Beglaubigte Übersetzung Spanisch: Traductor Jurado finden und beauftragen
Wer auf Mallorca eine Geburtsurkunde vorlegen, ein Diplom anerkennen lassen oder einen Führungszeugnis-Antrag stellen will, kommt an einem Begriff nicht vorbei: der traducción jurada, der beglaubigten Übersetzung nach spanischem Recht. Anders als in Deutschland gibt es in Spanien keine gerichtliche Vereidigung pro Bundesland, sondern eine zentrale Ernennung durch das Außenministerium. Dieser Ratgeber zeigt, wer in Spanien überhaupt beglaubigt übersetzen darf, wie du einen echten Traductor Jurado über die offizielle Liste findest, warum Katalanisch auf den Balearen ein eigenes Kapitel braucht und was die neue Regelung zur elektronischen Signatur für dich bedeutet. Du erfährst außerdem, welche Dokumente typischerweise betroffen sind und wie der Ablauf in der Praxis funktioniert.

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Was ist eine traducción jurada rechtlich?
In Spanien ist die zuständige Behörde für die Ernennung von Übersetzern mit amtlicher Beglaubigungsbefugnis das Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación (MAEC), konkret die Oficina de Interpretación de Lenguas. Rechtsgrundlage ist die disposición adicional decimosexta der Ley 2/2014 vom 25. März, geändert durch die disposición final cuarta der Ley 29/2015 vom 30. Juli.
Übersetzungen und Verdolmetschungen aus einer Fremdsprache ins Kastilische – und umgekehrt – haben carácter oficial, also amtlichen Charakter, wenn sie von einer Person angefertigt wurden, die den Titel Traductor/a-Intérprete Jurado/a, Traductor/a Jurado/a oder Intérprete Jurado/a des MAEC trägt. Diese Fachleute bestätigen Treue und Genauigkeit ihrer Arbeit mit Unterschrift, Stempel und einer vom Ministerium vorgegebenen Formel. So beglaubigte Übersetzungen können vor Gerichten und Verwaltungsbehörden vorgelegt werden.
| Norm | Datum | Regelt |
|---|---|---|
| Ley 2/2014, disposición adicional decimosexta | 25. März 2014 | Rechtsgrundlage für den Titel Traductor/a-Intérprete Jurado/a |
| Ley 29/2015, disposición final cuarta | 30. Juli 2015 | Änderung der Rechtsgrundlage aus 2014 |
| Orden AEC/2125/2014 | 6. November 2014 | Formale Anforderungen: Beglaubigungsformel, Unterschrift, Stempel, Kopie des übersetzten Originals |
| Orden AUC/213/2025 | 26. Februar 2025 | Elektronische Signatur für Traductores/Intérpretes Jurados |
Hinweis: Die formalen Anforderungen aus der Orden AEC/2125/2014 gelten unverändert – auch wenn eine Übersetzung elektronisch signiert wird, ersetzt das nicht Stempel, Unterschrift und die beigefügte Kopie des Originals.
Traductor Jurado in Spanien vs. beeidigter Übersetzer in Deutschland
Für deutschsprachige Auswanderer ist der wichtigste Unterschied: In Deutschland werden Übersetzer je nach Bundesland von den zuständigen Landes- bzw. Oberlandesgerichten ermächtigt bzw. beeidigt – die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern. In Spanien gibt es dagegen eine zentrale Stelle, das MAEC. Ein in Deutschland beeidigter Übersetzer ist damit nicht automatisch auch Traductor Jurado in Spanien – das sind zwei getrennte Titel mit getrennten Registern.
| Merkmal | Spanien | Deutschland |
|---|---|---|
| Zuständige Stelle | MAEC, Oficina de Interpretación de Lenguas | Landes- bzw. Oberlandesgerichte je Bundesland |
| Titel | Traductor/a-Intérprete Jurado/a | Ermächtigter/beeidigter Übersetzer |
| Register | Zentrale MAEC-Liste | Länderspezifische Verzeichnisse |
| Voraussetzung | u. a. EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit | Landesrechtlich unterschiedlich geregelt |
Achtung: Ob eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung von einer spanischen Behörde akzeptiert wird, entscheidet im Einzelfall die annehmende Stelle. Es gibt keine Regel, die das automatisch garantiert – frage vorab bei der konkreten Behörde nach, bevor du eine Übersetzung in Deutschland beauftragst, die in Spanien vorgelegt werden soll.
