CERMI fordert schnellere Einführung des europäischen Behindertenausweises
Der europäische Behindertenausweis soll nach Forderung des Spanischen Komitees der Vertreter von Menschen mit Behinderungen (CERMI) in Madrid in Spanien schneller eingeführt werden. Am 23. August 2026 verlangte der Verband vom Ministerium für Soziales, Verbraucherschutz und Agenda 2030, den Königlichen Erlass für den Ausweis und die europäische Parkkarte für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zügig zu verabschieden.
Nach Angaben des CERMI befindet sich die Regelung seit langen Monaten im Verfahren, ohne dass ein naher Termin für Verkündung und Inkrafttreten erkennbar sei. Die nationale Vorschrift geht auf eine 2024 verabschiedete europäische Richtlinie zurück.
CERMI sieht Ziel der frühen Umsetzung gefährdet
Spanien hatte sich auf Wunsch des Behindertensektors vorgenommen, die europäische Regelung als erstes Land in nationales Recht zu überführen. Die vom Ministerium verursachten Verzögerungen stellten dieses Ziel nach Ansicht des CERMI jedoch infrage.
Der Verband fordert neben einem beschleunigten Verfahren einen wirklichen Willen zu einer Einigung über die wesentlichen Punkte des Königlichen Erlasses mit dem sozialen Behindertensektor. Die bekannten Entwürfe enthielten nach Darstellung des CERMI Regelungen, die nicht hinnehmbar seien, weil sie Vorgaben der Richtlinie abschwächten oder die bisherige spanische Regelung verschlechterten.
Forderungen zu Geltung und Parkgebühren
Der ausstehende Königliche Erlass soll nach Auffassung des CERMI detailliert und offen festlegen, in welchen Bereichen der europäische Behindertenausweis gilt. Der Verband verlangt zudem, dass der Ausweis auf alle gesetzlich anerkannten Behinderungssituationen ausgeweitet wird, einschließlich der Gleichstellungen aus der Sozialversicherung sowie aus dem Recht auf persönliche Autonomie und Pflegebedürftigkeit.
Für Inhaber der europäischen Parkkarte fordert das CERMI außerdem grundsätzlich kostenfreies Parken in regulierten ORA-Zonen in allen spanischen Gemeinden. Dies soll gelten, wenn die jeweiligen Gemeinderäte diese Befreiung nicht bereits unmittelbar anerkannt haben.
Quelle: Europa Press / Mallorca.com