Haushaltshilfe Spanien anmelden: Empleada de hogar legal beschäftigen
Wer auf Mallorca oder anderswo in Spanien eine Putzfrau, Haushaltshilfe, Nanny oder einen Gärtner beschäftigt, ist rechtlich Arbeitgeber – mit allen Pflichten, die dazugehören. Das klingt bürokratisch, ist aber gut geregelt: Das Haushaltshilfe Spanien anmelden-Verfahren läuft seit der Reform 2012 über ein eigenes Sonderbeschäftigungsverhältnis (relación laboral especial del servicio del hogar familiar), das im Real Decreto 1620/2011 definiert ist. Seit 2019 wurden Hausangestellte bei der Sozialversicherung schrittweise den allgemeinen Arbeitnehmern gleichgestellt. Ein deutsches Minijob-Modell mit pauschalen Niedrigsätzen existiert in Spanien nicht. Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch Anmeldung, Vertrag, Beiträge und die häufigsten Fallstricke – damit du und deine Mitarbeiterin auf der sicheren Seite sind.

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Was ist die „empleada de hogar" – und wen betrifft das Gesetz?
Das spanische Arbeitsrecht fasst unter dem Begriff servicio del hogar familiar alle Tätigkeiten zusammen, die im Privathaushalt erbracht werden und nicht zur Familie gehören. Laut Real Decreto 1620/2011 zählen dazu:
- Reinigung und Haushaltsführung (ganz oder teilweise)
- Kinderbetreuung und Pflege von Familienangehörigen
- Gartenarbeit auf dem Privatgrundstück
- Fahrzeugführung für private Zwecke
- ähnliche haushaltsbezogene Dienstleistungen
Das Beschäftigungsverhältnis gilt unabhängig davon, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird. Ob zwei Stunden Putzen am Montag oder eine Vollzeitnanny, die im Haus lebt – sobald jemand regelmäßig gegen Entgelt im Privathaushalt arbeitet, bist du als Haushaltsinhaber*in Arbeitgeber im Sinne des spanischen Arbeitsrechts.
Achtung: Eine Gewerbeanmeldung der Haushaltshilfe (z. B. als autónoma) ändert an dieser Einordnung grundsätzlich nichts, solange die Tätigkeit faktisch weisungsgebunden und im Privathaushalt stattfindet. Lass dich nicht durch Scheinlösungen absichern.
Rechtsgrundlage: Was sich seit 2012 und 2019 verändert hat
Bis zur Reform wurden Hausangestellte gegenüber anderen Arbeitnehmern deutlich schlechter gestellt. Seitdem wurden sie schrittweise dem allgemeinen Sozialversicherungssystem angeglichen.
| Zeitraum | Regelung |
|---|---|
| Bis 2012 | Eigenes, stark eingeschränktes Sondersystem (REEH) |
| Ab 2012 | Integration in das Régimen General de la Seguridad Social (Sonderregelungen bleiben) |
| Ab 2013 | Neue Beitragspflicht für alle Haushaltshilfen unabhängig von der Stundenzahl |
| Ab 2019 | Vollständige Gleichstellung der Beitragsberechnung mit anderen Arbeitnehmern; Abkehr vom früheren pauschalen Beitragssystem |
Die Kernaussage: Es gibt keine Bagatellgrenze. Wer auch nur wenige Stunden pro Woche putzt oder auf Kinder aufpasst, muss angemeldet werden.
Schritt für Schritt: So meldest du eine Haushaltshilfe in Spanien an
Was du als Arbeitgeber vorab benötigst
Bevor du irgendjemanden anmeldest, musst du selbst bei der Sozialversicherungskasse registriert sein:
- Código Cuenta Cotización (CCC) beantragen bei der Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS). Das ist deine Arbeitgebernummer – ohne sie läuft nichts.
- Du benötigst dafür ein gültiges digitales Zertifikat oder Zugang über Cl@ve Permanente.
- Ein Bankkonto, von dem die Sozialversicherungsbeiträge per Lastschrift eingezogen werden.
