DNI und Reisepass in Palma erneuern: Cita Previa, Unterlagen, Fristen
Wer in Palma lebt und seinen DNI (spanischer Personalausweis), seinen deutschen Reisepass oder Personalausweis erneuern muss, stößt schnell auf dieselbe Hürde: ohne Cita Previa geht in Spanien fast nichts. Egal ob du Spanier, Deutscher, Österreicher oder Argentinier bist – die Abläufe ähneln sich, aber die zuständigen Stellen unterscheiden sich grundlegend. Spanische Staatsangehörige wenden sich an die Policía Nacional, Deutsche an das Konsulat in Palma, Argentinier ebenfalls an ihr Konsulat vor Ort. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Fristen für den DNI gelten, wie du online einen Termin bekommst, welche Originaldokumente du mitbringen musst und was bei Minderjährigen zu beachten ist. Am Ende findest du eine Checkliste, mit der du den Behördengang ohne Fehltermin durchziehst.

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Wer muss was erneuern? Überblick für Mallorca-Bewohner
Der spanische DNI (Documento Nacional de Identidad) ist ausschließlich für spanische Staatsangehörige, auch für in Spanien eingebürgerte Ex-Ausländer oder Doppelstaatler. Wer keine spanische Staatsangehörigkeit besitzt, hat keinen DNI, sondern als EU-Bürger eine grüne Residencia-Bescheinigung oder als Nicht-EU-Bürger eine TIE-Karte. Reisepässe und nationale Personalausweise anderer Länder (Deutschland, Österreich) werden dagegen ausschließlich über die jeweiligen Konsulate in Palma beantragt und verlängert – niemals bei einer spanischen Comisaría.
| Dokument | Für wen | Zuständige Stelle in Palma |
|---|---|---|
| DNI | Spanische Staatsangehörige | Policía Nacional (Comisaría) |
| Spanischer Reisepass | Spanische Staatsangehörige | Policía Nacional (Comisaría) |
| Deutscher Reisepass/Personalausweis | Deutsche Staatsangehörige | Deutsches Konsulat Palma |
| Österreichischer Reisepass | Österreichische Staatsangehörige | Zuständige Passbehörde bzw. Vertretung |
| Argentinischer DNI | Argentinische Staatsangehörige | Consulado Argentino Palma |
Hinweis: Für alle vier Dokumente gilt dasselbe Grundprinzip: persönliche Vorsprache mit Originaldokumenten, in der Regel nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Spanischer DNI: Gültigkeit, Fristen und Cita Previa
Der DNI ist nicht unbegrenzt gültig. Wie lange dein Dokument gilt, hängt vom Alter bei Ausstellung ab. Für Minderjährige unter 5 Jahren ist der DNI nur 2 Jahre gültig, weil sich das Gesicht in diesem Alter schnell verändert. Zwischen 5 und 30 Jahren beträgt die Gültigkeit 5 Jahre, zwischen 30 und 70 Jahren 10 Jahre. Ab 70 Jahren wird der DNI unbefristet ausgestellt – eine Erneuerung ist dann nicht mehr notwendig.
| Alter bei Ausstellung | Gültigkeitsdauer |
|---|---|
| Unter 5 Jahre | 2 Jahre |
| 5–30 Jahre | 5 Jahre |
| 30–70 Jahre | 10 Jahre |
| Über 70 Jahre | Unbegrenzt, keine Erneuerung nötig |
Der DNI ist im Alltag unverzichtbar, unter anderem für die Eröffnung eines Bankkontos oder für Behördengänge – auch der Personalausweis ist ab 14 Jahren Pflicht. Die Beantragung erfolgt ausschließlich persönlich bei der zuständigen Comisaría der Policía Nacional; welche Dienststelle in Palma und auf den Balearen zuständig ist, findest du über den offiziellen Dependencias-Locator der Policía Nacional.
