Bußgeld Spanien: Multa zahlen, Einspruch einlegen und Punkte verstehen
Ein Bußgeld Spanien kann dich schneller ereilen, als du denkst – zu schnell auf der Autobahn, kurz das Handy in der Hand, eine unbekannte Halteregelung in Palma de Mallorca. Wer die Spielregeln der spanischen Verkehrsbehörde DGT kennt, zahlt im Zweifel nur die Hälfte, legt fristgerecht Einspruch ein oder vermeidet, dass ein Strafzettel Jahre später per Vollstreckungshilfe nach Deutschland kommt. Dieser Ratgeber erklärt dir, wie die drei Verstoßkategorien funktionieren, welche konkreten Beträge im Bußgeldkatalog stehen, wie das spanische Punktesystem aufgebaut ist, wie du online oder per Überweisung zahlst, wann und wie ein Einspruch sinnvoll ist – und was passiert, wenn du einfach gar nichts tust.

Hast du einen Strafzettel aus Spanien erhalten und weißt nicht, wie du jetzt vorgehen sollst?
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Die drei Verstoßkategorien der DGT
Spaniens Straßenverkehrsrecht kennt keine einzelnen Pauschalbeträge für jeden Einzelfall, sondern ein dreistufiges Sanktionssystem. Die zuständige Behörde ist die Dirección General de Tráfico (DGT), vergleichbar mit dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt, jedoch mit deutlich mehr Vollzugskompetenzen.
| Kategorie | Beispiele | Bußgeld |
|---|---|---|
| Leicht | Die meisten Parkverstöße | bis 100 Euro |
| Schwer | Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Überholverstöße, Handy am Steuer, kein Gurt | 200 Euro |
| Sehr schwer | Alkohol/Drogen am Steuer, illegale Rennen | ab 500 Euro |
Hinweis: Bei wiederholten Verstößen oder einer zusätzlichen konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann das Bußgeld um 30 Prozent erhöht werden.
Die Einstufung entscheidet nicht nur über den Geldbetrag, sondern auch darüber, ob Punkte vom spanischen Führerscheinkonto abgezogen werden (dazu unten mehr).
Bußgeldkatalog Spanien: Konkrete Beträge im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Verstöße zusammen, die in der Praxis besonders häufig vorkommen – gerade für Neuankömmlinge auf Mallorca oder Urlauber, die mit dem Miet- oder eigenen Fahrzeug unterwegs sind.
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung > 20 km/h | ab 100 Euro |
| Geschwindigkeitsüberschreitung > 50 km/h | ab 600 Euro |
| Rotlichtverstoß | ab 200 Euro |
| Überholverstöße | ab 200 Euro |
| Parkverstoß | bis 200 Euro |
| Handy am Steuer | ab 200 Euro |
| Sicherheitsgurt nicht angelegt | ab 200 Euro |
| Alkohol am Steuer | ab 500 Euro |
| Warnweste nicht mitgeführt | bis 90 Euro |
Achtung: Bei Geschwindigkeitsverstößen staffelt sich das Bußgeld je nach Überschreitung und Straßentyp deutlich weiter auf – bis hin zu 600 Euro für die schwerste Kategorie. Die DGT-Broschüre in deutscher Sprache listet die genauen Schwellen tabellarisch auf (siehe Quellenabschnitt).
Für Fahrerinnen und Fahrer, die noch keinen spanischen Führerschein haben: Verkehrsstrafen in Spanien haben keinen Einfluss auf das Flensburger Punktekonto in Deutschland. Es handelt sich um vollständig getrennte Systeme.
Das spanische Punktesystem – so funktioniert der „carnet por puntos"
Spanien hat ein eigenes Führerscheinpunktesystem, das grundlegend anders aufgebaut ist als das deutsche Modell in Flensburg: In Spanien startet jeder Führerscheininhaber mit einem Guthaben und verliert bei Verstößen Punkte. Wer alle Punkte verliert, verliert vorübergehend den Führerschein.
| Gruppe | Startpunkte |
|---|---|
| Neufahrer (weniger als 3 Jahre Führerschein) | 8 Punkte |
| Erfahrene Fahrer | 12 Punkte |
Punkte werden bei schweren und sehr schweren Verstößen abgezogen. Die genaue Anzahl abgezogener Punkte hängt vom Verstoß ab. Beispiele aus der DGT-Tabelle:
| Verstoß | Punkte-Abzug |
|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung (schwer, Bußgeld 300 Euro) | 2 Punkte |
| Geschwindigkeitsüberschreitung (schwer, Bußgeld 400 Euro) | 4 Punkte |
| Geschwindigkeitsüberschreitung (schwer, Bußgeld 500 Euro) | 6 Punkte |
| Sehr schwere Überschreitung (> 50 km/h über Limit), Alkohol, Drogen | 6 Punkte |
Wer seinen Punktestand vollständig aufgebraucht hat, muss eine Sperrfrist absitzen und anschließend an einem Sensibilisierungskurs teilnehmen, bevor der Führerschein zurückgegeben wird. Umgekehrt lassen sich durch mehrjährige Verstößfreiheit Punkte zurückgewinnen.