Die offizielle MAEC-Liste — so findest du einen echten Traductor Jurado
Die Oficina de Interpretación de Lenguas erstellt und veröffentlicht periodisch eine Liste aller vom MAEC ernannten Traductores und Intérpretes Jurados, mit Angabe der Sprache oder Sprachen, für die sie zugelassen sind. Diese Liste ist der praktische Kern jeder Suche: Statt dich auf Werbeanzeigen oder Empfehlungen zu verlassen, prüfst du direkt, ob eine Person tatsächlich befugt ist.
- Rufe die offizielle MAEC-Seite zu Traductores/Intérpretes Jurados auf.
- Suche nach dem gewünschten Sprachpaar (z. B. Deutsch–Spanisch).
- Notiere dir mehrere passende Namen aus der Liste.
- Vergleiche Erreichbarkeit, Spezialisierung (z. B. juristische Dokumente) und Rückmeldezeit.
- Kläre vor Auftragserteilung, ob Original oder beglaubigte Kopie benötigt wird.
Hinweis: Bei Rückfragen zur Liste oder zum Titel nennt das MAEC die Oficina de Información Administrativa sowie die Adresse interpretes.jurados@maec.es.
Katalanisch — der Sonderfall für die Balearen
Das wird in den meisten deutschsprachigen Ratgebern übersehen: Seit 1992 führt das MAEC keine Prüfungen mehr für die Ernennung von Traductores Jurados der cooficiales Sprachen durch – dazu zählen Katalanisch, Galicisch und Baskisch. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Regionalregierungen, die eigene Register führen.
| Sprache | Zuständige Stelle | Register |
|---|---|---|
| Kastilisch ↔ Fremdsprache | MAEC, Oficina de Interpretación de Lenguas | Zentrale MAEC-Liste |
| Katalanisch | Generalitat de Catalunya | Eigenes Register |
| Galicisch | Xunta de Galicia | Eigenes Register |
| Baskisch | Baskische Regierung | Eigenes Register |
Für Mallorca ist das praktisch bedeutsam: Katalanisch ist auf den Balearen Amtssprache, und balearische Dokumente – etwa manche Bescheinigungen von Gemeindebehörden – liegen mitunter auf Katalanisch vor. Wer eine beglaubigte Übersetzung aus dem Katalanischen braucht, findet die zuständigen Fachleute nicht in der MAEC-Liste, sondern im Register der Generalitat de Catalunya. Für die meisten Alltagsfälle deutschsprachiger Auswanderer – Geburtsurkunden, Führungszeugnisse, Diplome aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz – ist dagegen ganz normal die MAEC-Liste mit dem Sprachpaar Deutsch–Spanisch die richtige Anlaufstelle.
Wenn du dich generell mit dem Verhältnis von Katalanisch und Behörden auf den Balearen beschäftigst, lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zu Katalanisch bei Schule & Behörde.
Elektronische Signatur — aktueller Rechtsstand
Ein Punkt, den viele Portale noch nicht führen: Die elektronische Signatur der Tätigkeiten von Traductores und Intérpretes Jurados ist seit der Orden AUC/213/2025 vom 26. Februar ausdrücklich geregelt. Eine elektronisch signierte traducción jurada ist damit keine Grauzone mehr.
