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Auto Mallorca Zweitwohnsitz: Zulassung, Steuern und was zur Fahrzeugbegrenzung wirklich stimmt

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Wer ein Auto auf Mallorca im Zweitwohnsitz halten will, stößt derzeit vor allem auf eines: widersprüchliche Schlagzeilen über eine angebliche Fahrzeugbegrenzung für Nichtresidenten. Die reale Rechtslage sieht anders aus – nüchterner, aber genauso wichtig für deine Planung. Dieser Ratgeber trennt, was auf Mallorca tatsächlich gilt, von dem, was der Consell de Mallorca gerade erst entwirft, und was auf Ibiza und Formentera bereits Gesetz ist. Du erfährst, woran sich entscheidet, ob du dein Auto mit deutschem Kennzeichen behalten darfst, wie der Sonderweg der matrícula turística funktioniert, wer die Kfz-Steuer erhebt und worauf du achten musst, wenn du mit dem Auto auf eine andere Baleareninsel übersetzt.

Auto auf Mallorca im Zweitwohnsitz: Zulassung und Regeln

Unsicher, ob dein Zweitwagen auf Mallorca noch so laufen darf wie bisher?

Die Faktenlage 2026: Was für Mallorca gilt – und was nicht

Seit Monaten kursieren Berichte, wonach nichtresidente Zweitwohnungsbesitzer auf Mallorca künftig nur noch ein einziges, auf der Insel zugelassenes und versteuertes Fahrzeug pro Immobilie nutzen dürfen. Was in diesen Berichten fehlt, ist der entscheidende Nebensatz: Es handelt sich um eine politische Ankündigung und einen Gesetzgebungsprozess, nicht um geltendes Recht.

Der für Territorium und Mobilität zuständige Conseller des Consell de Mallorca hat öffentlich erklärt, sein Haus erarbeite einen Normentwurf, inspiriert von der Erfahrung Ibizas, und dieser solle im Konsens entstehen. Ein Entwurf ist kein Gesetz, und solange keine Norm im BOIB (Butlletí Oficial de les Illes Balears) veröffentlicht ist, gibt es für Mallorca keine rechtlich bindende Fahrzeugbegrenzung – weder für Residenten noch für Zweitwohnungsbesitzer. Ein konkretes Datum für ein Inkrafttreten ist amtlich nicht belegt; wer dir ein Jahr nennt, zitiert Presseeinschätzungen, keine Rechtsnorm.

Hinweis: Für dich als Eigentümer heißt das nicht "abwarten und nichts tun". Die bestehenden Pflichten rund um Kennzeichen, Zulassung, IVTM, ITV und Versicherung gelten unabhängig davon schon heute – und sie sind komplizierter, als die Schlagzeilen vermuten lassen.

Damit du einordnen kannst, wie ein mögliches künftiges Mallorca-Regime aussehen könnte, lohnt sich der Blick auf die Nachbarinseln, wo genau dieser Mechanismus bereits Gesetz ist.

Insel Rechtsgrundlage Status (Stand 04.09.2026) Kernmechanismus
Formentera Llei 7/2019, de 8 de febrer (BOIB núm. 21, 16.02.2019) in Kraft Consell de Formentera darf Einfahrt und Verkehr bestimmter Fahrzeugtypen zeitlich begrenzen – erstes Gesetz dieser Art in Spanien
Ibiza Llei 5/2024, d'11 de novembre (BOIB núm. 149, 14.11.2024) in Kraft Consell Insular d'Eivissa legt jährlich oder alle zwei Jahre eine Fahrzeugobergrenze fest, Ordenanza fiscal (BOIB núm. 63, 20.05.2025) regelt die Gebühr für Einfahrt/Aufenthalt inkl. Parken
Mallorca kein veröffentlichtes Gesetz Entwurf in Arbeit Consell de Mallorca erarbeitet laut eigener Aussage einen Normentwurf nach Vorbild Ibizas; Inkrafttreten und Datum sind nicht beschlossen

Formentera und Ibiza als Vorbild: Was dort bereits gilt

Formentera war die erste Insel Spaniens, die per Gesetz die Einfahrt von Kraftfahrzeugen zeitlich einschränken durfte. Die Llei 7/2019 gibt dem Consell de Formentera die Befugnis dazu, ohne dass die Recherche belastbare Tagesquoten oder Gebühren für den aktuellen Stand hergibt – diese werden je nach Saison neu festgelegt.

