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Formentera: Zwei Fristen für Ausländer bei Wahl 2027

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Ausländische Einwohner auf Formentera müssen Fristen beachten, wenn sie bei der Kommunalwahl im Mai 2027 abstimmen wollen. Der Inselrat Consell de Formentera erinnert daran, dass sie dafür rechtzeitig die nötigen Schritte für das Wählerverzeichnis erledigen müssen. Für die Parlamentswahl am 29. November gelten diese Schritte nicht.

EU-Bürger müssen ihren Wahlwunsch erklären

Wer aus einem Land der Europäischen Union stammt, darf bei der Kommunalwahl abstimmen, wenn er über 18 Jahre alt und auf Formentera gemeldet ist. Außerdem muss er zuvor erklärt haben, dass er in Spanien wählen möchte. Damit die Erklärung für die Wahl 2027 gilt, muss sie spätestens am 30. Dezember vorliegen.

Das geht über den Online-Dienst des spanischen Statistikamts Instituto Nacional de Estadística, per Post oder mit dem Formular CERE.DFA in den Büros des Consell.

Für andere Länder gelten Aufenthaltsfristen

Auch Einwohner aus Ländern mit einem entsprechenden Abkommen mit Spanien können sich eintragen lassen. Dazu zählen unter anderem Bolivien, Kap Verde, Kolumbien und das Vereinigte Königreich. Sie müssen über 18 Jahre alt sein, auf Formentera gemeldet sein und dort legal leben.

Hinzu kommt eine Mindestaufenthaltsdauer: Für Menschen aus Norwegen und dem Vereinigten Königreich beträgt sie drei Jahre, für die übrigen Länder fünf Jahre. In diesen Fällen läuft die Frist für den Eintrag ins Wählerverzeichnis vom 1. Dezember bis zum 15. Januar.

Themen: Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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