Wichtig: Die elektronische Signatur befreit nicht von den Anforderungen der Orden AEC/2125/2014 in Bezug auf Beglaubigungsformel, Unterschrift, Stempel und die Fotokopie des übersetzten Originals. Beide Elemente – digitale Signatur und die klassischen Formvorgaben – bestehen nebeneinander.
Für dich als Auftraggeber bedeutet das: Frage beim Traductor Jurado konkret nach, in welcher Form (Papier oder elektronisch signiertes PDF) du die Übersetzung erhältst und ob die Behörde, bei der du sie einreichst, diese Form akzeptiert.
Voraussetzungen für den Titel Traductor Jurado
Um den Titel zu erhalten, muss eine Person unter anderem die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen. Die genauen Zulassungsverfahren unterscheiden sich je nach Sprache: Für die MAEC-Liste ist die Oficina de Interpretación de Lenguas zuständig, für Katalanisch, Galicisch und Baskisch die jeweilige Regionalregierung.
Welche Dokumente typischerweise eine beglaubigte Übersetzung brauchen
Beglaubigte Übersetzungen werden meist bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen vorgelegt. Zu den häufigsten Anlässen für deutschsprachige Auswanderer gehören:
| Dokumenttyp | Typischer Anlass | Verwandter Ratgeber |
|---|---|---|
| Geburts- und Heiratsurkunde | Eheschließung, Empadronamiento | Heiraten auf Mallorca |
| Führungszeugnis | Aufenthaltsverfahren, Berufszulassung | Führungszeugnis Spanien |
| Universitätsdiplom / Abschlusszeugnis | Anerkennung von Berufsabschlüssen | Homologación Abschlüsse |
| Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug | SL-Gründung, Autónomo-Anmeldung | SL gründen Spanien |
| Testament, Erbschein | Erbschaftsangelegenheiten | Spanisches Testament |
Ablauf: Traductor Jurado beauftragen
- Original prüfen: Klären, ob das Ausgangsdokument selbst noch eine Apostille braucht, bevor es übersetzt wird – dazu mehr in unserem Ratgeber Apostille & Übersetzung.
- Passenden Jurado finden: Über die offizielle MAEC-Liste nach Sprachpaar suchen, alternativ bei cooficialen Sprachen über das jeweilige Regionalregister.
- Anfrage stellen: Dokument (Original oder Scan) einreichen und Zweck der Übersetzung nennen – das beeinflusst, wie die Formel und die Beglaubigung ausfallen.
- Angebot einholen: Da es keine amtliche Gebührenordnung gibt, empfiehlt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen.
- Übersetzung erhalten: Die fertige traducción jurada wird mit Stempel, Unterschrift, vorgegebener Formel und einer Kopie des übersetzten Originals geheftet ausgegeben.
- Legalisierung klären, falls nötig: Prüfen, ob die Übersetzung selbst noch legalisiert werden muss, bevor sie im Ausland vorgelegt wird.
Legalisierung vs. Beglaubigung — zwei verschiedene Dinge
Ein häufiger Irrtum: Beglaubigung (die Bestätigung durch den Traductor Jurado) und Legalisierung sind nicht dasselbe. Zur Legalisierung von traducciones juradas verweist das MAEC auf eine eigene Verfahrensseite. Wer ein Dokument im Ausland vorlegen will, sollte deshalb bei der annehmenden Stelle konkret nachfragen, ob neben der beglaubigten Übersetzung zusätzlich eine Legalisierung der Übersetzung selbst verlangt wird – das ist ein separater Schritt und darf nicht mit der Beglaubigung vermengt werden.
Kosten und Dauer — was du realistisch einplanen solltest
Für die Vergütung von Traductores Jurados gibt es keine amtliche Gebührenordnung – der Markt ist frei, Preise werden individuell zwischen Auftraggeber und Übersetzer vereinbart. Belastbare pauschale Preisangaben pro Seite oder Wort lassen sich seriös nicht nennen, ebenso wenig verbindliche Bearbeitungszeiten. Plane deshalb:
- Mehrere Angebote parallel einholen, bevor du dich entscheidest.
