Förderbeträge für private Solar- und Kleinwindanlagen werden angepasst
Nach Abschluss der nachgewiesenen Arbeiten sollen Förderungen für private Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie in angepasster Höhe ausgezahlt werden.
Die zuständige Energieverwaltung der Balearen befasst sich mit Förderungen für Privatpersonen, die Solarstrom- oder Kleinwindanlagen umgesetzt haben. Die Förderung ist Teil eines europäischen Programms für regionale Entwicklung.
Betroffen sind die Personen, die in einem Anhang des Beschlusses aufgeführt sind und bereits eine Förderzusage für eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten hatten. Sie haben Unterlagen über die ausgeführten Arbeiten eingereicht.
Aus diesen Nachweisen geht hervor, dass die tatsächlichen Kosten unter dem ursprünglich vorgesehenen Umfang lagen oder die Anlage kleiner umgesetzt wurde. Deshalb wird die Fördersumme im Verhältnis zu den vorgenommenen Änderungen reduziert.
Die zuständigen technischen Stellen haben die Auszahlung der entsprechend angepassten Förderbeträge befürwortet. Zuvor war der finanzielle Rahmen der Ausschreibung erweitert worden.
Quelle
BOIB Núm. 107/2026 · Beschluss · Themenbereich: Stadtplanung · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 27.08.2026
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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.
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