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Katze nach Spanien mitnehmen: Papiere, Chip und Anmeldung

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Wer die Katze nach Spanien mitnehmen will, muss vor allem eine Reihenfolge einhalten: Chip, dann Impfung, dann 21 Tage warten – erst danach ist die Katze reisefähig. Aus einem anderen EU-Land wie Deutschland oder Österreich ist die eigentliche Einreise unbürokratisch, solange Mikrochip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis stimmen. Die eigentliche Arbeit findet beim Tierarzt zuhause statt, nicht am Flughafen Palma. Anders sieht es nach der Ankunft aus: Das spanische Tierschutzgesetz verlangt eine zusätzliche Registrierung, und auf den Balearen gilt dafür das RIACIB. In diesem Ratgeber lernst du, welche drei Voraussetzungen zwingend sind, warum Spanien bei jungen Katzen keine Ausnahme macht, was für Katzen ausdrücklich nicht gilt (Stichwort Bandwurmbehandlung und Hundehaftpflicht) und wie die Anmeldung auf Mallorca konkret abläuft.

Katze nach Spanien mitnehmen: Papiere, Chip, Anmeldung

Planst du den Umzug nach Mallorca mit Katze und willst sichergehen, dass Chip, Impfung und Ausweis wasserdicht sind?

Die drei Pflichtvoraussetzungen für die Einreise

Für die Einreise aus einem anderen EU-Staat nach Spanien benötigt deine Katze exakt drei Dinge. Alle drei müssen erfüllt sein, sonst wird die Einreise verweigert oder verzögert.

Voraussetzung Details Wer stellt aus / setzt
Mikrochip (oder Tätowierung vor dem 03.07.2011) ISO-konformer Chip, muss lesbar sein Tierarzt
Gültige Tollwutimpfung Katze muss bei der Impfung mindestens 12 Wochen alt gewesen sein; Impfdatum darf nicht vor dem Chip-Datum liegen Ermächtigter Tierarzt
EU-Heimtierausweis Felder Eigentümer, Tierbeschreibung, Kennzeichnung, Ausstellung und Impfung müssen ausgefüllt sein Ermächtigter Tierarzt

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 576/2013, die von Spanien und allen anderen EU-Staaten einheitlich angewendet wird. Weiterführende Infos liefert das spanische Landwirtschaftsministerium (MAPA) auf seiner Themenseite zur Verbringung von Heimtieren.

Achtung: Der Mikrochip muss zwingend vor der Tollwutimpfung gesetzt und im EU-Heimtierausweis so dokumentiert sein. Wurde zuerst geimpft, gilt die Impfung als nicht zuordenbar und damit ungültig – die gesamte Wartezeit beginnt nach einer neuen Impfung erneut.

Der EU-Heimtierausweis: Das einzige Dokument, das zählt

Der EU-Heimtierausweis ist das einzige anerkannte Reisedokument für Katzen zwischen EU-Ländern. Er wird ausschließlich von einem dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt und muss lückenlos ausgefüllt sein: Angaben zum Halter, eine Beschreibung des Tieres, die Kennzeichnungsdaten (Chipnummer, Implantationsdatum), das Ausstellungsdatum und die Tollwutimpfung mit Impfstoffdaten. Fehlt eines dieser Felder oder passt ein Datum nicht zur Reihenfolge Chip-vor-Impfung, ist der Ausweis für die Einreise nicht gültig.

Hinweis: Dieser Ausweis bleibt auch nach dem Umzug nach Spanien das gültige Identitätsdokument deiner Katze. Er wird nicht durch ein spanisches Dokument ersetzt – dazu gleich mehr im Abschnitt zur Registrierungspflicht.

Die 21-Tage-Regel und das Mindestalter: Warum Spanien keine Ausnahmen macht

Ab der Erstimpfung gegen Tollwut müssen mindestens 21 Tage vergehen, bevor die Impfung als gültig für die Reise gilt. Eine Auffrischungsimpfung muss vor Ablauf der vorherigen Impfung erfolgen – erfolgt sie zu spät, zählt sie rechtlich wieder als Erstimpfung, und die 21 Tage laufen von Neuem.

