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Sozialwohnung in Sóller: 18 Jahre Wohnsitz gefordert

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Wer in Sóller auf den Balearen eine öffentlich geförderte Wohnung bekommen will, muss 18 Jahre Wohnsitz nachweisen. Die balearische Regierungschefin Marga Prohens verteidigte am Mittwoch, 14. Oktober 2026, die Wohnsitzregeln für öffentliche Wohnungen und bestimmte Hilfen. Sie hält sie für vereinbar mit EU-Recht.

El comisario europeo de Asuntos de Interior y Migración, Magnus Brunner, junto a la presidenta del Govern, Marga Prohens, y los presidentes de los consells insulares.
Europa Press

EU-Kommissar warnt vor längeren Fristen

Der EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, warnte laut der Zeitung Última Hora in seiner Antwort an einen Europaabgeordneten von Compromís vor Wohnsitzfristen von mehr als fünf Jahren. Mitgliedstaaten dürften keine längere Frist festlegen, weil dies Menschen aus dem Ausland benachteiligen könnte. In Sóller liegt die Frist bei 18 Jahren.

Regierung hält an den Regeln fest

Prohens entgegnet, die balearischen Regeln knüpften an den legalen Wohnsitz an, nicht an die Staatsangehörigkeit. Zudem gehe es um einen vorrangigen Zugang. Regierungssprecher Antoni Costa sieht in den geltenden Vorschriften ebenfalls keinen Verstoß gegen EU-Recht.

Costa räumt allerdings ein, dass ein längerer Wohnsitz auch als Vorteil gewertet werden könnte, ohne andere Bewerber auszuschließen. Bei sehr weitreichenden Anforderungen könne es aus seiner Sicht irgendwann Probleme mit der Europäischen Union geben.

Themen: Wohnen & Immobilien · Politik · Sóller

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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