Hinweis für Residenten: Als Resident mit einem spanischen Führerschein bist du direkt dem spanischen Punktesystem unterworfen. Zum Thema Führerschein umschreiben lies auch unseren Ratgeber zum Führerschein umschreiben in Spanien.
So bekommst du den Strafzettel – und warum du reagieren musst
Wer bei einer Polizeikontrolle angehalten wird und keinen Wohnsitz in Spanien nachweisen kann, muss das Bußgeld sofort vor Ort zahlen oder hinterlegen, um weiterfahren zu dürfen. Alternativ kann der Betrag in voller Höhe als Sicherheitsleistung hinterlegt werden, das Verfahren läuft dann regulär weiter.
Wer seinen Wohnsitz in Spanien hat oder das Fahrzeug auf eine spanische Adresse zugelassen ist, erhält den Bußgeldbescheid in der Regel per Post. Die DGT versendet die Bescheide. Kann die Post nicht zugestellt werden – zum Beispiel weil keine spanische Adresse hinterlegt ist oder der Bescheid unzustellbar zurückkommt – wird die Buße im Tablón Edictal de Sanciones de Tráfico (TESTRA) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung gilt rechtlich als Zustellung.
So prüfst du, ob du offene Bußgelder hast:
- Gehe auf sede.dgt.gob.es
- Wähle „¿Tienes alguna multa?" (Hast du einen Strafzettel?)
- Öffne den Reiter „Tablón Edictal – TESTRA"
- Gib dein Kennzeichen oder deine NIE ein
- Mit digitalem Zertifikat erhältst du vollständigere Informationen
Achtung: Wenn eine Geldbuße über TESTRA zugestellt wurde und du keine Post erhalten hast, beginnt die Einspruchsfrist trotzdem zu laufen. Regelmäßiges Prüfen des Portals ist daher dringend empfohlen – besonders wenn du dich gerade erst in Spanien angemeldet hast.
Mehr zur Anmeldung in Spanien und dem Zusammenhang mit deiner Zustelladresse findest du im Ratgeber zum Empadronamiento auf Mallorca.
Der 50-Prozent-Rabatt: Die wichtigste Regel beim Bußgeld Spanien
Das ist die Regel, die du dir am besten merkst: Zahlst du das Bußgeld innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung, bekommst du 50 Prozent Rabatt. Das gilt für nahezu alle Ordnungswidrigkeiten. Ein 200-Euro-Bescheid kostet dich dann nur 100 Euro, ein 600-Euro-Bescheid nur 300 Euro.
Die Frist von 20 Tagen läuft ab dem Tag der Anzeige (bei Vor-Ort-Kontrolle) bzw. ab der Zustellung des Bescheids per Post oder TESTRA. Mit der Zahlung des reduzierten Betrags ist das Verfahren abgeschlossen – du verzichtest damit allerdings auf jedes Rechtsmittel.
| Zeitpunkt der Zahlung | Zu zahlender Betrag |
|---|---|
| Innerhalb von 20 Tagen | 50 % des Bußgelds |
| Nach Ablauf der Rabattfrist | 100 % des Bußgelds |
| Nach Einleitung der Zwangsvollstreckung | 100 % + Vollstreckungskosten |
So zahlst du ein spanisches Bußgeld – Schritt für Schritt
Du hast mehrere Möglichkeiten, ein Bußgeld aus Spanien zu begleichen:
Option A: Online über das DGT-Portal
- Gehe auf sede.dgt.gob.es/es/multas/
- Wähle die Zahlungsoption und gib die Daten aus deinem Bescheid ein
- Bezahle mit Kreditkarte oder über ein verlinktes Bankkonto
- Bewahre den Zahlungsbeleg auf
Option B: Banküberweisung Die Kontodaten der zuständigen Behörde kannst du direkt telefonisch erfragen. Die DGT gibt dazu keine einheitliche IBAN heraus, da unterschiedliche Behörden je nach Verstoß zuständig sind.
