Kfz-Steuer in Spanien: Impuesto de Circulación auf Mallorca
Wer in Spanien ein Auto besitzt, zahlt jährlich die Kfz-Steuer Spanien nennt sich offiziell Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica (IVTM) und ist trotz des ähnlichen Klangs etwas grundlegend anderes als die deutsche Kfz-Steuer: Sie wird nicht vom Staat, sondern von deiner Gemeinde erhoben, und die Höhe hängt nicht nur von Hubraum oder Emissionen ab, sondern maßgeblich davon, in welchem Ort dein Fahrzeug gemeldet ist. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die gesetzlichen Grundbeträge aussehen, warum zwei baugleiche Autos in zwei Gemeinden unterschiedlich viel kosten können, was beim Umzug mit deiner Adresse im Fahrzeugschein passiert – und warum ein Verkauf mitten im Jahr dich keinen Cent Steuer spart.

Willst du wissen, welche Kfz-Steuer für dein Fahrzeug in deiner Gemeinde tatsächlich anfällt und wie du Zahlungsfristen sauber im Griff behältst?
- 📩 Persönliche Anfrage stellen — wir vermitteln dir bei Bedarf einen Ansprechpartner für Gestoría- und Steuerfragen rund ums Auto
- Gestoría Spanien — wenn dir die Behördengänge selbst zu viel werden
Was ist die IVTM und wer muss sie zahlen?
Die IVTM ist eine direkte, jährlich wiederkehrende Steuer auf das Eigentum an Fahrzeugen, die grundsätzlich für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet sind. Gesetzliche Grundlage ist der Texto refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales, festgelegt im Real Decreto Legislativo 2/2004, dort insbesondere die Artikel 92 bis 99. Steuerpflichtig ist, wer im permiso de circulación – dem spanischen Fahrzeugschein – als Halter eingetragen ist, unabhängig davon, ob diese Person Resident, Nicht-Resident oder eine Gesellschaft ist. Ein Fahrzeug bleibt so lange steuerpflichtig, wie es im Fahrzeugregister eingetragen ist und nicht offiziell abgemeldet wurde.
Anders als viele Auswanderer erwarten, ist die IVTM eine reine Gemeindesteuer. Der Staat gibt im Gesetz nur den Rahmen vor – die konkrete Rechnung stellt dein Ayuntamiento.
Die gesetzlichen Grundbeträge nach Fahrzeugklasse
Artikel 95.1 legt für jede Fahrzeugklasse einen Mindestbetrag fest, die sogenannte cuota. Diese Beträge gelten bundesweit als Untergrenze – sie sind der Ausgangspunkt jeder Berechnung, aber, wie du im nächsten Abschnitt liest, selten der Endbetrag.
| Fahrzeugklasse | Cuota (EUR/Jahr) |
|---|---|
| Pkw unter 8 caballos fiscales | 12,62 |
| Pkw 8 bis 11,99 caballos fiscales | 34,08 |
| Pkw 12 bis 15,99 caballos fiscales | 71,94 |
| Pkw 16 bis 19,99 caballos fiscales | 89,61 |
| Pkw ab 20 caballos fiscales | 112,00 |
| Bus unter 21 Plätze | 83,30 |
| Bus 21 bis 50 Plätze | 118,64 |
| Bus über 50 Plätze | 148,30 |
| Lkw unter 1.000 kg Nutzlast | 42,28 |
| Lkw 1.000–2.999 kg | 83,30 |
| Lkw über 2.999–9.999 kg | 118,64 |
| Lkw über 9.999 kg | 148,30 |
| Motorrad bis 125 ccm | 4,42 |
| Motorrad über 125–250 ccm | 7,57 |
| Motorrad über 250–500 ccm | 15,15 |
| Motorrad über 500–1.000 ccm | 30,29 |
| Motorrad über 1.000 ccm | 60,58 |
Hinweis: "Caballos fiscales" ist keine reale PS-Angabe, sondern ein steuerlicher Berechnungswert, der auf der ficha técnica bzw. tarjeta técnica deines Fahrzeugs vermerkt ist. Er weicht von der tatsächlichen Motorleistung ab.
