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Entschädigungsforderung nach Hüftbruch in Sant Antoni abgewiesen

Der Consell Consultiu hat die Entschädigungsforderung einer Frau gegen das Rathaus von Sant Antoni de Portmany auf Ibiza abgewiesen. Die Frau hatte nach einem Sturz am 4. November 2024 fast 60.000 Euro verlangt, nachdem sie sich beim Überqueren einer Straße die Hüfte gebrochen hatte.

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Europa Press

Nach ihrer Darstellung war sie am Nachmittag nach einem Besuch an einem Geldautomaten über einen Zebrastreifen gegangen. Lose Pflastersteine, Unebenheiten und Vertiefungen im Straßenbelag hätten den Sturz verursacht. Die Frau musste wegen des Hüftbruchs operiert werden und sei seither stark eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen.

Gutachten bezifferte Forderung auf 57.770 Euro

Die Anwältin der Frau reichte im Verwaltungsverfahren ein Sachverständigengutachten ein, das die geforderte Entschädigung auf 57.770 Euro bezifferte. Im vergangenen Februar schlug die Verfahrensleiterin zunächst vor, die Forderung teilweise anzuerkennen.

Sie sah eine Mitverantwortung der Gemeinde von 30 Prozent wegen unzureichender Instandhaltung der öffentlichen Straße. Die übrigen 70 Prozent ordnete sie der Antragstellerin zu, weil diese nach ihrer Einschätzung nicht die erforderliche Vorsicht beachtet habe.

Kein ursächlicher Zusammenhang festgestellt

Nach Feststellung der Verfahrensleiterin lagen die losen Pflastersteine nicht auf dem Zebrastreifen selbst, sondern auf der Fahrbahn. Damit habe die Frau zum Zeitpunkt des Sturzes einen Bereich überquert, der für Fußgänger nicht vorgesehen gewesen sei. An einem Ende des Zebrastreifens habe es lediglich eine kleine und begrenzte Vertiefung gegeben; der überwiegende Teil sei in angemessenem Zustand gewesen.

Zudem habe die Frau bereits Beschwerden an einem Knie gehabt und gewöhnlich eine Krücke zur Unterstützung benutzt, diese am Unfalltag aber nicht bei sich getragen. Der Consell Consultiu widersprach schließlich der Annahme einer geteilten Verantwortung: Zwischen den Verletzungen der Frau und dem Betrieb des öffentlichen Dienstes bestehe kein ursächlicher Zusammenhang. Deshalb seien die Voraussetzungen für eine auch nur teilweise Haftung des Rathauses nicht nachgewiesen.

Themen: Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com