Consell Consultiu weist Entschädigungen nach Behandlungen ab
Der Consell Consultiu hat in Palma am 25. August 2026 zwei Entschädigungsforderungen gegen den IBSalut zurückgewiesen. Im ersten Fall verlangte die Ehefrau eines nach einer Corona-Erkrankung verstorbenen Mannes 322.240 Euro; im zweiten Fall forderte eine Patientin 90.307 Euro wegen einer zunächst als Blasenentzündung diagnostizierten Erkrankung.
Nach Auffassung des Beratungsgremiums besteht in keinem der beiden Fälle ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen der medizinischen Versorgung und den geltend gemachten Schäden.
Forderung nach Tod eines Corona-Patienten abgelehnt
Der Mann war im Sommer 2023 wegen einer Lungenentzündung und des Coronavirus mehrere Tage im Universitätskrankenhaus Son Espases behandelt worden. Nach seiner Entlassung begleiteten ihn Sanitäter nach Hause, wo nach Darstellung seiner Frau der Aufzug nicht funktionierte.
Der Patient, der an Parkinson, einer Herzerkrankung und einer Wirbelsäulenverletzung mit eingeschränkter Beweglichkeit litt, stieg daraufhin vier Stockwerke zu Fuß. Am folgenden Tag musste er wegen starken und häufigen Erbrechens erneut in Son Espases aufgenommen werden. Später wurde er in das Allgemeine Krankenhaus verlegt, wo er starb.
Der Consell Consultiu sah keine Kausalität zwischen dem Krankentransport und dem Tod des Mannes. Die Frau habe keine technische Begründung für die behaupteten Versäumnisse vorgelegt; zudem hätten die Sanitäter weder die Vorerkrankungen kennen können noch den Patienten zum Treppensteigen gezwungen.
Auch Forderung nach Fehldiagnose bleibt erfolglos
In einem weiteren Gutachten wies der Consell Consultiu die Forderung einer Frau zurück, die Ende 2021 mit Bauchschmerzen ein PAC aufsuchte. Dort diagnostizierten Ärzte eine Harnwegsinfektion und verschrieben Medikamente.
Weil die Schmerzen anhielten, begab sich die Patientin in das Krankenhaus in Inca auf Mallorca. Dort wurde sie wegen einer Blinddarmentzündung mit Bauchfellentzündung operiert. Nach eigener Darstellung erlitt sie später einen Darmverschluss, der einen weiteren Eingriff erforderlich machte.
Die Verfahrensleitung und der Consell Consultiu bewerteten die Behandlung jedoch als korrekt. In den Unterlagen gebe es keinen Beleg für einen Zusammenhang zwischen der medizinischen Versorgung und den von der Patientin angeführten Schäden.
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com