarte sowie Apple Pay, Google Pay, Amazon Pay und Link. Überweisung und SEPA-Lastschrift bieten wir bewusst nicht an.
(5) Bei Zahlung mit der bei der Anzahlung gespeicherten Zahlungsart und erteilter Zustimmung zum Einzug bucht die Vermittlerin die Restzahlung am Fälligkeitstag ab. Verlangt die Bank des Gastes eine Bestätigung, übersendet die Vermittlerin stattdessen sofort einen Zahlungslink. Ein zweiter Einzugsversuch erfolgt nur, wenn der erste endgültig fehlgeschlagen ist; ein rein zeitgesteuerter weiterer Einzugsversuch erfolgt nicht.
(6) Zahlt der Gast trotz Mahnung mit Frist nicht, darf die Vermittlerin im Namen des Vermieters vom Vertrag zurücktreten und dem Gast die Stornokosten nach § 8 berechnen.
(7) Die Zahlung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin). Wirtschaftlicher Empfänger des Mietpreises ist der Vermieter. Erstattungen erfolgen über denselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung.
(1) Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter, kein Entgelt, und nicht Teil des Gesamtpreises.
(2) Höhe und Zahlungsweg ergeben sich aus dem Objektprofil und der Buchungsbestätigung. In der Regel wird die Kaution vor Ort hinterlegt oder der Vermieter reserviert den Betrag auf der Karte des Gastes.
(3) Die Kaution wird ausschließlich zwischen dem Gast und dem Vermieter abgewickelt. Die Vermittlerin nimmt sie nicht entgegen und verwahrt sie nicht.
(4) Die Rückzahlung obliegt dem Vermieter und erfolgt in der Regel nach schadensfreier Rückgabe der Unterkunft. Streitigkeiten über einen Einbehalt sind mit dem Vermieter zu klären. Die Vermittlerin unterstützt die Kommunikation, haftet jedoch nicht dafür.
(1) Bei Unterkünften mit festem Reisezeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(2) Die Vermittlerin weist vor der Buchung ausdrücklich auf den Ausschluss des Widerrufsrechts hin (Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB).
(3) Anstelle eines Widerrufs räumt der Vermieter dem Gast ein Rücktrittsrecht nach § 8 ein.
(4) Für den Vermittlungsvertrag mit der Vermittlerin schuldet der Gast keine Zahlung. Auch bei einer Widerrufbarkeit dieses Vertrags bestünde mangels Zahlung an die Vermittlerin kein Erstattungsanspruch gegen sie.
(1) Innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung kannst du kostenlos stornieren und bekommst alles zurück — vorausgesetzt, deine Anreise ist mindestens sieben Tage entfernt. Das gilt nicht bei der Stornovorlage sehr streng; dort greift die Staffel ab der Buchung. Welche Vorlage für deine Unterkunft gilt, siehst du im Objektprofil und vor der Buchung. Eine Buchungsgebühr nach Absatz 3 wird auch innerhalb der ersten 24 Stunden nicht erstattet.
(2) Danach gilt die Stornovorlage der gebuchten Unterkunft. Diese ist im Objektprofil, in der Buchungsübersicht vor der Buchung und in der Bestätigung angegeben. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin.
flexibel
| Rücktritt | Erstattung an den Gast |
|---|---|
| Rücktritt: bis 14 Tage vor Anreise | Erstattung an den Gast: 100 % |
| Rücktritt: 13 bis 7 Tage vorher | Erstattung an den Gast: 50 % |
| Rücktritt: ab 6 Tagen vorher oder bei Nichtanreise | Erstattung an den Gast: 0 % |
moderat
| Rücktritt | Erstattung an den Gast |
|---|---|
| Rücktritt: bis 30 Tage vor Anreise | Erstattung an den Gast: 100 % |
| Rücktritt: 29 bis 14 Tage vorher | Erstattung an den Gast: 50 % |
| Rücktritt: ab 13 Tagen vorher oder bei Nichtanreise | Erstattung an den Gast: 0 % |
streng
| Rücktritt | Erstattung an den Gast |
|---|---|
| Rücktritt: bis 60 Tage vor Anreise | Erstattung an den Gast: 100 % |
| Rücktritt: 59 bis 30 Tage vorher | Erstattung an den Gast: 50 % |
| Rücktritt: ab 29 Tagen vorher oder bei Nichtanreise | Erstattung an den Gast: 0 % |
sehr streng
| Rücktritt | Du bekommst zurück |
|---|---|
| Rücktritt: bis 61 Tage vor Anreise | Du bekommst zurück: 50 % |
| Rücktritt: ab 60 Tagen vorher oder bei Nichtanreise | Du bekommst zurück: 0 % |
(3) Die Prozentsätze gelten ausschließlich für den Mietpreis. Endreinigung und gebuchte Extras werden stets vollständig erstattet. Die Touristensteuer ist nicht Gegenstand dieser Erstattung, da sie nicht an die Vermittlerin gezahlt wird (§ 4 Abs. 3). Eine Buchungsgebühr ist davon ausgenommen: Sie entsteht mit der Buchung selbst und bleibt auch bei einer Stornierung geschuldet.