Der Gemeinde-Koeffizient: Warum die gleiche Steuer je nach Ort unterschiedlich ausfällt
Der wichtigste Punkt für alle, die nach Mallorca ziehen: Die Tabellenwerte aus Artikel 95.1 sind Grundbeträge, keine fertige Rechnung. Nach Artikel 95.4 dürfen Gemeinden diese Beträge mit einem Koeffizienten von höchstens 2 multiplizieren – und zwar für jede Fahrzeugklasse einzeln, sogar innerhalb einer Klasse pro Stufe unterschiedlich. Macht eine Gemeinde davon keinen Gebrauch, gilt laut Artikel 95.5 schlicht der Tabellenwert.
Das bedeutet: Ein baugleicher Pkw kann in einer Gemeinde den reinen Grundbetrag kosten, in der Nachbargemeinde bis zum Doppelten davon.
| Fahrzeugklasse | Grundbetrag (Koeffizient 1) | Maximum (Koeffizient 2) |
|---|---|---|
| Pkw 8–11,99 CF | 34,08 € | 68,16 € |
| Pkw 12–15,99 CF | 71,94 € | 143,88 € |
| Pkw 16–19,99 CF | 89,61 € | 179,22 € |
| Pkw ab 20 CF | 112,00 € | 224,00 € |
Achtung: Diese Tabelle zeigt die gesetzlich mögliche Spanne, keine konkreten Beträge einzelner Gemeinden. Wie hoch der Koeffizient in deiner Gemeinde tatsächlich ist, steht in deren ordenanza fiscal – meist einsehbar auf der Website des Ayuntamiento oder erfragbar in der Recaudación vor Ort.
Welche Gemeinde ist zuständig – und was das bei einem Umzug bedeutet
Nach Artikel 97 ist für Verwaltung, Festsetzung, Prüfung und Erhebung der Steuer ausschließlich die Gemeinde zuständig, die als Wohnsitz im permiso de circulación eingetragen ist – nicht die Gemeinde, in der du tatsächlich lebst, und nicht die, in der du das Fahrzeug gekauft hast.
Für Zuzügler nach Mallorca hat das eine konkrete Konsequenz: Wer umzieht, aber die Adresse im Fahrzeugschein nicht ändert, zahlt die IVTM weiterhin an die alte Gemeinde – mit deren Koeffizient, nicht mit dem der neuen. Die Adresse im Fahrzeugschein zu aktualisieren ist also keine Formalie, sondern entscheidet direkt darüber, wer die Steuer erhebt und wie hoch sie ausfällt. Details zur Ummeldung deines Fahrzeugs auf Mallorca findest du im Ratgeber Auto in Spanien anmelden.
Steuerzeitraum, Fälligkeit und die Falle beim Verkauf
Der Steuerzeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Die Steuer entsteht laut Artikel 96 am ersten Tag dieses Zeitraums – wer am 1. Januar als Halter eingetragen ist, schuldet die volle Jahressteuer, unabhängig davon, was im Laufe des Jahres mit dem Fahrzeug passiert.
Eine anteilige Berechnung nach Kalenderquartalen ist gesetzlich nur in drei Fällen vorgesehen:
| Fall | Anteilige Berechnung? |
|---|---|
| Erstanschaffung eines Fahrzeugs (Steuerzeitraum beginnt am Erwerbstag) | Ja |
| Endgültige Abmeldung (baja definitiva) | Ja |
| Vorübergehende Abmeldung wegen Diebstahl/Entwendung (ab Registereintrag) | Ja |
| Verkauf des Fahrzeugs | Nein |
Achtung – die häufigste Fehlannahme: Wer sein Auto im Februar verkauft, bekommt für die restlichen Monate nichts erstattet. Als Halter am 1. Januar schuldest du die komplette Jahressteuer, egal wann du das Fahrzeug abgibst. Nur die endgültige Abmeldung (baja definitiva) bei der DGT löst eine anteilige Berechnung aus – der bloße Eigentümerwechsel nicht. Mehr dazu im Ratgeber Auto verkaufen Spanien und zur Abmeldung selbst im Ratgeber Auto abmelden Spanien.