- Die Ausweisdaten der Mitarbeiterin (NIE, Ausweis oder Pass je nach Herkunft).
Welche Unterlagen deine Mitarbeiterin mitbringen muss
| Herkunft der Mitarbeiterin | Erforderliche Dokumente |
|---|---|
| Spanische Staatsangehörige | DNI, Sozialversicherungsnummer |
| EU/EWR/Schweiz | NIE-Nummer + Ausweis oder Pass |
| Nicht-EU | Befristete Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis oder langfristige Aufenthaltserlaubnis |
Hinweis: Wer aus einem EU-Land stammt, darf in Spanien arbeiten, sobald eine NIE vorliegt. Wer noch keine hat, muss diese zuerst beantragen – wie die NIE-Beantragung auf Mallorca funktioniert, liest du hier.
Die Anmeldung selbst: Schritt für Schritt
- CCC beantragen (Formular TA.6 oder online über import@ss, die Plattform der TGSS)
- Mitarbeiterin im System als Arbeitnehmerin erfassen (Formular TA.2/S oder online)
- Arbeitsvertrag schließen – schriftlich, wenn die Beschäftigung länger als vier Wochen dauert (dazu mehr weiter unten)
- Monatliche Beitragszahlung via Domizilierung oder über das Online-Portal der Seguridad Social einrichten
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen – nicht im Nachhinein.
Der Arbeitsvertrag: Wann er schriftlich sein muss
Laut Real Decreto 1620/2011 muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag dann vorliegen, wenn die Beschäftigung länger als vier Wochen dauert oder wenn eine der Parteien es ausdrücklich verlangt. Für Einzelstunden gelegentlicher Art reicht theoretisch eine mündliche Absprache – in der Praxis ist ein schriftlicher Vertrag aber immer empfehlenswert, weil er im Konfliktfall die einzige belastbare Grundlage ist.
Ein Vertrag für Hausangestellte sollte mindestens enthalten:
- Vollständige Personalien beider Parteien
- Art der Tätigkeit (Reinigung, Kinderbetreuung, Pflege, etc.)
- Arbeitsort (Privatadresse)
- Arbeitszeit (Stunden pro Woche bzw. Monat)
- Vereinbartes Bruttogehalt
- Beginn und ggf. Ende des Vertrags
- Regelung zu Unterkunft und Verpflegung, falls zutreffend (z. B. bei Live-in-Haushaltshilfen)
Sozialversicherungsbeiträge: Was du monatlich zahlen musst
Seit der Gleichstellung 2019 richtet sich die Beitragsberechnung nach dem tatsächlichen Einkommen der Haushaltshilfe. Die genaue Beitragshöhe hängt von der Lohngruppe (tramo salarial) ab und wird jährlich aktualisiert.
Grundsätzlich gilt: Der Gesamtbeitrag setzt sich aus einem Arbeitgeberanteil und einem Arbeitnehmeranteil zusammen. Der Arbeitgeber führt beides ab und zieht den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ein.
| Beitragstyp | Träger | Bemerkung |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (asistencia sanitaria) | je Arbeitgeber / Arbeitnehmer | Im allgemeinen Beitragssatz enthalten |
| Arbeitslosenversicherung | Arbeitgeber + Arbeitnehmer | Seit 2022 auch für Hausangestellte |
| Rentenversicherung | Arbeitgeber + Arbeitnehmer | Vollständige Gleichstellung seit 2019 |
| Unfallversicherung (AT/EP) | überwiegend Arbeitgeber | Pflicht |
| FOGASA (Insolvenzfonds) | Arbeitgeber | Pflicht |
Hinweis: Die konkreten Prozentsätze werden von der TGSS jährlich angepasst. Lass die aktuellen Sätze durch einen Gestor oder direkt auf der Website der Seguridad Social (import@ss) berechnen – Schätzwerte aus dem Internet sind hier gefährlich.