Ereignis Frist / Wert
Frühestes Impfalter 12 Wochen
Wartezeit nach Erstimpfung 21 Tage
Frühestes Reisealter (rechnerisch) 15 Wochen
Auffrischungsimpfung muss vor Ablauf der Vorimpfung erfolgen
Höchstzahl Tiere pro Person und Fahrzeug 5 (nicht-kommerziell)

Das spanische Landwirtschaftsministerium formuliert hier ausdrücklich und ohne Interpretationsspielraum: Es werden keine Ausnahmen gewährt, und die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen unter 15 Wochen, die deshalb noch keine gültige Tollwutimpfung vorweisen können, ist nicht gestattet. Das unterscheidet Spanien von anderen EU-Staaten, die unter bestimmten Bedingungen Jungtiere ohne vollständig gültige Impfung zulassen.

Achtung: Verlass dich nicht auf Regeln, die du zu Ausnahmen für Kätzchen aus anderen EU-Ländern liest. Für Spanien gilt: Keine Ausnahme, egal wie alt oder wie gesund das Tier ist.

Was für Katzen bei der Einreise NICHT gilt

Viele Ratgeber übertragen Hunderegeln unreflektiert auf Katzen. Zwei Punkte solltest du kennen, weil sie für deine Katze schlicht nicht zutreffen:

  • Bandwurmbehandlung (Echinococcus multilocularis): Diese Behandlung ist ausschließlich für Hunde vorgeschrieben, und auch nur bei Reisen nach Irland, Malta, Finnland, Norwegen und Nordirland. Für Katzen und für Reisen nach Spanien ist sie nicht Teil der Einreisebestimmungen.
  • Höchstzahl über fünf Tiere: Nur bei einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung mit Anmeldebeleg und einem Mindestalter von sechs Monaten dürfen mehr als fünf Katzen mitreisen. Sonst gelten ab der sechsten Katze die strengeren Handelsvorschriften.

Nach der Ankunft: Was das spanische Tierschutzgesetz verlangt

Mit der Einreise ist die Arbeit nicht erledigt. Das spanische Tierschutzgesetz Ley 7/2023 regelt, was danach passieren muss – und hier liegt der Punkt, den viele Zuzügler übersehen.

Artikel 51.2 verpflichtet zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Eintragung im Registro de Animales de Compañía der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft. Für Katzen, die bereits mit EU-Heimtierausweis einreisen, ist der wichtigste Satz Artikel 51.4: Der Original-Heimtierausweis mit dem Kennzeichnungscode des Tieres muss behalten werden und darf nicht durch ein anderes Identitätsdokument ersetzt werden. Unberührt davon bleibt die Pflicht, die Katze im Registro de Animales de Compañía einzutragen, und zwar bereits im Moment der Übernahme des Tieres.

Hinweis: Zwei Dinge gleichzeitig, nicht eines statt des anderen: Du behältst den EU-Ausweis und lässt die Katze zusätzlich in Spanien registrieren.

Die Verletzung der Kennzeichnungspflicht gilt nach Artikel 74 b) als schwere Ordnungswidrigkeit (infracción grave). Eine konkrete Bußgeldhöhe ist hier nicht belegt – lass dich davon aber nicht dazu verleiten, die Registrierung aufzuschieben.

RIACIB: So registrierst du deine Katze auf Mallorca

Auf den Balearen heißt das zuständige Register RIACIB – Registre d'Identificació d'Animals de Companyia de les Illes Balears. Verantwortlich ist die Direcció General d'Agricultura i Ramaderia des Govern de les Illes Balears; die Verwaltung läuft im Rahmen eines Konvents mit dem COVIB, der Tierärztekammer der Balearen. Praktisch bedeutet das: Du musst selbst kein separates Amt aufsuchen, sondern dein Tierarzt trägt die Katze bei der Übernahme in das Register ein.

RIACIB im Überblick Details
Zuständige Behörde Direcció General d'Agricultura i Ramaderia, Govern de les Illes Balears
Verwaltung Konvent mit COVIB (Tierärztekammer der Balearen)
Wer registriert In der Praxis der Tierarzt
Pflicht für Hunde, Katzen (moixos) und Frettchen
Belegte Frist für Zuzügler Keine balearenweite Frist belegt – im Gesetz gilt die Registrierung "bei Übernahme des Tieres"

Hinweis: Einzelne Gemeinden auf Mallorca kennen eigene Fristen (in manchen kommunalen Verordnungen taucht eine Drei-Monats-Frist ab Geburt oder Erwerb auf). Das ist kein balearenweiter Beleg – frag deinen Tierarzt direkt danach, statt dich auf eine pauschale Frist zu verlassen.

Am einfachsten klärst du das gleich beim ersten Tierarztbesuch nach dem Umzug. Einen passenden Ansprechpartner findest du im Branchenverzeichnis Tierärzte auf Mallorca.