- Den Umfang und die Komplexität des Dokuments (z. B. juristische Fachbegriffe) offen ansprechen, das beeinflusst Aufwand und Preis.
- Rechtzeitig anfragen, insbesondere vor Fristen bei Behördenterminen wie der Cita Previa Extranjería.
Wenn du zusätzlich eine Gestoría für die Behördenabwicklung brauchst, findest du Hintergründe in unserem Ratgeber Gestoría Spanien.
Häufigste Fehler
- Übersetzung ohne Prüfung der MAEC-Liste beauftragen – nicht jeder, der sich als "vereidigt" bezeichnet, ist tatsächlich vom MAEC ernannt.
- Katalanische Dokumente über die MAEC-Liste suchen – dafür ist das Register der Generalitat de Catalunya zuständig, nicht das MAEC.
- Beglaubigung und Legalisierung verwechseln – beide Schritte können nötig sein, sind aber unterschiedliche Verfahren.
- Annehmen, eine deutsche beglaubigte Übersetzung gelte automatisch in Spanien – das entscheidet die annehmende Behörde im Einzelfall.
- Elektronische Signatur mit fehlendem Stempel/Kopie akzeptieren – die Formvorgaben der Orden AEC/2125/2014 gelten trotz digitaler Signatur weiter.
Checkliste vor der Beauftragung
- Sprachpaar und Zielsprache (z. B. Deutsch → Spanisch) klar definiert
- Geprüft, ob das Originaldokument selbst eine Apostille braucht
- Passenden Traductor Jurado über die MAEC-Liste (oder Regionalregister bei Katalanisch) identifiziert
- Bei der annehmenden Behörde nachgefragt, ob Original oder Kopie ausreicht
- Mehrere Angebote verglichen
- Klarheit über Papierform vs. elektronisch signierte Version
- Geklärt, ob zusätzlich eine Legalisierung der Übersetzung nötig ist
Was kommt danach?
Sobald die beglaubigte Übersetzung vorliegt, reichst du sie zusammen mit dem Original bei der zuständigen Stelle ein – etwa bei der Extranjería, dem Standesamt oder der Universität, die die Homologación bearbeitet. Bewahre stets eine Kopie der beglaubigten Übersetzung auf, da manche Verfahren (etwa Erbschaftsangelegenheiten oder die Anerkennung von Berufsabschlüssen) sich über mehrere Behördengänge hinziehen können.
Fazit
Eine beglaubigte Übersetzung in Spanien ist kein bürokratisches Detail, sondern eine klar geregelte Kategorie: Nur wer vom MAEC ernannt ist – oder bei Katalanisch, Galicisch und Baskisch vom jeweiligen Regionalregister – darf mit carácter oficial übersetzen. Die offizielle MAEC-Liste ist dabei dein wichtigstes Werkzeug, um seriöse Anbieter von reiner Werbung zu unterscheiden. Wer zusätzlich die Unterscheidung zwischen Beglaubigung und Legalisierung sowie den Sonderfall Katalanisch kennt, vermeidet auf Mallorca die häufigsten Stolperfallen bei Behördengängen.
Offizielle Quellen
- MAEC – Traductores/as – Intérpretes Jurados/as: https://www.exteriores.gob.es/es/ServiciosAlCiudadano/Paginas/Traductores-Interpretes-Jurados.aspx
- MAEC – Oficina de Interpretación de Lenguas, Traducción e interpretación jurada: https://exteriores.gob.es/es/ServiciosAlCiudadano/Oficina-de-Interpretacion-de-Lenguas/Paginas/Traduccion-e-interpretacion-jurada.aspx
- Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación: https://exteriores.gob.es
- Boletín Oficial del Estado (BOE) – Fundstelle der Ley 2/2014, Ley 29/2015, Orden AEC/2125/2014 und Orden AUC/213/2025: https://boe.es