(4) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein deutlich geringerer Schaden als der einbehaltene Betrag entstanden ist. In diesem Fall schuldet der Gast nur den geringeren Betrag. Die Sätze berücksichtigen bereits ersparte Aufwendungen und eine mögliche Weitervermietung. Der Vermieter kann stattdessen seinen konkreten Ausfall verlangen; diesen hat er zu beziffern und zu belegen.
(5) Der Rücktritt ist der Vermittlerin in Textform zu erklären. Sie ist zur Entgegennahme für den Vermieter berechtigt. Der Anreisetag zählt bei der Frist nicht mit.
(6) Anstelle eines Rücktritts kann der Gast eine andere Person benennen, die in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann widersprechen, wenn die Person für den Vertrag nicht geeignet ist. Die Vermittlerin erhebt hierfür keine Gebühr und berechnet dem Gast auch keine eigene Stornogebühr.
(7) Die Vermittlerin vermittelt keine Versicherungen und erhält daraus keine Vergütung.
(1) Der Vermieter hat seinen Belegungskalender aktuell zu halten und jede Buchung binnen 24 Stunden zu bestätigen. Vor jeder Zahlung prüft die Vermittlerin die Verfügbarkeit in Echtzeit.
(2) Bei einer Doppelbuchung gilt:
(3) Beträge, die nicht über die Vermittlerin abgewickelt wurden, insbesondere die Kaution, sind direkt vom Vermieter zurückzufordern.
(4) Bei Naturereignissen, behördlichen Anordnungen und Ähnlichem gelten die gesetzlichen Bestimmungen; eine für den Gast günstigere Regelung des Vermieters geht vor.
(5) Da die Vermittlerin kein Reiseveranstalter ist, besteht keine gesetzliche Insolvenzsicherung. Die Auszahlung an den Vermieter erfolgt erst einen Tag nach Anreise des Gastes; bis dahin kann die Vermittlerin dem Gast die Zahlungen erstatten.
(1) In der Unterkunft dürfen nur die im Vertrag genannten Personen wohnen. Bei Überbelegung darf der Vermieter zusätzlich abrechnen und kündigen. Übernachtungsbesuch ist dem Vermieter vorher zu melden.
(2) Der Gast hat die Unterkunft pfleglich zu behandeln, die Hausordnung und örtliche Vorschriften, insbesondere zum Lärm-, Brand- und Wasserschutz, einzuhalten und Eingriffe in die Technik ohne Zustimmung zu unterlassen. Dies betrifft Elektrik, Heizung, Poolumwälzung und Schließanlagen.
(3) Die laufende Reinigung obliegt dem Gast; die Unterkunft ist besenrein zu übergeben. Eine bezahlte Endreinigung umfasst in der Regel nicht Spülmaschine, Herd, Backofen, Kühlschrank und Küchengeräte.
(4) Haustiere bedürfen der Zustimmung des Vermieters unter wahrheitsgemäßer Angabe von Art, Größe und Anzahl.
(5) Der Gast hat die Check-in- und Check-out-Zeiten einzuhalten. Ein Anspruch auf früheren Bezug oder späteren Auszug besteht nicht. Verspätungen sind vorher zu melden. Bei verspäteter Ankunft besteht kein Anspruch auf Schlüsselübergabe; dadurch entstehende Kosten trägt der Gast.
(6) Schäden und Vorkommnisse sind dem Vermieter sofort zu melden, auch wenn sie nicht vom Gast verursacht wurden.
(7) Mängel sind unverzüglich anzuzeigen; Gelegenheit zur Abhilfe ist zu gewähren. Mängel der Unterkunft sind dem Vermieter oder der in den Unterlagen genannten Stelle anzuzeigen, Mängel der Vermittlung der Vermittlerin. Wer dies schuldhaft versäumt, verliert insoweit seine Ansprüche. Der Gast wird gebeten, die Vermittlerin zusätzlich über Mängel der Unterkunft zu informieren. Diese zusätzliche Information ist freiwillig; ihr Unterlassen führt zu keinem Rechtsverlust.
(8) Ist der Aufenthalt durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, für den der Vermieter einsteht, kann der Gast den Mietvertrag kündigen, nachdem er dem Vermieter erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Der Vermieter kann kündigen, wenn der Gast oder dessen Mitreisende trotz Abmahnung nachhaltig stören. Er behält dann den Mietpreis, muss sich jedoch Ersparnisse und eine Weitervermietung anrechnen lassen.
