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EU setzt Bedingungen für Airbnb-Beschränkungen

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Airbnb-Beschränkungen und Regeln für Zweitwohnungen sollen lokale Behörden nur dann einführen können, wenn sie den Wohnungsdruck mit Daten belegen. Das sieht ein Vorschlag der Europäischen Kommission vor, den sie am Mittwoch, 9. September, in Brüssel vorgestellt hat. Pauschale Verbote soll das geplante Gesetz für bezahlbaren Wohnraum ausdrücklich nicht absegnen.

Archivo - La vicepresidenta de la Comisión Europea para un Transición Limpia, Justa y Competitiva, Teresa Ribera.
Europa Press

Behörden müssen für jede Maßnahme prüfen, welches Ziel sie verfolgt und welche Folgen sie hat. Sie sollen nachweisen, dass Kurzzeitvermietungen wie über Airbnb wegen ihres Umfangs, ihrer Häufigkeit oder ihrer kommerziellen Nutzung erhebliche negative Folgen für den lokalen Immobilienmarkt haben.

Wohnungsdruck muss mindestens drei Jahre belegt sein

Eine Einschränkung kommt nur infrage, wenn die Probleme auf dem Wohnungsmarkt oder Folgen für Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von Wohnungen mindestens drei Jahre bestehen. Die Behörden müssen zudem zeigen, dass ihre Antwort verhältnismäßig ist und mildere Maßnahmen nicht genauso wirksam wären.

Als weiteres Kriterium nennt Brüssel angespannte Gebiete, in denen die Kosten einer Wohnung höher sind als die Nettojahreseinkünfte von acht Jahren. Jede Regel gegen Kurzzeitvermietungen muss auf den konkreten Fall begrenzt sein sowie Rechtssicherheit und Grundrechte respektieren.

Höchstens fünf Jahre – und kein Ersatz für Neubau

Die Maßnahmen dürfen maximal fünf Jahre gelten. Danach können sie nach einer neuen Bewertung mit derselben Methode überprüft werden. Beschränkungen dürfen laut Kommission jedoch nicht den Bau oder die Renovierung von Wohnungen als Antworten auf den strukturellen Wohnungsmangel ersetzen.

Auch bei Zweitwohnungen und länger leer stehenden Wohnungen will Brüssel den lokalen Behörden mehr Rechtssicherheit geben. Bedingungen beim Kauf dürfen nicht rückwirkend gelten, müssen Übergangsregeln enthalten und etwa längere Leerstände wegen eines zeitweisen Umzugs aus beruflichen Gründen oder eines langen Krankenhausaufenthalts berücksichtigen.

Über die endgültige Form des Gesetzes müssen noch die Regierungen im Rat und das Europäische Parlament verhandeln. Nach seinem Inkrafttreten soll es auch auf bereits verabschiedete Regelungen angewandt werden.

Themen: Wohnen & Immobilien · Gesundheit · Politik · Wirtschaft

Quelle: Europa Press / Mallorca.com