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Wasserkompetenzen für Menorca nach Autonomiestatut

Die PP von Menorca hat am Montag, 24. August, erklärt, die Übertragung der Wasserkompetenzen an den Inselrat von Menorca werde nach dem im Autonomiestatut vorgesehenen Verfahren erfolgen. Die Partei verwies auf rechtliche Stellungnahmen, wonach der entsprechende Artikel im Gesetz zum Biosphärenreservat nicht anwendbar gewesen sei.

Nach Darstellung der PP konnte der Artikel daher keine wirksame Übertragung der Zuständigkeiten auslösen. Die Rechtsdienste und die Rechtsanwaltschaft der Autonomen Gemeinschaft hätten dies bereits festgestellt.

Gesetzlicher Weg für die Übertragung

Eine gewöhnliche autonome Gesetzgebung könne Zuständigkeiten nicht außerhalb des im Autonomiestatut festgelegten Verfahrens auf einen Inselrat übertragen, erklärte die PP. Die bloße Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das Gesetz zum Biosphärenreservat habe deshalb nicht ausgereicht.

Die Korrektur des Artikels bedeute nach Angaben der Partei nicht, dass Menorca die Wasserzuständigkeiten nicht übernehmen könne. Sie solle vielmehr eine rechtlich abgesicherte Übertragung ermöglichen.

PP fordert Mittel und Funktionen

Die PP sprach sich dafür aus, dass Menorca die Verwaltung des Wassers übernimmt. Dies müsse jedoch über den vorgesehenen Weg erfolgen und die erforderlichen Funktionen, Mittel und Ressourcen umfassen.

Die Partei betonte, die Einschätzung sei keine politische Auslegung der aktuellen Regierung. Die zuständigen Rechtsorgane der autonomen Verwaltung hätten selbst auf die Unanwendbarkeit der Regelung hingewiesen.

Themen: Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com