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Ferienwohnungen in Spanien: 10 Prozent Steuer ab Dezember

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Auf kurze Ferienvermietungen in Spanien fallen ab dem 1. Dezember 2026 schrittweise 10 Prozent Mehrwertsteuer an. Das gilt für Aufenthalte von weniger als 30 Nächten, wenn die Unterkunft nicht der Hauptwohnsitz des Vermieters ist. Die Regel steht in einem neuen Wohnungsdekret, das am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in Kraft tritt.

Archivo - Caja de seguridad para las llaves de una piso de alquiler turístico, a 17 de junio de 2024, en Madrid (España).
Europa Press

Plattformen drohen hohe Bußgelder

Das Dekret verschärft auch die Kontrolle von Buchungsplattformen. Geben sie vorgeschriebene Informationen nicht an die Verwaltung weiter, drohen ihnen Bußgelder von bis zu einer Million Euro oder 2 Prozent ihres Umsatzes. Damit will die Regierung verhindern, dass Wohnraum dem Markt für längerfristige Mietverhältnisse entzogen wird.

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Gemeinden zudem einen Aufschlag von bis zu 150 Prozent auf die Immobiliensteuer für touristisch genutzte Wohnungen und leer stehende Immobilien erheben. Ob eine Gemeinde davon Gebrauch macht, lässt das Dekret offen.

Neue Regeln für befristete Mietverträge

Auch außerhalb der Ferienvermietung zieht die Regierung Grenzen: Fehlt bei einem befristeten Mietvertrag ein gerechtfertigter Grund oder folgen mehr als zwei solcher Verträge aufeinander, gilt das Mietverhältnis automatisch als regulärer Wohnungsmietvertrag. Bei Zimmervermietungen darf die Summe der Mieten nicht höher sein als die Miete für die gesamte Wohnung.

Für Vermieter, Plattformen und Gemeinden beginnen damit unterschiedliche Fristen: Das Dekret gilt bereits, die Mehrwertsteuerregel folgt im Dezember und die Möglichkeit zum Steueraufschlag im Januar.

Themen: Wohnen & Immobilien · Tourismus

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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