mallorca-news

Son Dameto Dalt: Stand der neuen Kleinkindschule in Palma

Son Dameto Dalt: Stand der neuen Kleinkindschule in Palma

Durch einen Regierungsbeschluss wurde in Palma eine städtische Einrichtung für den ersten Bildungsabschnitt eingerichtet; jüngste Prüfungen und überarbeitete Baupläne wurden eingereicht und kontrolliert.

Ende des Jahres wurde per Beschluss die städtische Kleinkindschule in Son Dameto Dalt eingerichtet; Träger ist die Stadt Palma. Für den ersten Bildungsabschnitt sind insgesamt sieben Gruppen mit zweiundneunzig Plätzen genehmigt worden, verteilt auf Kinder im ersten Lebensjahr, im zweiten Lebensjahr und im dritten Lebensjahr — mit jeweils zwei Gruppen für die ersten beiden Altersstufen und drei Gruppen für die älteste Altersstufe, die Platz für vierundfünfzig Kinder vorsieht.

Der Dienst für Schulinfrastruktur führte Mitte Dezember eine Begehung durch und stellte fest, dass die Anlagen den vorgeschriebenen Mindestanforderungen entsprechen, zugleich wurden aber noch Restarbeiten genannt, die vor der Inbetriebnahme abgeschlossen werden sollten.

Im Juni hat der städtische Träger die endgültige Abnahmebegehung beantragt, um den Zustand der Anlagen zu prüfen und den Schlussbericht für die Inbetriebnahme zu erhalten. An diesem Zeitpunkt wurden die überarbeiteten Planunterlagen samt den abschließenden Bauplänen, unterzeichnet von der Bauleitung, vorgelegt, und der Infrastrukturdienst führte eine weitere Besichtigung durch, um die ordnungsgemäße Ausführung der noch offenen Arbeiten zu überprüfen.

Für Eltern in Palma ist das Relevanteste: Die neue städtische Einrichtung schafft Genehmigungen für eine feste Anzahl an Plätzen in mehreren Altersstufen, und die zuständigen Stellen haben die laufenden Abschlussprüfungen und die Vorlage finaler Planunterlagen dokumentiert.

Quelle

BOIB Núm. 87/2026 · Beschluss · Themenbereich: Gesundheit & Bildung · Conselleria d'Educació i Universitats · Stand: 11.07.2026

Originaldokument im BOIB öffnen

Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. · Impressum