Katze ist nicht Hund: Die wichtige Abgrenzung im Gesetz

Ley 7/2023 behandelt Hunde deutlich strenger als Katzen. Wer beide Tiere hält oder Freunden mit Hund zuhört, verwechselt die Pflichten leicht.

Regelung Gilt für Hunde Gilt für Katzen
Chip-Pflicht (Art. 51.2) Ja Ja
Registrierung im RIACIB Ja Ja
Pflichtkurs für Halter (Art. 30) Ja Nein
Haftpflichtversicherung (Art. 30) Ja Nein
Kastrationspflicht vor dem 6. Monat (Art. 39.1 i) Nicht einschlägig – die Vorschrift betrifft Katzenkolonien Nur für gatos comunitarios (kommunal betreute Kolonie-Katzen), nicht für private Hauskatzen
Bandwurmbehandlung bei Einreise Nur bei Reisen nach Irland, Malta, Finnland, Norwegen, Nordirland (EU-Regel, nicht Ley 7/2023) Nicht vorgeschrieben

Für private Katzenhalter gilt statt einer generellen Kastrationspflicht Artikel 26 d): Du musst Maßnahmen ergreifen, um unkontrollierte Fortpflanzung zu vermeiden, und Zucht darf nur über registrierte Züchter erfolgen. Das ist eine Pflicht zum Ergebnis – keine automatische Kastrationspflicht für jede private Hauskatze.

Ausführliche Infos zu den strengeren Hunderegeln (Kurs, Haftpflicht, Registrierung) findest du im Ratgeber Hund nach Spanien mitnehmen und in der Übersicht Hund registrieren Mallorca.

Reise mit Auto, Fähre oder Flugzeug: praktische Hinweise

Die EU-Regeln sagen nichts über den Transportweg aus – sie gelten unabhängig davon, ob deine Katze im Auto, auf der Fähre oder im Flugzeug reist. Für die Strecke mit dem Auto über Frankreich brauchst du keine zusätzlichen Papiere; plane regelmäßige Pausen ein und lass die Katze nie allein im geparkten Fahrzeug. Für Fähren und Flugzeuge legt jede Reederei beziehungsweise Fluggesellschaft eigene Regeln zu Transportboxen, Kabinen- oder Frachtraum-Beförderung und Gebühren fest – diese Details ändern sich häufig, deshalb solltest du sie direkt bei deiner Airline oder Reederei erfragen, statt dich auf pauschale Angaben zu verlassen.

Checkliste: Katze nach Spanien mitnehmen

  1. Mikrochip setzen lassen – vor jeder Impfung, ISO-konform.
  2. Tollwutimpfung durchführen lassen, frühestens im Alter von 12 Wochen.
  3. Mindestens 21 Tage warten, bevor die Reise angetreten wird.
  4. EU-Heimtierausweis vollständig ausfüllen lassen (Halter, Beschreibung, Kennzeichnung, Impfung).
  5. Transportweg klären: Regeln der Airline oder Reederei rechtzeitig einholen.
  6. Nach der Ankunft: Tierarzt auf Mallorca aufsuchen und RIACIB-Registrierung veranlassen.
  7. EU-Heimtierausweis behalten – er wird nicht durch ein spanisches Dokument ersetzt.

Häufigste Fehler

  • Reihenfolge vertauscht: Katze wird zuerst geimpft, dann gechippt – die Impfung gilt dann nicht.
  • 21-Tage-Regel ignoriert: Reise zu früh angetreten, obwohl die Wartezeit nach Erstimpfung noch läuft.
  • Jungtier-Ausnahme angenommen: Anders als in manchen EU-Ländern gibt es für Spanien keine Ausnahme für Katzen unter 15 Wochen.
  • Bandwurmbehandlung für Katzen verlangt: Diese Pflicht betrifft ausschließlich Hunde und nur bestimmte Zielländer, nicht Spanien und nicht Katzen.
  • Registrierung in Spanien vergessen: Der EU-Ausweis allein reicht nach der Ankunft nicht – die Eintragung im Registro de Animales de Compañía (auf den Balearen: RIACIB) kommt zusätzlich dazu.
  • EU-Ausweis "umgetauscht": Der Ausweis wird behalten, nicht durch ein spanisches Dokument ersetzt.
  • Hunderegeln auf Katzen übertragen: Pflichtkurs und Haftpflichtversicherung nach Art. 30 gelten nur für Hunde, nicht für Katzen.
  • Kastrationspflicht falsch verstanden: Die Pflicht aus Art. 39.1 i) betrifft Kolonie-Katzen (gatos comunitarios), nicht automatisch jede private Hauskatze.