Mindestlohn und Urlaubsanspruch: Was du zahlen musst
Der spanische Salario Mínimo Interprofesional (SMI) gilt auch für Hausangestellte. Darüber hinaus gelten die Regelungen des Real Decreto 1620/2011 für Urlaub und Sonderzahlungen.
| Leistung | Regelung |
|---|---|
| Mindestlohn | SMI gilt vollständig (wird jährlich angepasst) |
| Jahresurlaub | Mindestens 30 Kalendertage pro Jahr |
| Sonderzahlungen | 2 Sonderzahlungen/Jahr (können im Monatslohn aufgeteilt werden) |
| Kündigungsfrist | Je nach Beschäftigungsdauer und Vertragstyp |
| Kündigung ohne Grund | Möglich, aber mit Abfindungsanspruch verknüpft |
Au-Pair in Spanien: Ein Sonderfall
Das Au-Pair-Verhältnis ist kein normales Arbeitsverhältnis. Ein Au-Pair lebt in der Gastfamilie, hilft bei der Kinderbetreuung und leichten Haushaltstätigkeiten und erhält dafür Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld. Im Gegenzug soll das Au-Pair die Sprache und Kultur des Gastlandes kennenlernen.
Wichtige Rahmenbedingungen für Au-Pairs in Spanien:
- Ein Au-Pair aus einem EU-Land benötigt keine spezielle Arbeitserlaubnis, aber eine NIE.
- Das Au-Pair-Verhältnis wird nicht wie ein normales Arbeitsverhältnis bei der Seguridad Social angemeldet – es gibt keinen regulären Arbeitsvertrag im Sinne des Arbeitsrechts.
- Das Taschengeld ist kein Lohn – es sollte aber schriftlich vereinbart werden.
- Die Gastfamilie stellt Unterkunft und Vollverpflegung zur Verfügung.
- Es empfiehlt sich, eine Krankenversicherung für das Au-Pair abzuschließen, wenn kein anderweitiger Schutz besteht – mehr dazu im Ratgeber zur Krankenversicherung in Spanien.
Achtung: Wer ein Au-Pair faktisch wie eine Vollzeitnanny einsetzt (feste Arbeitszeiten, hohe Stundenzahl, hauptsächlich Kinderbetreuung ohne kulturellen Austauschcharakter), bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Im Zweifel sollte das Verhältnis als reguläres Haushaltsbeschäftigungsverhältnis abgebildet werden.
Beschäftigung über eine Agentur oder Gestoría: Die Alternative
Wer sich den Verwaltungsaufwand sparen möchte, kann eine Haushaltshilfe über eine zugelassene Agentur oder Zeitarbeitsfirma (empresa de trabajo temporal) beschäftigen. In diesem Fall ist die Agentur formal der Arbeitgeber und übernimmt die gesamte Sozialversicherungsabwicklung.
Vorteile:
- Keine eigene CCC nötig
- Sozialversicherung und Lohnabrechnung übernimmt die Agentur
- Weniger Haftungsrisiko für den Haushalt
Nachteile:
- Höhere Kosten (Agenturgebühr)
- Weniger direkte Kontrolle über die Auswahl
- Nicht für sehr individuelle oder langfristige Verhältnisse ideal
Eine weitere Option: Die Haushaltshilfe ist als autónoma (Selbstständige) angemeldet und stellt dir eine Rechnung. Das ist legal möglich, wenn die Tätigkeit wirklich unabhängig, mit mehreren Kunden und ohne feste Weisungsgebundenheit erfolgt. Bei einer reinen Haushaltshilfe, die ausschließlich bei dir arbeitet, ist dieses Modell jedoch aus arbeitsrechtlicher Sicht riskant und wird von Arbeits- und Sozialversicherungsbehörden kritisch geprüft.
Steuerliche Aspekte für den Arbeitgeber
Als Privatarbeitgeber hast du in Spanien keine direkte Möglichkeit, die Haushaltshilfe steuerlich so abzusetzen wie in Deutschland. Das spanische Steuerrecht sieht für Privatpersonen keine analoge Regelung für allgemeine Haushaltshilfe vor.