Option C: Vor Ort in Spanien In vielen Bankfilialen sowie bei der zuständigen Verkehrsbehörde ist eine Barzahlung oder Kartenzahlung möglich.
Hinweis: Die Zahlung aus Deutschland ist am einfachsten über das Online-Portal der DGT möglich. Das Deutsche Generalkonsulat in Barcelona sowie das Konsulat in Palma verweisen auf eben diesen Weg.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid – lohnt es sich?
Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn du der Ansicht bist, dass der Verstoß nicht stattgefunden hat, die Zuordnung zum falschen Fahrzeug oder Fahrer erfolgte, oder das Verfahren formelle Fehler enthält, kannst du Widerspruch einlegen.
Wichtig: Wer Einspruch einlegt, verliert den 50-Prozent-Rabatt. Du zahlst dann im Erfolgsfall gar nichts, im Misserfolgsfall den vollen Betrag.
Fristen und Ablauf:
| Schritt | Frist | Behörde |
|---|---|---|
| Alegaciones (formloses Vorbringen) bei Vor-Ort-Kontrolle | 20 Tage ab Anzeige | Ausstellende Behörde |
| Recurso de reposición (Widerspruch) nach Zustellung des Bescheids | 30 Tage ab Zustellung | DGT oder ausstellende Behörde |
| Recurso contencioso-administrativo (Verwaltungsklage) | 2 Monate nach Ablehnung des Widerspruchs | Verwaltungsgericht |
Das Einspruchsschreiben muss auf Spanisch verfasst sein. Es empfiehlt sich, dafür einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen – besonders wenn es um Punkte-Abzüge oder hohe Summen geht.
Achtung: Bußgeldbescheide, die über TESTRA zugestellt wurden, weil keine aktuelle Adresse hinterlegt war, gelten als rechtswirksam zugestellt. Die Einspruchsfrist läuft in diesem Fall ab dem Datum der TESTRA-Veröffentlichung.
Vollstreckung in Deutschland – das EU-Abkommen
Viele glauben, ein spanischer Strafzettel lasse sich einfach ignorieren, sobald man wieder in Deutschland ist. Das ist ein Irrtum. Spanien macht von der EU-Richtlinie 2015/413 vom 11. März 2015 Gebrauch, die es allen Mitgliedstaaten erlaubt, Fahrzeughalterinformationen grenzüberschreitend abzufragen und Bescheide ins EU-Ausland zu versenden.
Auf dieser Grundlage kann ein spanisches Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt werden. Relevant sind dabei folgende Eckdaten:
| Regelung | Detail |
|---|---|
| Mindestbetrag für grenzüberschreitende Vollstreckung | 70 Euro |
| Rechtsgrundlage | Rahmenbeschluss 2005/214/JI der EU |
| Fahrzeughalter-Abfrage | Ermöglicht durch EU-Richtlinie 2015/413 |
| Verstöße, bei denen Spanien aktiv Bescheide ins Ausland schickt | Geschwindigkeit, Rotlicht, Alkohol/Drogen, Gurt, Handy, Überfahren von Stoppschildern u. a. |
Achtung: Ignoriere keinen Bescheid, dessen Betrag 70 Euro überschreitet. Die Vollstreckung kommt – in der Regel über das Deutsche Kraftfahrtbundesamt, das die Fahrzeughalterdaten übermittelt.
Besonderheiten auf Mallorca und den Balearen
Die Verkehrsregeln auf Mallorca sind identisch mit denen auf dem spanischen Festland – es gelten dieselben DGT-Regelungen. Es gibt keine eigenständige balearische Verkehrsgesetzgebung für Kraftfahrzeuge.
Was sich unterscheiden kann, ist der lokale Vollzug: Innerhalb von Ortschaften wie Palma de Mallorca, Sóller oder Alcúdia sind die Stadtpolizeien (Policía Local) für Parkverstöße und Verstöße im Ortsbereich zuständig. Die Guardia Civil überwacht Landstraßen und Autobahnen. Auf den Autovías der Insel sind Geschwindigkeitskontrollen durch stationäre und mobile Blitzer verbreitet.
Auf Mallorca gilt zudem wie überall in Spanien:
- Promillegrenze: 0,5 Promille allgemein; 0,3 Promille für Fahranfänger (erste zwei Jahre) und Berufsfahrer
- Warnwestenpflicht: Bei Pannen oder Unfällen außerhalb des Fahrzeugs auf der Fahrbahn ist das Tragen der Warnweste Pflicht; das Nichtmitführen kostet bis zu 90 Euro
- Reservekanister: Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist in Spanien verboten
Wenn du dein Fahrzeug auf Mallorca angemeldet hast oder planst es anzumelden, lies unseren Ratgeber zum Auto anmelden in Spanien sowie zur KFZ-Versicherung Spanien.
