Palma: Frau nach Aufzug-Lüge beim Wohnungsverkauf festgenommen
Eine Käuferin in Palma kaufte eine Wohnung im vierten Stock ohne Aufzug – weil die Verkäuferin ihr einen angeblich einstimmig beschlossenen Einbau gezeigt haben soll. Die Polizei nahm die Frau am 30. August wegen des Verdachts fest, beim Wohnungsverkauf getäuscht zu haben. Die Wohnung war für rund 200.000 Euro angeboten worden.
Die Käuferin hatte den Aufzug zur Bedingung für den Kauf gemacht. Die Verkäuferin erklärte nach Angaben der Polizei, sie sei Präsidentin und Verwalterin des Gebäudes. Sie soll behauptet haben, die Eigentümergemeinschaft habe den Einbau einstimmig beschlossen. Die Arbeiten bezifferte sie auf rund 60.000 Euro und verwies auf angeblich verfügbare öffentliche Zuschüsse.
Vor der Unterzeichnung der Kaufurkunde zeigte die Verkäuferin laut Polizei das Protokollbuch der Eigentümergemeinschaft. Darin stand der angebliche Aufzug-Beschluss auf der Tagesordnung.
Nach dem Kauf fällt die Aufzug-Lüge auf
Wochen nach dem Kauf übernahm die neue Eigentümerin den Vorsitz der Gemeinschaft und berief ein Nachbarstreffen ein. Sie wollte die nächsten Schritte einleiten und Angebote von Firmen einholen.
Die übrigen Eigentümer teilten ihr dabei mit, dass über den Aufzug nie abgestimmt worden sei und es keinen Beschluss gebe. Nach Prüfung des Protokollbuchs kamen die Nachbarn laut Polizei zu dem Schluss, dass der Punkt zum Aufzug nachträglich und ohne ihr Wissen eingefügt worden sei.
Die Ermittler der Gruppe für Wirtschafts- und Technologiedelikte identifizierten und nahmen die mutmaßliche Täterin fest. Sie wurde der zuständigen Justizbehörde übergeben.
Polizei rät zu Gesprächen mit Verwalter und Nachbarn
Nach dem Fall empfiehlt die Polizei, Angaben zu Beschlüssen, Sonderumlagen und Schulden direkt mit einem externen, professionellen Hausverwalter abzugleichen. Auch Gespräche mit anderen Bewohnern vor einem Kaufvertrag könnten helfen, die Lage im Gebäude zu klären.
Zudem raten die Beamten zu einem aktuellen Grundbuchauszug, zur Prüfung von Originalunterlagen mit fachlicher Beratung und zu Vorsicht bei Zeitdruck vor einer Unterschrift. Bei Zweifeln sollten Käufer vor dem Termin für die öffentliche Kaufurkunde einen Anwalt, Immobilienberater oder das zuständige Notariat einschalten.
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com