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Steuer-Check vor Fahrzeug-Ummeldung auf den Balearen

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Bei Fahrzeug-Ummeldungen auf den Balearen soll künftig der Steuerstatus entscheiden. Die Jefatura Central de Tráfico übermittelt der Agencia Tributaria de Baleares (ATIB) dafür Daten aus dem nationalen Fahrzeugregister der Dirección General de Tráfico. Das am 4. August unterzeichnete Abkommen erschien am Mittwoch, 9. September, im spanischen Staatsanzeiger BOE.

Archivo - Entrega de las llaves de un vehículo.
Europa Press

Daten für die Steuerbehörde

Die ATIB erhält Angaben zu Fahrzeugen, die in Spanien zugelassen sind und den Besitzer wechseln. Das gilt, wenn die Übertragung unter die Regeln zur Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtsakte oder zur Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt.

Die Steuerbehörde darf unter anderem auf das offizielle Identitätsdokument des Fahrzeughalters, Marke und Modell, Datum der Erstzulassung, Hubraum und frühere Halterwechsel zugreifen. Auch Daten für neue eigene oder übertragene Steuern auf Kraftfahrzeuge können übermittelt werden, sofern sie im Fahrzeugregister vermerkt sind.

Die früheren Vereinbarungen zwischen der Dirección General de Tráfico und mehreren autonomen Gemeinschaften haben ihre Gültigkeit verloren. Das neue Abkommen soll die Bearbeitung vollständig elektronisch ermöglichen.

Positive Rückmeldung vor dem Halterwechsel

Im Gegenzug meldet die ATIB der Verkehrsbehörde elektronisch nur, ob der Käufer seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat oder nicht. Die Jefatura Central de Tráfico soll den Halterwechsel erst bearbeiten, wenn diese positive Rückmeldung vorliegt. Zusätzliche Belege müssen Betroffene dann nicht vorlegen.

Eine gemeinsame Kommission überwacht die Umsetzung. Ihr gehören jeweils zwei Vertreter der Jefatura Central de Tráfico und der Agencia Tributaria de Baleares an.

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Quelle: Europa Press / Mallorca.com