Balearen: Abschiebungen nach Marokko stocken ohne Papiere
Auf den Balearen stocken Abschiebungen nach Marokko von Staatsangehörigen, gegen die Strafverfahren laufen – selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Generalstaatsanwaltschaft nennt die Balearen am Donnerstag in ihrem Jahresbericht 2026 neben Sevilla, Valencia, Murcia und Saragossa. Der Bericht bezieht sich auf das Vorjahr.
Marokko verlangt gültigen Originalpass
Die Konsulate von Marokko und Algerien handelten bei Rückführungen laut Bericht äußerst restriktiv. Marokko akzeptiere eine Rückführung nur, wenn die betroffene Person einen gültigen Originalpass vorlege. Viele Verurteilte versteckten dieses Dokument nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bewusst.
Algerien dokumentiere Abschiebungen dagegen nahezu gar nicht. In einigen Provinzen gelte dieser Weg deshalb als praktisch nicht umsetzbar. Als wichtigsten Grund für gescheiterte Abschiebungen nennt der Bericht erneut fehlende Dokumente und die begrenzte Zusammenarbeit der Konsulate.
Gerichte und offene Verfahren bremsen zusätzlich
Auch überlastete Gerichte verzögern die Abschiebungen. Weitere Hindernisse sind nicht auffindbare Beschuldigte oder Verurteilte, offene strafrechtliche Verfahren und Urteile, in denen keine Abschiebung angeordnet wird. Teils informierten Gerichte die zuständige Regierungsbehörde auch nicht rechtzeitig über ein Strafurteil.
Betroffen sind sowohl Abschiebungen, die während der Ermittlungen nach Artikel 57.7 des spanischen Ausländergesetzes (LOEX) angeordnet werden, als auch solche, die ein Urteil nach Artikel 89 des Strafgesetzbuchs vorsieht. Dass es auch anders gehen kann, zeigt laut Bericht Segovia: Dort genehmigten die Behörden 14 von 16 Abschiebungsanträgen, 13 wurden tatsächlich vollzogen.
Themen: Gerichtsprozesse · Politik
Quelle: Europa Press / Mallorca.com