Nach Balearen-Klage: Spanien startet Uni-Regeln neu
Die strengeren Uni-Regeln für neue Hochschulen sind nach einer Klage der Balearen vor Spaniens Oberstem Gericht gescheitert. Doch die Regierung in Madrid will dieselben Anforderungen erneut durchsetzen. Seit dem 15. Oktober 2026 läuft dazu eine öffentliche Anhörung des Ministeriums für Wissenschaft, Innovation und Universitäten.
Gericht stoppt das Eilverfahren
Das Gericht beanstandete nicht die einzelnen Anforderungen, sondern den Weg zur Verordnung: Die Regierung hatte das Eilverfahren nach Ansicht der Richter nicht ausreichend begründet und die vorherige Anhörung ausgelassen. Der Staat muss zudem 6.000 Euro Verfahrenskosten tragen.
Das Ministerium hält eine neue Regelung für dringend. Es warnt, dass unter den bisherigen Regeln weitere Hochschulprojekte zugelassen werden könnten, die akademische und wirtschaftliche Anforderungen nicht ausreichend erfüllen.
Diese Hürden sollen wieder gelten
Neue Universitäten sollen unter anderem mindestens 4.500 Studierende vorweisen und ihre Finanzierung durch eine Bankbürgschaft oder ein vergleichbares Mittel absichern. Geplant ist außerdem ein bindendes Gutachten der Bewertungsagentur ANECA oder einer entsprechenden regionalen Agentur.
Die frühere Verordnung verlangte auch, dass Hochschulen drei Jahre nach ihrem Start Wohnplätze für 10 Prozent ihrer Studierenden bereitstellen. Bürger, Organisationen und Verbände können sich noch bis zum 30. Oktober 2026 zu den neuen Plänen äußern.
Themen: Gerichtsprozesse · Bildung
Quelle: Europa Press / Mallorca.com