Sozialhilfe auf Mallorca: Streit um fünf Jahre Wohnsitz
Eine neue Sozialhilfe für Familien auf Mallorca sorgt für Streit: Der PSIB wirft dem Consell de Mallorca vor, die Abwicklung ohne Einigung auf die Rathäuser zu verlagern. Das Inselinstitut für Sozialdienste (IMAS) schickte den Gemeinden und Gemeindeverbänden am 1. September einen Nachtrag für eine neue Finanzierungslinie, den sogenannten sozialen Schutzschild. Die Hilfe soll die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs im Nahen Osten abfedern und gilt für 2026 und 2027.
PSIB sieht die Kommunen unter Druck
Die Sozialisten erkennen an, dass das Geld für die Gemeinden wichtig sein kann. Dennoch komme die Initiative zu spät, kritisiert die stellvertretende PSIB-Sprecherin im Consell de Mallorca, Sofía Alonso. Acht Monate des Jahres, in dem die Hilfe greifen sollte, seien bereits vergangen.
Nach Darstellung des PSIB müssen die kommunalen Sozialdienste die Anträge bewerten, Familien betreuen und die Hilfen verwalten. Der Consell de Mallorca wälze damit Verantwortung für steigende Preise auf die Rathäuser ab, ohne vorher Gespräche oder Abstimmung geführt zu haben.
Bedingung: fünf Jahre durchgehender Wohnsitz
Besonders kritisiert der PSIB die Vorgabe, für die Hilfe fünf Jahre durchgehenden Wohnsitz nachzuweisen. Für eine Belastung, die 2026 entstanden sei, müsse damit ein Wohnsitz seit 2021 belegt werden, sagt Alonso.
Der PSIB sieht für diese Bedingung weder eine soziale noch eine rechtliche Begründung. Die Partei erklärt, die Vorgabe stehe in keinem der Regelwerke für Sozialdienste auf den Balearen und auf Mallorca. Sie könne eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung schaffen und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Quelle: Europa Press / Mallorca.com