Auf Ibiza ist das Regime detaillierter ausgearbeitet: Die Llei 5/2024 verpflichtet den Consell Insular d'Eivissa, in regelmäßigem Turnus (jährlich oder alle zwei Jahre) eine Obergrenze für die Zahl der Fahrzeuge auf der Insel festzulegen, den sogenannten sostre de vehicles. Eine begleitende Ordenanza fiscal regelt die Gebühr für die Genehmigung von Einfahrt und Aufenthalt, einschließlich Parken. Geregelt wird vor allem die Sommersaison. Wer welche Ausnahme bekommt – etwa Residenten, emissionsarme Fahrzeuge, Saisonarbeiter oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität – ändert sich von Saison zu Saison, weshalb sich eine pauschale Liste hier nicht seriös aufstellen lässt.

Achtung: Für Mallorca-Eigentümer ist das keine theoretische Übung. Wer mit dem eigenen Auto per Fähre nach Ibiza übersetzt, fällt in dieses Kontrollregime – unabhängig davon, ob auf Mallorca selbst je eine vergleichbare Regel kommt.

Kennzeichen und Wohnsitz: die eigentliche Frage für Zweitwohnsitzer

Die für Zweitwohnungsbesitzer wichtigste Rechtsfrage ist nicht "wie viele Autos", sondern: Wo liegt dein gewöhnlicher Wohnsitz? Daran hängt, ob du dein Auto überhaupt mit ausländischem Kennzeichen fahren darfst.

Das Gesetz formuliert es als Zulassungspflicht, nicht als Fahrverbot. Art. 68.2 des Real Decreto Legislativo 6/2015 (Texto refundido der Ley sobre Tráfico) verlangt die endgültige Zulassung in Spanien für Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, im spanischen Hoheitsgebiet von in Spanien ansässigen Personen oder Einrichtungen genutzt zu werden — oder von Inhabern einer Niederlassung in Spanien. Derselbe Absatz sagt ausdrücklich, dass Fristen, Voraussetzungen, Bedingungen und mögliche Befreiungen durch Verordnung festgelegt werden. Die oft zitierte feste Tageszahl steht also nicht im Gesetz. Entscheidend ist dabei nicht, ob du polizeilich gemeldet (empadronado) bist, sondern die tatsächlichen Verhältnisse: Wo lebst du wirklich den Großteil des Jahres, wo liegt dein Lebensmittelpunkt? Ein fixes Tageslimit, nach dem ein deutsches Kennzeichen automatisch umgemeldet werden muss, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten – maßgeblich ist der gewöhnliche Wohnsitz im Einzelfall, nicht eine feste Zahl von Aufenthaltstagen.

Diese verkehrsrechtliche Frage ist eng verwandt mit, aber nicht identisch mit der steuerlichen Frage, ab wann du in Spanien als steuerlich ansässig giltst. Wenn du diesen Aspekt vertiefen willst, findest du Hintergründe in unserem Ratgeber zum steuerlichen Wohnsitz und der 183-Tage-Regel.

Bist du weiterhin mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland gemeldet und nutzt die Immobilie auf Mallorca nur als Zweitwohnsitz, greift genau der Personenkreis, für den das spanische Recht einen eigenen Zulassungsweg vorsieht: die matrícula turística.

Die matrícula turística: der Sonderweg für Auslandswohnsitzer

Das Reglamento General de Vehículos (Real Decreto 2822/1998) regelt in Art. 40.1 eine besondere Zulassungsart, die bei jeder Jefatura de Tráfico beantragt werden kann. Anspruchsberechtigt sind unter anderem:

Personengruppe Zugang zur matrícula turística
Natürliche Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Ausland Ja (Art. 40.1.a)
Personen mit Sitz im EU-Zollgebiet, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz gerade aus diesem Gebiet verlegen Ja (Art. 40.1.b)
Bestimmte ausländische Korrespondenten und Lehrkräfte Ja, unter Gegenseitigkeitsvorbehalt
Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Spanien Nein — reguläre spanische Zulassung nötig

Der Antrag auf den permiso de circulación erfolgt laut Art. 40.2 auf amtlichem Formular, zusammen mit der tarjeta de inspección técnica und einem Nachweis der Steuerverwaltung, dass der Anspruch auf dieses Sonderregime besteht. Konkrete Fristen, Gebühren oder eine feste Gültigkeitsdauer nennt die Verordnung an dieser Stelle nicht allgemeingültig – das klärst du im Einzelfall direkt bei der Jefatura Provincial de Tráfico oder über eine Gestoría, etwa mit Unterstützung aus unserem Verzeichnis für Gestoría Spanien.

