Fibromyalgie: Gericht bestätigt Nein zur Dauer-Rente
Ein 54-jähriger Reisebüro-Mitarbeiter auf den Balearen erhält trotz Fibromyalgie keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit. Das Oberste Gericht der Balearen hat die Entscheidung eines Sozialgerichts auf Menorca bestätigt. Die Richter sehen seine Arbeitsfähigkeit nicht stark genug eingeschränkt.
Der Mann leidet nach Angaben des Gerichts an Fibromyalgie und Polyartralgien, also Schmerzen in mehreren Gelenken. Er erklärte, die chronische und schwankende Erkrankung habe seinen Berufsweg stark beeinträchtigt. Zudem brauche er eine symptomatische und lindernde Behandlung.
Gericht verweist auf Krankschreibung in schweren Phasen
Das Sozialgericht auf Menorca hatte die Klage bereits im April 2024 abgewiesen. Es stützte sich dabei auf ein Gutachten des Teams zur Bewertung von Erwerbsunfähigkeit.
Die Richter bezweifeln die chronische Erkrankung nicht. Sie bewerten sie jedoch nicht als dauerhaft. Bei besonders schweren Phasen könne der Arbeitnehmer eine zeitweise Arbeitsunfähigkeit nutzen. Dieses Argument trägt nun auch das Urteil des Obersten Gerichts der Balearen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der 54-Jährige kann beim Obersten Gerichtshof Kassationsbeschwerde einlegen.
Themen: Gerichtsprozesse
Quelle: Europa Press / Mallorca.com