Spanien-Wahl: Gericht gibt Parteien nur 24 Stunden Zeit
Bei Spaniens Parlamentswahl am 29. November ist das Wahlrecht bestimmter Eingebürgerter vorläufig ausgesetzt: Betroffen sind Menschen, die nach dem sogenannten Enkelgesetz eingebürgert wurden und ihre Abstammung von Exilanten nicht belegen. Das Oberste Gericht in Madrid gab den Verfahrensbeteiligten am Dienstag, 20. Oktober, 24 Stunden Zeit für Stellungnahmen. Die Frist endet am 21. Oktober um 15 Uhr.
Zuvor hatte die Zentrale Wahlkommission das Gericht gefragt, wie sie die Aussetzung angesichts der knappen Wahlfristen umsetzen soll. Nach ihrer Mitteilung kann das Wahlamt die ersten Wahlunterlagen für im Ausland lebende Wähler zwischen dem 24. und 30. Oktober 2026 verschicken. Die Sendung muss dann einen Hinweis auf die mögliche Aussetzung des Wahlrechts enthalten.
Die Partei Iustitia Europa hatte ebenso wie Vox mit ihrem Einspruch die vorläufige Aussetzung ausgelöst. Sie fordert nun, dass das Gericht vor möglichen Wahldelikten warnt, falls seine Beschlüsse missachtet werden.
Quelle: Europa Press / Mallorca.com