Vorläufige Zuschüsse für Projekte zur elektrischen Mobilität
Vorläufige Zuschüsse für Projekte zur elektrischen Mobilität
Die Generaldirektion hat eine vorläufige Liste mit Antragstellenden bestätigt, denen im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung Fördermittel für Maßnahmen zur Elektromobilität zugewiesen werden sollen.
Die zuständige Direktion hat eine vorläufige Entscheidung getroffen, durch die bestimmte Personen und Einrichtungen als Empfänger von Fördermitteln im Bereich elektrische Mobilität genannt werden. In einer Anlage sind jene verzeichnet, die zuvor einen Antrag eingereicht hatten. Wenn du zu den im Anhang genannten Antragstellenden gehörst, betrifft dich diese Entscheidung direkt.
Die fachliche Prüfung durch die technischen Mitarbeitenden fiel positiv aus: Die Antragstellenden sind nach ihrer Art grundsätzlich förderfähig, sie haben die in der Ausschreibung verlangten Unterlagen vorgelegt und sind ihren Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung sowie den zuständigen Steuerbehörden nachgekommen.
Die Höhe der jeweils zuerkannten Mittel wurde entsprechend den Vorgaben der Ausschreibung berechnet; als rechtliche Grundlagen werden dabei das allgemeine Subventionsrecht und ein entsprechender legislativer Erlass genannt.
Für das Modul zur Förderung der Ladeinfrastruktur sind die verfügbaren Mittel inzwischen ausgeschöpft. Anträge, die noch nicht abschließend bearbeitet sind, werden daher in eine Warteliste übernommen oder bleiben zurückgestellt, bis aus anderen Verfahren Mittel freigegeben werden.
Quelle
BOIB Núm. 89/2026 · Beschluss · Themenbereich: Verkehr · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 16.07.2026
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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.
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