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Hoteliers wollen illegale Ferienvermietung per Register finden

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Illegale Ferienvermietung soll auf den Balearen leichter auffliegen: Die Hotelverbände wollen dafür das Register der Immobilieneigentümer nutzen. Am Montag in Palma auf Mallorca forderten sie, die dort verfügbaren Daten in das touristische Verfahren einzubinden. So sollen Verwaltungen schneller verlässliche Informationen über Ferienwohnungen und ihre Nutzung erhalten.

Archivo - Playa de Cala Millor.
Europa Press

Die Federación Empresarial Hotelera de Mallorca, der Hotelverband von Ibiza und Formentera sowie der Hotelverband von Menorca sehen die Initiative vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungslage und des wachsenden Drucks auf den Wohnungsbestand. Nach ihrer Darstellung brauchen Behörden Informationen darüber, welche Wohnungen touristisch vermietet werden, welche Eigenschaften sie haben und welche Aktivitäten dort stattfinden.

Register soll illegale Angebote aussortieren

Mit einer Bescheinigung aus dem Register der Immobilieneigentümer könnten rechtliche Voraussetzungen nach Angaben der Verbände einfach und objektiv gegenüber der Verwaltung belegt werden. Wohnungen, die die nötigen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, sollen so nicht unrechtmäßig auf den touristischen Markt gelangen.

Neue Auflagen verlangten die Verbände nach eigener Darstellung nicht. Das Register solle vielmehr Kontrollen erleichtern, die in der geltenden Regelung bereits vorgesehen sind, für die Tourismusverwaltung bislang aber schwerer zu prüfen waren.

Einheitliche Nummer für jede Ferienwohnung

Die Hotelverbände wollen außerdem die von der europäischen Regelung vorgesehene Registernummer in das touristische Verfahren übernehmen. Jede Wohnung, die kurzfristig vermietet wird, soll unabhängig vom Zweck des Aufenthalts eine verlässliche und eindeutige Kennung erhalten.

Dadurch solle die Information zu einem Gebäude nicht auf verschiedene Stellen verteilt werden. Die Verbände fordern dafür Zusammenarbeit und technische Vernetzung zwischen den zuständigen Verwaltungen und dem Colegio de Registradores, dem Verband der Registerführer.

Nach Ansicht der Hotelverbände eröffnet das Urteil 620/2026 des Obersten Gerichtshofs vom 19. Mai den Balearen die Möglichkeit, ihre Tourismusregeln an europäische Vorgaben anzupassen und die vorherige Kontrolle der Wohnungen zu stärken.

Themen: Gerichtsprozesse · Wohnen & Immobilien · Tourismus · Politik · Wirtschaft

Quelle: Europa Press / Mallorca.com