Häufigste Fehler beim Umgang mit spanischen Bußgeldern
Diese Fehler sehen wir immer wieder – und sie kosten unnötig Geld oder Nerven:
Die 20-Tage-Frist verpassen: Der 50-%-Rabatt verfällt unwiderruflich. Sobald der Bescheid im Briefkasten liegt, solltest du sofort handeln.
TESTRA nicht kennen: Wer keine spanische Meldeadresse hat oder sie nicht aktuell hält, verpasst Zustellungen über das elektronische Amtsblatt – die Fristen laufen trotzdem.
Einspruch ohne Anwalt einlegen: Formfehler im Widerspruchsschreiben führen dazu, dass der Einspruch als nicht fristgerecht oder nicht begründet gilt. Das kostet den vollen Betrag.
Glauben, Deutschland vollstrecke nicht: Ab 70 Euro ist die grenzüberschreitende Vollstreckung möglich und wird aktiv genutzt.
Fahrzeug auf andere Person zugelassen, aber selbst gefahren: In Spanien haftet zunächst der Fahrzeughalter. Der Halter kann verpflichtet werden, den tatsächlichen Fahrer zu benennen. Tut er das nicht, droht eine eigene Sanktion.
Barzahlung vor Ort ohne Quittung: Bestehe immer auf einem schriftlichen Zahlungsbeleg mit Bußgeldnummer.
Checkliste: Was tun nach einem Strafzettel in Spanien?
- Datum der Zustellung notieren (Fristbeginn für 20-Tage-Rabatt)
- Bußgeldbescheid vollständig lesen und Verstoßkategorie prüfen
- Entscheiden: Zahlen (Rabatt) oder Einspruch (volles Risiko, kein Rabatt)
- Bei Zahlung: Online über sede.dgt.gob.es oder Banküberweisung
- Zahlungsbeleg aufbewahren (mindestens 3 Jahre)
- Bei Einspruch: Anwalt mit Spanischkenntnissen beauftragen
- TESTRA regelmäßig prüfen, falls keine spanische Meldeadresse vorhanden
- Empadronamiento aktuell halten, damit Bescheide zugestellt werden können
Was kommt danach? Führerschein, Versicherung und Residencia
Ein Bußgeld ist meist eine einmalige Sache. Wer aber auf Mallorca lebt oder plant zu leben, sollte den Gesamtzusammenhang kennen:
- Spanischer Führerschein: Residenten sind verpflichtet, ihren ausländischen Führerschein umzuschreiben. Danach greift das spanische Punktesystem direkt. → Führerschein umschreiben in Spanien
- KFZ-Versicherung: Eine gültige spanische Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Bei Verstößen drohen zusätzliche Sanktionen. → KFZ-Versicherung Spanien
- ITV (TÜV): Ohne gültige ITV-Plakette droht ebenfalls ein Bußgeld. → ITV Mallorca
- Residencia: Wer als Resident gemeldet ist, hat eine spanische Zustelladresse und erhält Bußgeldbescheide korrekt. → Residencia Spanien
Fazit
Ein Bußgeld in Spanien ist kein Drama – solange du die Spielregeln kennst. Der wichtigste Hebel ist der 50-Prozent-Rabatt bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen: Den zu verpassen wäre schlicht teuer. Das spanische Punktesystem ist vom deutschen Flensburger System vollständig getrennt, aber für Residenten mit spanischem Führerschein sehr real. Und wer glaubt, einen Strafzettel aus Spanien einfach ignorieren zu können, wird früher oder später von der EU-Vollstreckungshilfe überrascht. Kenne die Fristen, nutze das DGT-Portal, und hol dir bei Unklarheiten rechtlichen Rat.
Offizielle Quellen
- DGT – Dirección General de Tráfico (Bußgelder, Zahlung, TESTRA): sede.dgt.gob.es/es/multas/
- DGT-Broschüre auf Deutsch (Verkehrsregeln, Bußgeldtabellen): dgt.es – PDF Deutsch
- Auswärtiges Amt – Verkehrsdelikte in Spanien: spanien.diplo.de/es-de/service/2551542
- EU-Richtlinie 2015/413 über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Straßenverkehrssicherheit: eur-lex.europa.eu
- Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen: eur-lex.europa.eu