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Genehmigungsverfahren für Solaranlagen in Valldemossa und Palma läuft

Genehmigungsverfahren für Solaranlagen in Valldemossa und Palma läuft

Ein Energieunternehmen hat die Behörden um die Vorabprüfung und Umweltbewertung für eine Zusammenführung von Solarprojekten gebeten; das Verfahren befindet sich in der öffentlichen und fachlichen Abstimmung.

Das Unternehmen Enel Green Power España hat bei der zuständigen Generaldirektion einen Antrag eingereicht, in dem es um die formelle Vorabgenehmigung, die Einstufung als strategisches Industrieprojekt und um die reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung für die zusammengefassten Solarvorhaben Bugadera und Duralló in den Gemeinden Valldemossa und Palma geht.

Die Eingabe wurde zur weiteren Bearbeitung zugelassen und der Projektträger ergänzte später die Unterlagen. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit Sampol Distribució Elèctrica über die Bedingungen der Einspeisung in die Unterstation BIT wandte sich der Antragsteller an die Generaldirektion zur Vermittlung.

Im weiteren Verfahren wurden Konsultationen mit betroffenen Verwaltungen und Stellen eingeleitet und die Angelegenheit in dem amtlichen Mitteilungsorgan zur öffentlichen Einsichtnahme veröffentlicht, mit einer Informationsfrist von einem Monat. Der Gemeinderat von Valldemossa befand, dass die formelle Bearbeitung fortgesetzt werden kann, wobei noch sektorspezifische Genehmigungen und Erlaubnisse zu erteilen sind.

E‑Distribución Redes Digitales gab eine positive Stellungnahme ab und erklärte, das Projekt betreffe keine eigenen Anlagen, da die vorgesehene Anbindung direkt an die Unterstation BIT erfolgen soll. Auch Red Eléctrica de España meldete eine wohlwollende Einschätzung, weil sie keine Beeinträchtigungen ihrer Anlagen festgestellt hatte.

Quelle

BOIB Núm. 88/2026 · Beschluss · Themenbereich: Umwelt · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 14.07.2026

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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.

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