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Angepasste Förderung für private Anlagen zur erneuerbaren Energie

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Bei einigen bereits bewilligten Vorhaben sinkt die Auszahlung, weil die umgesetzten Anlagen kleiner ausfielen oder weniger kosteten als geplant.

Die zuständige Landesstelle hat eine endgültige Vorlage für Förderfälle aus einem Programm für private Photovoltaik- und Kleinwindanlagen vorgelegt. Die Förderung war für die Umsetzung erneuerbarer Energieanlagen vorgesehen.

Betroffen sind die in einem Anhang aufgeführten Antragstellenden, denen bereits eine Unterstützung zugesagt worden war. Sie haben Unterlagen zum Abschluss ihrer Vorhaben eingereicht.

Aus diesen Nachweisen geht hervor, dass einzelne Maßnahmen günstiger umgesetzt wurden als ursprünglich angesetzt oder dass die Anlagen gegenüber der Planung verkleinert wurden. Deshalb werden die Förderbeträge entsprechend angepasst und niedriger festgesetzt.

Die fachlich zuständigen Stellen haben die Auszahlung der so gekürzten Zuschüsse befürwortet. Die Berechnung der jeweiligen Kürzung orientiert sich an den Vorgaben der zugrunde liegenden Förderbekanntmachung.

Quelle

BOIB Núm. 107/2026 · Beschluss · Themenbereich: Stadtplanung · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 27.08.2026

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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.

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