Wo und wie du zahlst
Da die IVTM eine Gemeindesteuer ist, läuft die Erhebung über die Recaudación deines Ayuntamiento – teils direkt, teils über die ATIB (Agència Tributària de les Illes Balears), die für viele balearische Gemeinden die Verwaltung übernimmt. Viele Gemeinden bieten die Zahlung online, über das Rathaus oder per Lastschrift (domiciliación bancaria) an; elektronische Zustellungen laufen bei einigen Gemeinden über den Cartero Virtual der ATIB.
| Zahlungsweg | Wann sinnvoll |
|---|---|
| Domiciliación bancaria (Lastschrift) | Wenn du Fristen nicht selbst im Blick behalten willst |
| Online über die Gemeinde-Website oder Cartero Virtual | Für alle, die digital zahlen und Bescheide elektronisch erhalten möchten |
| Persönlich im Rathaus / bei der Recaudación | Bei Rückfragen oder wenn kein Bescheid angekommen ist |
Hinweis: Die konkrete Zahlungsfrist (periodo voluntario) legt jede Gemeinde jährlich individuell fest und veröffentlicht sie in der eigenen ordenanza fiscal bzw. auf ihrer Website. Ein Steuerbescheid kommt nicht immer zuverlässig per Post an – gerade nach einem Umzug lohnt es sich, aktiv bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen, statt auf den Brief zu warten.
Zahlungsnachweis beim Gebrauchtwagenkauf – die Sperre bei der DGT
Für alle, die auf Mallorca einen Gebrauchtwagen kaufen, ist Artikel 99 der praktisch wichtigste Teil des Gesetzes. Wer bei der Jefatura Provincial de Tráfico eine Zulassung oder Fahrtauglichkeitsbescheinigung beantragt, muss vorher die Zahlung der IVTM nachweisen. Noch entscheidender: Nach Artikel 99.2 bearbeitet die Verkehrsbehörde einen Halterwechsel nicht, solange der bisherige Halter die Steuer für das Vorjahr nicht nachweislich bezahlt hat.
Praktisch bedeutet das: Vor dem Kauf solltest du prüfen, ob der Verkäufer die IVTM des Vorjahres beglichen hat – sonst scheitert deine Ummeldung bei der DGT, selbst wenn du selbst nichts falsch gemacht hast. Gemeinden melden unbezahlte Steuern nach Ablauf der freiwilligen Zahlungsfrist elektronisch an das Fahrzeugregister der DGT; fehlt dort ein entsprechender Vermerk, gilt der Zahlungsnachweis für diesen Zweck als erbracht.
- Vor dem Kauf: Verkäufer nach dem letzten IVTM-Zahlungsbeleg fragen.
- Idealerweise vor dem Notartermin bzw. Kaufvertrag klären, wer für offene Steuerschulden haftet.
- Fahrzeug vor dem Kauf technisch prüfen lassen – eine Werkstatt in deiner Nähe hilft dabei, versteckte Mängel und den ITV-Status zu checken.
- Erst nach geklärtem Steuerstatus die Ummeldung bei der DGT anstoßen.
Mehr zum gesamten Ablauf im Ratgeber Gebrauchtwagen kaufen Mallorca und zur technischen Prüfung im Ratgeber ITV Mallorca.
Befreiungen von der Kfz-Steuer
Artikel 93 sieht einige Ausnahmen vor. Für Privatpersonen auf Mallorca sind vor allem zwei relevant:
| Befreiung | Voraussetzung |
|---|---|
| Fahrzeuge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität | Nach Anhang II, Abschnitt A des Reglamento General de Vehículos (RD 2822/1998) |
| Fahrzeuge, zugelassen auf Menschen mit Behinderung | Behinderungsgrad mindestens 33 Prozent; Nutzung ausschließlich durch die begünstigte Person oder zu deren Transport |
| Einschränkung bei beiden Punkten | Gilt jeweils nur für ein Fahrzeug pro begünstigter Person gleichzeitig |
| Weitere Befreiungen | Dienstfahrzeuge von Staat/Autonomen Gemeinschaften/Gemeinden für Verteidigung oder öffentliche Sicherheit, diplomatische/konsularische Fahrzeuge bei Gegenseitigkeit, Krankenwagen |
Hinweis: Um die Behinderten-Befreiung zu nutzen, musst du bei deiner Gemeindeverwaltung einen formellen Antrag stellen – sie greift nicht automatisch.
Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Verpasst du die Zahlungsfrist, wird es unnötig teuer. Es drohen gestaffelte Zuschläge sowie gegebenenfalls Verzugszinsen und Mahngebühren; die genaue Höhe hängt vom Einzelfall und der Verzugsdauer ab. Im schlimmsten Fall kann die Gemeinde eine Kontopfändung veranlassen. Zusätzlich kann eine unbezahlte IVTM des Vorjahres, wie oben beschrieben, eine spätere Ummeldung oder den Verkauf des Fahrzeugs blockieren.
Achtung: Kein automatischer Erinnerungsservice ist garantiert. Wer umgezogen ist oder sein Fahrzeug neu angemeldet hat, bekommt den Bescheid nicht zuverlässig per Post. Aktiv bei der Gemeinde nachfragen ist sicherer als abzuwarten.
Häufigste Fehler
- Adresse im Fahrzeugschein nicht aktualisiert: Die alte Gemeinde erhebt weiter die Steuer – mit ihrem Koeffizienten, nicht dem der neuen Wohngemeinde.
- Erwartung einer anteiligen Rückerstattung beim Verkauf: Es gibt sie nicht. Nur Erstanschaffung, baja definitiva und Diebstahls-Abmeldung werden anteilig berechnet.
- Gebrauchtwagenkauf ohne Prüfung des Steuerstatus: Offene IVTM-Schulden des Vorbesitzers blockieren die Ummeldung bei der DGT.
- Warten auf den Steuerbescheid per Post: Gerade nach Umzug oder Neuzulassung kommt er nicht zuverlässig an.
- Annahme, es gäbe eine landesweit einheitliche Kfz-Steuer: Die IVTM ist eine Gemeindesteuer mit Koeffizienten-Spanne bis Faktor 2 – die konkrete Zahl steht nur in der ordenanza fiscal deiner Gemeinde.
Was kommt danach?
Sobald die Kfz-Steuer geklärt ist, lohnt sich der Blick auf die übrigen Pflichten rund ums Fahrzeug: die fällige ITV-Untersuchung, die korrekte KFZ-Versicherung und – falls du dein Fahrzeug aus Deutschland mitgebracht hast – die vollständige Ummeldung inklusive Importformalitäten. Einen Überblick über alle Themen rund ums Auto auf Mallorca findest du in der Rubrik Auto & Verkehr.
Checkliste Kfz-Steuer Mallorca
- Prüfen, welche Gemeinde laut permiso de circulación zuständig ist.
- Bei Umzug: Adresse im Fahrzeugschein zeitnah aktualisieren lassen.
- Ordenanza fiscal der zuständigen Gemeinde einsehen, um den tatsächlichen Koeffizienten zu kennen.
- Zahlungsfrist der Gemeinde für das laufende Jahr erfragen (Rathaus, Gemeinde-Website oder ATIB).
- Lastschrift einrichten, wenn Fristen nicht manuell verfolgt werden sollen.
- Beim Gebrauchtwagenkauf: IVTM-Zahlungsnachweis des Vorjahres vom Verkäufer verlangen.
- Bei Behinderung: Befreiungsantrag formell bei der Gemeinde stellen.
- Bei Verkauf: keine anteilige Rückerstattung erwarten, baja definitiva separat prüfen.
Fazit
Die Kfz-Steuer Spanien – die IVTM – ist im Kern einfach: ein gesetzlicher Grundbetrag pro Fahrzeugklasse, den deine Gemeinde mit einem Koeffizienten bis Faktor 2 multiplizieren darf. Die eigentliche Komplexität entsteht durch drei Details, die viele Auswanderer erst zu spät entdecken: die Bindung an die im Fahrzeugschein eingetragene Gemeinde, das Fehlen einer anteiligen Erstattung beim Verkauf und die Zahlungssperre bei der DGT, wenn der Vorbesitzer nicht gezahlt hat. Wer diese drei Punkte kennt, vermeidet die teuersten Überraschungen – und behält seine Kfz-Steuer auf Mallorca ohne Drama im Griff.
Offizielle Quellen
- Real Decreto Legislativo 2/2004 (Texto refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales), Art. 92–99 – BOE: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2004-4214
- ATIB – Agència Tributària de les Illes Balears: https://www.atib.es
- Cartero Virtual der ATIB (elektronische Zustellung von Bescheiden): https://sede.atib.es/cva/cartero-virtual
- DGT – Dirección General de Tráfico: https://www.dgt.es
- Consell de Mallorca: https://www.conselldemallorca.cat