Achtung: Ein abgelaufener DNI gilt offiziell nicht mehr als gültiges Ausweis- bzw. Reisedokument. Plane die Erneuerung frühzeitig ein, um Probleme bei Behördengängen oder Reisen innerhalb der EU zu vermeiden.
So läuft der Cita-Previa-Termin für den DNI ab
Für DNI und spanischen Reisepass läuft die Terminvergabe zentral über das offizielle Onlinesystem der Policía Nacional. Wichtig: Achte darauf, ausschließlich die offizielle Seite zu nutzen, da im Netz Trittbrettfahrer-Portale kursieren, die für den eigentlich kostenlosen Termin Gebühren verlangen.
- Rufe die offizielle Terminseite citapreviadnie.es auf.
- Wähle den Zugang über deine DNI-Daten oder – falls vorhanden – über den elektronischen Chip deines aktuellen Dokuments.
- Wähle die gewünschte Provinz bzw. Comisaría auf Mallorca aus.
- Prüfe die verfügbaren Termine und wähle einen passenden Slot.
- Bringe zum Termin alle erforderlichen Originaldokumente mit, da unvollständige Anträge nicht angenommen werden.
- Bezahle die fällige Gebühr direkt vor Ort bei der Comisaría; die aktuellen Zahlungsmodalitäten erfährst du im Terminsystem bzw. bei der Dienststelle.
Hinweis: Bei Minderjährigen ist für die Ausstellung eines Reisepasses die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Informiere dich vorab über die genauen Voraussetzungen auf der Sede Electrónica der Policía Nacional.
Deutscher Reisepass und Personalausweis im Konsulat Palma
Deutsche Staatsangehörige auf Mallorca können ihren Reisepass oder Personalausweis nicht bei einer spanischen Behörde beantragen, sondern ausschließlich beim Deutschen Konsulat in Palma – und zwar ebenfalls nur persönlich und mit vorheriger Terminvereinbarung über das RK-Termin-System des Auswärtigen Amts. Anträge ohne Termin werden aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht angenommen.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Adresse | Calle Porto Pi 8, 3-D, Edificio Reina Constanza, 07015 Palma |
| Telefon | 0034-971-707737 |
| Fax | 0034-971-707740 |
| info@palma.diplo.de | |
| Online-Termin | service2.diplo.de/rktermin (Standort „palm") |
Beachte: Pro Termin kann nur der Antrag einer Person entgegengenommen werden. Wenn du für mehrere Familienmitglieder Pass oder Personalausweis beantragen möchtest, benötigst du für jede Person einen eigenen Termin. Alle Dokumente müssen im Original und zusätzlich als Kopie vorgelegt werden.
Achtung: Wer den Antrag bei einer nicht zuständigen Auslandsvertretung oder bei einem Honorarkonsulat stellt, zahlt höhere Gebühren als bei der zuständigen Vertretung. Die genaue Gebührenübersicht findest du auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in Spanien.
Schritt für Schritt: Termin beim Deutschen Konsulat Palma buchen
- Prüfe zunächst auf der Website des Auswärtigen Amts, welche Vertretung für deinen Wohnort in Spanien zuständig ist (Konsulatfinder).
- Öffne das RK-Termin-System unter service2.diplo.de/rktermin für den Standort Palma.
- Wähle den Bereich „Pass / Personalausweis / Wohnortänderung".
- Bevor du buchst, prüfe anhand der Konsulats-Website, ob du alle benötigten Dokumente vollständig zusammen hast.
- Drucke das Antragsformular aus und fülle es vorab aus.
- Buche nur dann einen Termin, wenn dir wirklich alle Unterlagen vorliegen – unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
- Erscheine pünktlich mit Originaldokumenten und Kopien; bei mehreren Familienmitgliedern: separate Termine buchen.
Hinweis: Vor der Erstausstellung eines Ausweisdokuments kann eine Namenserklärung nach deutschem Recht oder eine Nachbeurkundung der Geburt notwendig sein. Kläre das vorab über die Konsulats-Website.
