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Neue Förderrunde für Solar- und Kleinst-Windanlagen trifft Verwaltungsprüfung

Neue Förderrunde für Solar- und Kleinst-Windanlagen trifft Verwaltungsprüfung

Die Regierung der Balearen hat eine öffentliche Ausschreibung zur Unterstützung privater Solar- und Mikro-Wind-Projekte veröffentlicht; das ursprünglich bereitgestellte Budget wurde später erhöht und bestimmte Antragstellende sind in den Unterlagen verzeichnet.

Ende Dezember wurde im Amtsblatt eine Ausschreibung bekannt gemacht, die auf die Förderung von Photovoltaik- und kleinen Windkraftanlagen für Privatpersonen im Rahmen des europäischen FEDER-Programms abzielt. Diese Bekanntmachung wurde durch einen förmlichen Beschluss der zuständigen Ressortverantwortlichen in Gang gesetzt.

In einer späteren Veröffentlichung im Amtsblatt wurde das für diese Förderung bereitgestellte Kreditvolumen erweitert. Damit hat die Verwaltung die finanziellen Mittel für die laufende Förderaktion nachträglich aufgestockt.

Die Personen, die in dem beigefügten Anhang der Vorlage aufgeführt sind, hatten einen Antrag im Rahmen dieser Ausschreibung gestellt. Die Fachleute der Generaldirektion für Kreislaufwirtschaft, Energiewende und Klimawandel haben die Unterlagen geprüft und ein positives Prüfvermerk zu mehreren Punkten ausgestellt: Die Antragstellenden kommen nach ihrer Art als Begünstigte in Betracht, sie haben die in der Ausschreibung geforderte Dokumentation vorgelegt, und sie sind gegenüber der Sozialversicherung sowie gegenüber den steuerlichen Behörden auf Landes- und Staatsebene nicht im Rückstand.

Die endgültige Vorschlagsfassung wurde vom Generaldirektor formuliert und liegt der vorgelegten Bekanntmachung zugrunde. Weitere Einzelheiten sind im Anhang der Verwaltungsakte dokumentiert.

Quelle

BOIB Núm. 88/2026 · Beschluss · Themenbereich: Stadtplanung · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 14.07.2026

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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.

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