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Ab Dienstag blockiert Spanien SMS-Absender ohne Register

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Ab Dienstag können SMS mit nicht registriertem Absendernamen in Spanien nicht mehr zugestellt werden. Betroffen sind Unternehmen, Geschäfte, Behörden und andere Organisationen, die Nachrichten mit Markenname, Handelsnamen oder Domain verschicken. Die Sperre tritt am 15. September 2026 in Kraft.

El nuevo presidente de la CNMC, Juan José Ganuza Fernández, interviene tras tomar posesión del cargo, a 9 de septiembre de 2026, en Madrid (España). La Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia es el organismo independiente encargado de promover
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Die Mobilfunkanbieter blockieren dann SMS, MMS und RCS-Nachrichten, wenn der verwendete Alias nicht in der offiziellen Datenbank der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb eingetragen ist. Alias nennt die Behörde den Namen in der Kopfzeile einer Nachricht – etwa den einer Bank, Versicherung oder eines Verkehrsunternehmens.

Schutz vor gefälschten Nachrichten

Das neue Register soll prüfen, ob eine Nachricht tatsächlich von der angegebenen Organisation stammt. Die Maßnahme ist Teil des Anti-Betrugsplans der spanischen Regierung und richtet sich gegen Identitätsbetrug per SMS, auch Smishing genannt.

Auch eingetragene Absendernamen können gesperrt werden: etwa wenn die Nachricht über einen nicht registrierten Dienstleister kommt oder diesem die Erlaubnis des Markeninhabers fehlt. Anbieter müssen zudem Nachrichten ausländischer Unternehmen an spanische Nummern blockieren, falls diese Unternehmen nicht in Spanien registriert sind. Eine Ausnahme gilt bei Roaming.

Ohne Eintrag fällt der Markenname weg

Organisationen, die ihren Alias bis zum 15. September 2026 nicht anmelden, dürfen keine Nachrichten mehr mit ihrem Namen oder ihrer Marke als Absender versenden. SMS ohne Alias können sie laut Nationaler Kommission für Märkte und Wettbewerb weiter verschicken.

Neue oder bislang fehlende Absendernamen lassen sich auch nach dem Stichtag anmelden. Sie dürfen aber erst nach der tatsächlichen Eintragung genutzt werden. Die Behörde ruft besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige dazu auf, elektronische Benachrichtigungen zu prüfen und offene Anforderungen rechtzeitig zu erledigen.

Das Register besteht formal seit dem 28. März. Nach Angaben der Behörde sind viele Anträge aus technischen Gründen oder wegen fehlender ausdrücklicher Zustimmung des Markeninhabers abgelehnt worden. Eine weitere Verschiebung des Starttermins ist nach Angaben der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb nicht geplant.

Themen: Politik · Wirtschaft

Quelle: Europa Press / Mallorca.com