Staatsanwalt will Ábalos und Koldo in Haft lassen
Für José Luis Ábalos und seinen früheren Berater Koldo García sollen die Haftstrafen von 24 beziehungsweise 19 Jahren bestehen bleiben. Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hat den Obersten Gerichtshof in Madrid am 1. September aufgefordert, ihre Anträge auf Aufhebung des Urteils im „Fall Masken“ zurückzuweisen.
Der frühere Minister Ábalos und García waren in dem Verfahren zu 24 und 19 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der leitende Antikorruptionsstaatsanwalt Alejandro Luzón schreibt, die Anträge auf Nichtigkeit seien zum Scheitern verurteilt und müssten abgewiesen werden.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wiederholen die Verteidiger lediglich Argumente, die das Gericht bereits im rechtskräftigen Urteil geprüft und verworfen habe. Deshalb hätten die neuen Anträge keinen eigenen Gegenstand.
Ábalos hatte die Aufhebung des Urteils vom Juni, die Aussetzung seiner Strafe und seine Freilassung verlangt. Er und Koldo García sitzen seit November 2025 in Untersuchungshaft. Ábalos begründete seinen Antrag damit, dass die Richter ihre Verurteilung auf „nicht vorhandene Bestätigungen“ gestützt hätten.
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com