Weinrecht: Spanien ändert Regeln für Weinberge
Der Ministerrat hat am Dienstag in Madrid ein Dekret zur Anpassung des Weinrechts beschlossen. Auf Vorschlag des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung werden Regeln zum Produktionspotenzial im Weinbau und zum Genehmigungssystem für Rebflächen geändert.
Die Neuregelung setzt Vorgaben des europäischen Weinpakets um, das im März zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vereinbart wurde und im selben Monat in Kraft trat.
Änderungen bei Pflanzgenehmigungen
Das Dekret verlängert in bestimmten Ausnahmefällen die Gültigkeit von Genehmigungen für Neuanpflanzungen. Zudem kann auf die Erteilung von Genehmigungen verzichtet werden, wenn deren Vergabe beschränkt ist.
Auch die Genehmigungen zur Wiederbepflanzung von Weinbergen gelten künftig länger. Verwaltungsstrafen für nicht genutzte Wiederbepflanzungsgenehmigungen werden abgeschafft.
Rebsorten und Krisenmaßnahmen
Die Regelung schafft zudem einen Zusammenhang mit Krisenmaßnahmen. Für Empfänger von Hilfen zur dauerhaften Rodung werden Bedingungen festgelegt.
Zu den weiteren Änderungen gehört die Aktualisierung der Liste zugelassener Rebsorten für die Weinherstellung.
Themen: Landwirtschaft · Politik
Quelle: Europa Press / Mallorca.com