Sexistische Werbung im Lebensmittelhandel: Institut warnt
Das Instituto de las Mujeres hat am 22. August 2026 in Madrid vor sexistischen Werbemustern in der Werbung für Lebensmittel und Gastronomie gewarnt. Nach Angaben der dem Ministerium für Gleichstellung zugeordneten Einrichtung wird der weibliche Körper wiederholt als kommerzieller Blickfang eingesetzt.
Grundlage ist ein Bericht der Beobachtungsstelle für das Bild der Frauen. Diese untersuchte Beschwerden über Kampagnen, die unter anderem auf Stadtmobiliar, in sozialen Netzwerken, auf Verpackungen, Plakaten und in Werbespots verbreitet wurden.
Beschwerden über sexualisierte Darstellungen
Zwischen 2025 und 2026 entfielen laut Bericht 6,58 Prozent der bei der Beobachtungsstelle eingegangenen Beschwerden auf Werbung aus dem Lebensmittelmarkt. Von diesen Fällen bezogen sich 31 Prozent ausdrücklich auf die Sexualisierung des weiblichen Körpers.
Weitere 11 Prozent betrafen den Einsatz des weiblichen Körpers als visuellen Blickfang, der nicht zwingend sexualisiert sei. In 10 Prozent der Beschwerden ging es um die Wiederholung traditioneller Geschlechterstereotype.
Muster in Gastronomie und Lebensmittelwerbung
Der Bericht nennt wiederkehrende Muster bei Hamburgerrestaurants, Eismarken, Pizzerien, Schnell- und asiatischen Restaurantketten, Bäckereien, Supermärkten sowie Wasser- und Weinmarken. Dazu zählen sexualisierte Models, auf Mund oder Dekolleté ausgerichtete Bildausschnitte und Slogans mit sexuellen Doppeldeutigkeiten.
Die Beobachtungsstelle kritisiert zudem, dass der Konsum eines Produkts gezielt mit einer vermeintlichen sexuellen Verfügbarkeit von Frauen verknüpft werde. Solche Inhalte könnten ungleiche gesellschaftliche Vorstellungen verstärken und Frauen als Konsumobjekte oder ästhetische Bestätigung darstellen.
Hinweis auf geltendes Werberecht
Nach Einschätzung des Instituto de las Mujeres prägt Werbung auch soziale Werte und Vorbilder. Die Einrichtung fordert Lebensmittelmarken deshalb auf, auf Darstellungen zu verzichten, die Frauen herabwürdigen oder unterordnen.
Das allgemeine Werbegesetz stuft Anzeigen als unzulässig ein, wenn sie Frauen in herabwürdigender Weise zeigen und ihren Körper oder Körperteile als vom beworbenen Produkt losgelöstes Objekt einsetzen. Dies gilt auch für die Verknüpfung ihres Bildes mit stereotypen Verhaltensweisen.
Themen: Politik
Quelle: Europa Press / Mallorca.com