Unterlagen-Checkliste für Reisepass und Personalausweis
| Situation | Benötigte Unterlagen |
|---|---|
| Standardantrag Erwachsene | Aktuelles Ausweisdokument im Original + Kopie, ausgefülltes Antragsformular |
| Namensänderung notwendig | Vorherige Namenserklärung bzw. Nachbeurkundung der Geburt erforderlich |
| Minderjährige | Vertretungsbefugnis der Sorgeberechtigten muss nachgewiesen werden |
| Verlust oder Diebstahl | Gesonderte Meldung über die Konsulats-Website, eigener Ablauf |
Österreichische Staatsbürger: Reisepass-Neuausstellung
Auch für Österreicher auf Mallorca gilt: Der Reisepass muss persönlich bei der zuständigen Passbehörde bzw. Vertretung beantragt werden, teils mit online, telefonisch oder per E-Mail vereinbartem Termin – bei manchen Stellen ist ein Termin sogar zwingend vorgeschrieben. Der österreichische Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig; Ausnahmen gelten unter anderem für Minderjährige unter 12 Jahren, für die kürzere Gültigkeitsdauern gelten. Eine Verlängerung des alten Dokuments ist nicht möglich – nach Ablauf muss stets ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Du kannst aber auch bei noch bestehender Restgültigkeit jederzeit einen neuen Pass beantragen; das alte Dokument wird bei der Neuausstellung entwertet.
Argentinische Staatsbürger: DNI mit Wohnsitzwechsel
Wer als argentinischer Staatsbürger auf den Balearen lebt und den Wohnsitzwechsel noch nicht im DNI hat eintragen lassen, ist nach argentinischem Recht (Ley 17671, Art. 47) dazu verpflichtet, dies nachzuholen. Der Termin findet persönlich beim Consulado Argentino in Palma statt.
| Voraussetzung | Detail |
|---|---|
| Altersupdates | Aktualisierungen im Alter von 5–8 und 14–16 Jahren müssen vorliegen, sonst zuerst nachholen |
| Fehlender DNI | Polizeiliche Verlustanzeige + Geburtsurkunde (max. 1 Jahr alt) erforderlich |
| Zivilstandsänderung | Argentinische Urkunde bzw. Familienbuch als Nachweis notwendig |
| Minderjährige | Beide Elternteile mit gültigem Ausweis müssen persönlich erscheinen, oder eine (bei Auslandsdokumenten apostillierte) Vollmacht |
| Gebühr | 15 € Tasa (keine Zahlung per American Express möglich) |
Hinweis: Auch der argentinische Reisepass, falls vorhanden, sollte im Original zum Termin mitgebracht werden.
Gebühren im Überblick
Die genaue Gebührenhöhe für DNI und spanischen Reisepass wird bei Terminbuchung bzw. direkt bei der Comisaría mitgeteilt; für den deutschen Reisepass oder Personalausweis gilt eine gesonderte Gebührenübersicht der Auslandsvertretungen, wobei Anträge bei unzuständigen Vertretungen oder Honorarkonsulaten teurer sind. Für den argentinischen DNI mit Wohnsitzwechsel ist eine feste Tasa von 15 € fällig (keine American-Express-Zahlung).
| Dokument | Gebühr | Zahlungsweise |
|---|---|---|
| Spanischer DNI/Pasaporte | Wird bei Terminbuchung/Comisaría mitgeteilt | Vor Ort |
| Deutscher Reisepass/Personalausweis | Je nach Vertretung unterschiedlich, siehe Gebührenübersicht | Konsulat |
| Argentinischer DNI | 15 € | Bar oder alternative Zahlmethode, keine Amex |
Häufigste Fehler
- Termin ohne vollständige Unterlagen gebucht: Konsulate und Comisarías nehmen unvollständige Anträge grundsätzlich nicht an.