Was kommt danach?

Sobald deine Katze in Spanien registriert ist und du den EU-Ausweis sicher verwahrt hast, ist die Pflichtaufgabe erledigt. Sinnvoll ist es trotzdem, dir frühzeitig einen Tierarzt auf Mallorca als festen Ansprechpartner zu suchen – zum Beispiel über das Branchenverzeichnis Tierärzte – falls du später eine Auffrischungsimpfung oder eine gesundheitliche Frage hast. Wenn dein Umzug mit Katze Teil eines größeren Umzugsvorhabens ist, lohnt sich ein Blick in den Umzugsleitfaden nach Mallorca und die Themenübersicht Haustiere, falls du neben der Katze auch einen Hund mitbringst.

Fazit

Die Katze nach Spanien mitnehmen ist innerhalb der EU im Kern unkompliziert, solange drei Dinge stimmen: Chip vor Impfung, 21 Tage Wartezeit eingehalten, EU-Heimtierausweis vollständig. Spanien macht bei jungen Tieren unter 15 Wochen keine Ausnahme – das ist die Regel, die am häufigsten übersehen wird. Nach der Ankunft kommt mit Ley 7/2023 eine zweite Pflicht dazu: die Registrierung im Registro de Animales de Compañía, auf den Balearen im RIACIB, während der EU-Ausweis unverändert gültig bleibt. Wichtig ist auch die Abgrenzung zum Hund: Pflichtkurs, Haftpflichtversicherung und die strengeren Kastrationsregeln für Kolonie-Tiere betreffen Katzenhalter nicht in gleicher Weise. Wer diese Punkte in der richtigen Reihenfolge abarbeitet, reist mit seiner Katze entspannt nach Mallorca.

Offizielle Quellen

Braucht meine Katze eine Bandwurmbehandlung für die Einreise nach Spanien?
Nein. Die Bandwurmbehandlung gegen Echinococcus multilocularis ist nur für Hunde vorgeschrieben und auch nur bei Reisen nach Irland, Malta, Finnland, Norwegen oder Nordirland – für Katzen und für Spanien gilt sie nicht.
Ab welchem Alter darf meine Katze nach Spanien reisen?
Rechnerisch frühestens mit 15 Wochen: Die Erstimpfung ist ab 12 Wochen möglich, danach müssen mindestens 21 Tage vergehen, bevor die Impfung als gültig zählt. Für jüngere Tiere gewährt Spanien keine Ausnahme.
Muss ich meine Katze auf Mallorca registrieren lassen?
Ja. Zusätzlich zum EU-Heimtierausweis verlangt das spanische Tierschutzgesetz die Eintragung im Registro de Animales de Compañía der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft – auf den Balearen im RIACIB, praktisch übernimmt das dein Tierarzt.
Bekommt meine Katze in Spanien einen neuen Heimtierausweis?
Nein. Der Original-EU-Heimtierausweis mit dem Kennzeichnungscode bleibt gültig und wird nicht durch ein spanisches Dokument ersetzt. Die zusätzliche RIACIB-Registrierung kommt lediglich hinzu.
Braucht meine Katze wie ein Hund eine Haftpflichtversicherung?
Nein. Der Pflichtkurs und die Haftpflichtversicherung nach Artikel 30 des Tierschutzgesetzes gelten ausdrücklich nur für Hunde, nicht für Katzen.
Muss ich meine Katze kastrieren lassen, bevor ich nach Spanien ziehe?
Nicht automatisch. Die Kastrationspflicht vor dem sechsten Lebensmonat betrifft nach Artikel 39.1 i) kommunal betreute Kolonie-Katzen (gatos comunitarios). Private Halter müssen laut Artikel 26 d) nur Maßnahmen gegen unkontrollierte Fortpflanzung ergreifen.
Wie viele Katzen darf ich gleichzeitig mitnehmen?
Im nicht-kommerziellen Reiseverkehr bis zu fünf Tiere pro Person und Fahrzeug. Mehr ist nur bei Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen mit Anmeldebeleg und Mindestalter sechs Monate möglich.
Gilt für Katzen auf den Balearen eine jährliche Tollwut-Pflichtimpfung?
Die von caib.es beschriebene jährliche Pflichtimpfung gegen Tollwut auf den Balearen betrifft laut aktueller Darstellung Hunde. Eine entsprechende Jahrespflicht für Katzen ist nicht belegt; für die Einreise selbst gilt ohnehin die EU-Regel mit einmaliger gültiger Impfung plus 21 Tagen Wartezeit.