(9) Nimmt der Gast gebuchte Leistungen nicht in Anspruch, etwa bei späterer Anreise oder früherer Abreise, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Der Vermieter erstattet jedoch die durch eine Weitervermietung erlangten Beträge und seine Ersparnisse.
(1) Der Vermittlerin sind Name, Kontakt-, Buchungs- und Zahlungsdaten der buchenden Person anzugeben; von Mitreisenden ausschließlich die Namen.
(2) Nach spanischen Vorgaben hat der Vermieter die Daten aller anreisenden Gäste zu erfassen und an die Sicherheitsbehörden zu melden. Der Vermieter nimmt die Ausweisdaten der Reisenden beim Check-in auf. Die Vermittlerin speichert diese Daten nicht. Ohne diese Angaben vor Ort kann der Vermieter die Unterkunft nicht übergeben.
(3) Die Vermittlerin meldet die Buchung an die spanischen Behörden. Die Meldung umfasst Namen und Kontaktdaten der buchenden Person sowie Buchungs-, Reise- und Zahlungsdaten. Hierzu ist die Vermittlerin als Vermittlungsplattform gesetzlich verpflichtet. Ausweisdaten sind darin nicht enthalten.
(4) Zur Durchführung der Buchung übermittelt die Vermittlerin die erforderlichen Daten an den Vermieter und den Zahlungsdienstleister. Der Vermieter verarbeitet sie anschließend in eigener Verantwortung. Der Gast hat seine Mitreisenden auf die Datenschutzerklärung der Vermittlerin hinzuweisen.
(1) Die Vermittlerin haftet nicht für die Unterkunft, insbesondere nicht für Zustand, Ausstattung, Sauberkeit, Verfügbarkeit, Übergabe oder Kautionsrückzahlung. Hierfür ist der Vermieter zuständig.
(2) Die Vermittlerin haftet für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer eigenen Leistungen: die richtige Weitergabe der Angaben des Vermieters, die Übereinstimmung der von ihr erstellten Objektbeschreibungen mit dessen Daten, die Information der buchenden Person über die Buchungsbedingungen und den ordnungsgemäßen Umgang mit den Geldern des Gastes.
(3) Die Vermittlerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Rahmen einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; dies gilt auch für ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Ein pauschaler Haftungsausschluss für eigenes Verschulden besteht nicht.
(4) Bilder, Karten und Standortangaben dienen der Orientierung. Die genaue Adresse wird dem Gast spätestens mit der Anreiseinformation mitgeteilt.
(5) Die Vermittlerin bemüht sich um die Erreichbarkeit der Portale, schuldet diese jedoch nicht.
(1) Vertragssprache ist Deutsch; im Zweifel gilt die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Ergänzende Bedingungen des Vermieters in einer anderen Sprache fasst die Vermittlerin dem Gast in den wesentlichen Punkten zusammen. Erklärungen zum Vertrag bedürfen mindestens der Textform.
(2) Für den Vermittlungsvertrag mit der Vermittlerin gilt deutsches Recht. Der Schutz zwingender Vorschriften des Aufenthaltsstaats des Gastes als Verbraucher bleibt unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
(3) Für den Mietvertrag mit dem Vermieter gilt in der Regel spanisches Recht, da die Unterkunft dort liegt (Art. 4 Abs. 1 lit. c Rom-I-VO). Der volle deutsche Verbraucherschutz steht dem Gast dort möglicherweise nicht zur Verfügung. Zwingendes EU-Recht bleibt unberührt.
(4) Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Iserlohn. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(5) Die Vermittlerin nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG). Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet.
(1) Die Vermittlerin darf diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und der Gast dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Sie informiert den Gast in Textform; geänderte Bedingungen gelten nur für danach erfolgende Buchungen.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig; an ihre Stelle tritt das Gesetz (§ 306 BGB).
(3) Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag darf der Gast nur mit Zustimmung der Vermittlerin abtreten; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Stand: September 2026
Balearic Holiday Villas S.L.
Via Pollentia 3 07460 Pollença ES
ETV/11866
Dieses Objekt vermietet ein gewerblicher Anbieter.
Vertragspartner des Mietvertrags ist der Vermieter. Ansprüche aus dem Mietvertrag richten sich an ihn; wir vermitteln die Buchung.
- Keine Jugendgruppen - Rauchen nicht erlaubt - Haustiere nicht erlaubt

nahe Pollença (Norden)
Registriernummer: ETV/4875
pro Nacht
221,14 € – 574,96 €

nahe Pollença (Norden)
Registriernummer: ETV/8616
pro Nacht
252,11 € – 671,42 €

nahe Pollença (Norden)
Registriernummer: ETV/10057
pro Nacht
336,13 € – 886,55 €

nahe Pollença (Norden)
Registriernummer: ETV/2445
pro Nacht
423,98 € – 878,25 €
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