- Falsches Terminportal genutzt: Es kursieren inoffizielle Websites, die für die eigentlich kostenlose Terminbuchung Geld verlangen – nutze ausschließlich citapreviadnie.es bzw. das offizielle RK-Termin-System.
- Nur ein Termin für mehrere Familienmitglieder gebucht: Beim deutschen Konsulat wird pro Termin nur eine Person bearbeitet.
- Notwendige Voranträge übersehen: Fehlende Alters-Updates beim argentinischen DNI oder eine ausstehende Namenserklärung beim deutschen Ausweis verzögern den Termin erheblich.
- Fehlende Kopien: Sowohl beim Konsulat als auch bei vielen Behörden müssen Originale zusätzlich als Kopie vorgelegt werden.
Was kommt danach?
Nach erfolgreicher Antragstellung wird dein neues Dokument produziert und muss in der Regel persönlich abgeholt oder zugestellt werden – die genauen Modalitäten variieren je nach Behörde und werden dir beim Termin mitgeteilt. Sobald du dein neues Ausweisdokument in Händen hast, solltest du prüfen, ob weitere Meldungen nötig sind, etwa beim Empadronamiento oder bei laufenden Behördenvorgängen, die auf die alte Dokumentennummer verweisen.
Checkliste: In 6 Schritten zum neuen Ausweisdokument
- Zuständigkeit klären: Spanischer DNI → Policía Nacional; deutscher Pass → Konsulat Palma; österreichischer Pass → zuständige Vertretung; argentinischer DNI → Consulado Argentino Palma.
- Gültigkeit und Ablaufdatum deines aktuellen Dokuments prüfen.
- Benötigte Vorabschritte klären (Namenserklärung, Altersupdates, fehlende Urkunden).
- Termin ausschließlich über das offizielle Portal buchen.
- Alle Originaldokumente plus Kopien vorbereiten.
- Pünktlich und mit vollständigen Unterlagen zum Termin erscheinen, Gebühr bereithalten.
Fazit
Ob DNI, deutscher Reisepass oder argentinischer Ausweis – in Palma führt an einer vorherigen Cita Previa kein Weg vorbei, und jede Nationalität hat ihre eigene zuständige Stelle. Wer sich frühzeitig informiert, welche Fristen für sein Dokument gelten, die richtigen Vorabschritte klärt und ausschließlich die offiziellen Terminportale nutzt, erspart sich lange Wartezeiten und Fehltermine. Gerade bei Familien mit mehreren zu erneuernden Dokumenten lohnt sich eine sorgfältige Planung, damit der Behördengang beim ersten Anlauf klappt.
Offizielle Quellen
- Sede Electrónica der Policía Nacional – Pasaporte: https://sede.policia.gob.es/portalCiudadano/_es/tramites_ciudadania_pasaporte.php
- Sede Electrónica der Policía Nacional – Dependencias-Locator: https://sede.policia.gob.es/portalCiudadano/_es/dependencias_localizador_accesible_provincias.php
- Cita Previa DNI/Pasaporte (offizielles Portal): https://www.citapreviadnie.es/citaPreviaDni/
- DNI Electrónico – Portal-Informationen: https://www.dnielectronico.es/PortalDNIe/
- Auswärtiges Amt – Ausweisdokumente für Personen ab 18 Jahren (Konsulat Palma): https://spanien.diplo.de/es-de/service/2543214-2543214
- Auswärtiges Amt – Pasaportes y documentos de identidad: https://spanien.diplo.de/es-es/service/02-paesseausweise
- RK-Termin-System Konsulat Palma: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=palm
- Real Decreto 255/2025, de 1 de abril (BOE) – DNI-Regelung: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2025-6601
- Consulado Argentino en Palma – DNI mit Wohnsitzwechsel: https://cmall.cancilleria.gob.ar/es/dni-nuevo-con-cambio-de-domicilio
- oesterreich.gv.at – Reisepass Neuausstellung: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100