Auto in Spanien zulassen: So läuft der Prozess ab

Entscheidest du dich gegen die matrícula turística und für eine reguläre spanische Zulassung, läuft der Weg in mehreren Schritten:

  1. NIE-Nummer beantragen, falls noch nicht vorhanden.
  2. Fahrzeug kaufen oder aus Deutschland mitbringen und die technischen Unterlagen (u. a. Fahrzeugschein, EU-Konformitätsbescheinigung) zusammenstellen.
  3. Spanische Haftpflichtversicherung abschließen – ohne sie läuft nichts weiter.
  4. Technische Abnahme bei der ITV durchführen lassen.
  5. Anmeldesteuer und laufende Kfz-Steuer (IVTM) über die zuständige Steuerbehörde bzw. Gemeinde klären.
  6. Endgültige Zulassung bei der Jefatura de Tráfico (DGT) beantragen.

Die einzelnen Schritte im Detail – inklusive der Frage, wie du ein aus Deutschland mitgebrachtes Fahrzeug korrekt umschreibst – erklären wir ausführlich in unseren Ratgebern Auto in Spanien anmelden und Auto importieren & ummelden. Für den Termin bei der Behörde selbst hilft unser Beitrag zur Cita Previa DGT Palma.

Laufende Kosten und Pflichten: IVTM, ITV und Versicherung

Sobald ein Fahrzeug spanisch zugelassen ist, kommen drei wiederkehrende Pflichten dazu, deren Höhe und Fristen von Gemeinde zu Gemeinde und von Fall zu Fall variieren:

Abgabe/Pflicht Wer erhebt/prüft Was die Recherche dazu hergibt
IVTM (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica) die Gemeinde, die im permiso de circulación als Wohnsitz eingetragen ist kommunale Steuer, jede Gemeinde legt Höhe und Zahlungsfrist in ihrer eigenen Ordenanza fiscal fest
ITV (technische Untersuchung) staatlich geregelte Prüfstellen Pflicht für spanisch zugelassene Fahrzeuge, Intervalle je nach Fahrzeugtyp und -alter
Kfz-Haftpflichtversicherung private Versicherer für jedes in Spanien gefahrene oder geparkte Fahrzeug nach spanischem Recht vorgeschrieben

Da die IVTM kommunal erhoben wird, bekommst du die Zahlungsaufforderung nicht automatisch zuverlässig per Post, gerade wenn du nur zeitweise auf der Insel bist – viele Gemeinden bieten dafür ein digitales Postfach an, etwa über das Cartero Virtual der ATIB. Details zu Sätzen, Fristen und Zahlungswegen findest du in unserem eigenen Ratgeber Kfz-Steuer Spanien, zur technischen Prüfung in ITV Mallorca (TÜV) und zur Versicherungspflicht in KFZ-Versicherung Spanien. Für die ITV-Vorbereitung oder kleinere Reparaturen lohnt sich der Blick in unser Branchenverzeichnis für Autowerkstätten auf Mallorca.

Deutsches Kennzeichen behalten oder spanisch zulassen? Die Abwägung

Es gibt keine pauschal "richtige" Antwort – sie hängt von deinem tatsächlichen Wohnsitzstatus und deiner Nutzung ab.

Kriterium Deutsches Kennzeichen behalten Spanisch zulassen
Voraussetzung gewöhnlicher Wohnsitz bleibt in Deutschland gewöhnlicher Wohnsitz liegt (auch faktisch) auf Mallorca
Rechtsgrundlage keine Residentenpflicht, solange kein gewöhnlicher Wohnsitz in Spanien besteht Residenten dürfen laut Art. 68 RDL 6/2015 keine ausländischen Kennzeichen führen
Steuer deutsche Kfz-Steuer bleibt maßgeblich IVTM an die Meldegemeinde auf Mallorca
Technische Prüfung deutsche Hauptuntersuchung, dafür Fahrt nach Deutschland nötig spanische ITV vor Ort
Versicherung deutsche Kfz-Versicherung spanische Haftpflichtversicherung nach spanischem Recht
möglicher Sonderweg ggf. matrícula turística prüfen (Art. 40 RD 2822/1998) reguläre Zulassung bei der Jefatura de Tráfico

Mehr zu den Rahmenbedingungen, wenn du dich für die erste Variante entscheidest, findest du in unserem Ratgeber zum ausländischen Kennzeichen auf Mallorca. Solltest du dein Fahrzeug später verkaufen oder endgültig abmelden wollen, erklären wir das Vorgehen in Auto verkaufen Spanien und Auto abmelden Spanien.

Die Fähre nach Ibiza oder Formentera: Was du vorher prüfen solltest

Planst du mit deinem Auto von Mallorca aus auf eine andere Baleareninsel überzusetzen, unterliegst du dort dem jeweils geltenden lokalen Regime – unabhängig davon, wie dein Auto auf Mallorca zugelassen ist.

  • Nach Ibiza: Die Llei 5/2024 kontrolliert den Fahrzeugzustrom über eine jährlich oder zweijährlich neu festgelegte Obergrenze. Reedereien wickeln die dafür nötige Genehmigung teilweise schon bei der Buchung eines Hin- und Rückfahrttickets mit ab. Aktuelle Kontingente und Gebühren erfährst du direkt beim Consell Insular d'Eivissa – hier variieren die Werte je Saison, weshalb eine pauschale Zahl an dieser Stelle nicht seriös wäre.
  • Nach Formentera: Die Llei 7/2019 erlaubt dem Consell de Formentera vergleichbare zeitliche Beschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen.

Hinweis: Informiere dich vor der Buchung einer Fähre mit Fahrzeug rechtzeitig über den aktuellen Stand – Kontingente sind saisonabhängig und können ausgeschöpft sein.

Häufigste Fehler

  • Von einer bereits geltenden Fahrzeugbegrenzung auf Mallorca ausgehen, obwohl bislang nur ein Entwurf existiert.
  • Ein festes Tageslimit für die Ummeldung eines deutschen Kennzeichens annehmen: Art. 68.2 RDL 6/2015 knüpft an die Ansässigkeit an und verweist die Fristen ausdrücklich in die Verordnungsebene.
  • Die matrícula turística nicht kennen, obwohl sie genau für Zweitwohnsitzer mit Wohnsitz im Ausland gemacht ist.
  • Die IVTM vergessen, weil kein Brief ankommt – gerade bei Zweitwohnsitzen ohne durchgängige Postpräsenz ein häufiges Versäumnis.
  • Ohne gültige spanische Haftpflichtversicherung fahren, sobald das Fahrzeug spanisch zugelassen ist.
  • Vor einer Fähre nach Ibiza das dortige Kontrollregime ignorieren.

Was kommt danach? Den Entwurf des Consell de Mallorca im Blick behalten

Der Consell de Mallorca arbeitet nach eigener Aussage an einem Normentwurf, der sich an der Ibiza-Regelung orientiert und im Konsens entstehen soll. In den Medien kursieren immer wieder Berichte über ein konkretes Gesetzgebungsverfahren – solange jedoch keine Norm im BOIB veröffentlicht ist, gilt für dich als Eigentümer der heutige Rechtsrahmen unverändert weiter. Wer aktuell eine Entscheidung über ein Zweitfahrzeug auf Mallorca trifft, sollte trotzdem wissen, dass sich dieser Rahmen ändern kann, und den Stand beim Consell de Mallorca im Blick behalten.

Checkliste: Auto und Zweitwohnsitz auf Mallorca

  • Gewöhnlichen Wohnsitz eindeutig klären: Deutschland oder Spanien?
  • Prüfen, ob die matrícula turística für dich infrage kommt (Art. 40 RD 2822/1998).
  • Bei spanischer Zulassung: NIE, Versicherung, ITV und IVTM-Zuständigkeit organisieren.
  • Bei deutschem Kennzeichen: deutsche Zulassung, HU-Termine und Versicherung weiterlaufen lassen.
  • Vor einer Fähre nach Ibiza oder Formentera das dortige Fahrzeugregime prüfen.
  • Entwicklung eines möglichen Mallorca-Regimes beim Consell de Mallorca beobachten.

Fazit

Für ein Auto auf Mallorca im Zweitwohnsitz gibt es heute keine gesetzliche Fahrzeugbegrenzung – was in Berichten als feste Regel zitiert wird, gehört bestenfalls zu einem Entwurf, nicht zu geltendem Recht. Was zählt, ist die deutlich unspektakulärere, aber verbindliche Frage nach deinem gewöhnlichen Wohnsitz: Sie entscheidet, ob du dein deutsches Kennzeichen behalten darfst, ob die matrícula turística für dich der richtige Weg ist oder ob eine reguläre spanische Zulassung mit IVTM, ITV und spanischer Versicherung ansteht. Auf Ibiza und Formentera zeigt sich bereits, wie ein künftiges Mallorca-Regime aussehen könnte – Grund genug, die Entwicklung zu beobachten, ohne heute schon auf unbestätigte Fristen zu reagieren.

Offizielle Quellen

  • Real Decreto 2822/1998, Reglamento General de Vehículos (konsolidierte Fassung): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1999-1826
  • Real Decreto Legislativo 6/2015 (Ley de Tráfico), Art. 68 – über boe.es
  • Llei 7/2019, de 8 de febrer, de sostenibilitat de Formentera (BOIB núm. 21) – über caib.es
  • Llei 5/2024, d'11 de novembre, de control de l'afluència de vehicles a l'illa d'Eivissa (BOIB núm. 149) – über caib.es
  • Ordenanza fiscal Consell Insular d'Eivissa (BOIB núm. 63/2025) – über caib.es
  • Consell de Mallorca (offizielle Website, keine belegte Direktadresse in dieser Recherche)
  • Agencia Tributaria de las Illes Balears (ATIB), Cartero Virtual: https://sede.atib.es/cva/cartero-virtual
  • Dirección General de Tráfico (DGT) – dgt.es
  • Agencia Tributaria (staatliche Steuerverwaltung) – agenciatributaria.es
Gilt auf Mallorca schon eine Begrenzung für Zweitwagen?
Nein. Der Consell de Mallorca erarbeitet nach eigener Aussage einen Normentwurf nach Vorbild Ibizas, es gibt jedoch kein veröffentlichtes Gesetz und kein festes Inkrafttretensdatum.
Was gilt stattdessen bereits auf Ibiza?
Die Llei 5/2024 verpflichtet den Consell Insular d'Eivissa, regelmäßig eine Fahrzeugobergrenze festzulegen; eine Ordenanza fiscal regelt die Gebühr für Einfahrt und Aufenthalt, vor allem in der Sommersaison.
Muss ich mein deutsches Auto nach einer festen Anzahl von Tagen ummelden?
Ein pauschales Tageslimit ist nicht die maßgebliche Regel. Art. 68.2 RDL 6/2015 knüpft die Pflicht zur endgültigen Zulassung in Spanien daran, ob das Fahrzeug für die Nutzung in Spanien durch eine in Spanien ansässige Person bestimmt ist, und verweist Fristen und Ausnahmen in die Verordnungsebene.
Was ist die matrícula turística?
Ein Sonderzulassungsweg nach Art. 40 Real Decreto 2822/1998 für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Ausland, beantragt bei der Jefatura de Tráfico mit einem Nachweis der Steuerverwaltung.
Wer erhebt die Kfz-Steuer (IVTM) auf Mallorca?
Die Gemeinde, die im Fahrzeugschein als Wohnsitz eingetragen ist. Höhe und Zahlungsfrist legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Ordenanza fiscal fest.
Brauche ich für ein spanisch zugelassenes Auto eine spanische Versicherung?
Ja. Das spanische Recht schreibt für jedes in Spanien gefahrene oder geparkte Fahrzeug mindestens eine Haftpflichtversicherung vor.
Was passiert, wenn ich mit dem Auto von Mallorca nach Ibiza übersetze?
Du unterliegst dem Kontrollregime der Llei 5/2024; Reedereien wickeln die nötige Genehmigung teils bei der Buchung eines Hin- und Rückfahrttickets mit ab.
Wo finde ich verlässliche Informationen zum Mallorca-Entwurf?
Beim Consell de Mallorca selbst – solange dort keine Norm im BOIB veröffentlicht ist, gilt der bisherige Rechtsrahmen unverändert weiter.