Einzige relevante Ausnahme: Wenn du aus medizinischen Gründen auf Haushaltspflege angewiesen bist, können unter Umständen bestimmte Pflegekosten steuerlich geltend gemacht werden – das ist aber ein Sonderfall, der gesondert mit einem Steuerberater zu klären ist.
Hinweis: Als spanischer Steuerresident zahlst du IRPF auf dein weltweites Einkommen. Wie das genau funktioniert und was du als Resident in Spanien steuerlich beachten musst, erklärt unser Ratgeber zu den Steuern als Resident (IRPF).
Häufigste Fehler – und wie du sie vermeidest
| Fehler | Konsequenz | So vermeidest du ihn |
|---|---|---|
| Haushaltshilfe schwarz beschäftigen | Sozialversicherungsnachzahlungen + Bußgelder, kein Unfallschutz | Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag |
| Selbstständigkeit als Vorwand nutzen | Scheinselbstständigkeit, rückwirkende Nachforderungen | Nur echte autónoma-Verhältnisse so behandeln |
| Kein schriftlicher Vertrag bei Tätigkeit >4 Wochen | Beweisschwierigkeiten bei Konflikten | Immer schriftlich, auch bei Teilzeit |
| Nicht-EU-Person ohne Arbeitsgenehmigung einstellen | Bußgeld für den Arbeitgeber, Aufenthaltsrisiko für Mitarbeiterin | Aufenthaltsstatus vorab prüfen |
| Kündigung ohne Beratung | Abfindungsansprüche unterschätzt | Gestor oder Anwalt hinzuziehen |
| Au-Pair wie Angestellte behandeln ohne Anmeldung | Arbeitsrechtliches Risiko | Verhältnis klar definieren und dokumentieren |
Was kommt danach? Laufende Pflichten als Arbeitgeber
Die Anmeldung ist der erste Schritt – danach beginnt der laufende Betrieb:
- Monatliche Abrechnung und Beitragszahlung über die TGSS (automatischer Lastschrifteinzug möglich)
- Lohnzettel (nómina) monatlich ausstellen und unterschreiben lassen
- Krankmeldungen (partes de baja) korrekt weiterleiten
- Urlaub schriftlich genehmigen und dokumentieren
- Bei Kündigung: Abmeldung bei der TGSS innerhalb der gesetzlichen Frist
Ein zuverlässiger Gestor (Steuerberater/Buchhalter) kann die monatliche Abwicklung übernehmen – die genauen Kosten variieren je nach Gestor und Leistungsumfang; frag am besten direkt an.
Checkliste: Haushaltshilfe in Spanien legal anmelden
- NIE der Mitarbeiterin vorhanden (EU) oder Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (Nicht-EU)
- Eigene Código Cuenta Cotización (CCC) bei der TGSS beantragt
- Digitales Zertifikat oder Cl@ve Permanente vorhanden
- Bankverbindung für Lastschrift hinterlegt
- Mitarbeiterin vor erstem Arbeitstag im System erfasst
- Schriftlicher Arbeitsvertrag erstellt (spätestens nach 4 Wochen Pflicht)
- Lohnzettel (nómina) für jeden Monat erstellt
- Urlaubs- und Krankheitsregelung schriftlich festgehalten
- Monatliche Beitragszahlung eingerichtet
- Gestor für laufende Abwicklung beauftragt (empfohlen)
Fazit
Eine Haushaltshilfe, Putzfrau oder Nanny in Spanien legal zu beschäftigen ist kein bürokratisches Monster – aber es ist ein echtes Arbeitsverhältnis mit echten Pflichten. Wer das ignoriert, riskiert empfindliche Nachzahlungen und – was schwerer wiegt – lässt seine Mitarbeiterin ohne Krankenversicherung, Rentenanspruch und Unfallschutz im Stich. Die Anmeldung über die TGSS ist online möglich, ein guter Gestor nimmt dir die laufende Abwicklung ab, und der monatliche Aufwand hält sich in Grenzen. Starte rechtzeitig, dokumentiere alles schriftlich, und du hast als Arbeitgeber auf Mallorca eine stabile, rechtssichere Grundlage.
Offizielle Quellen
- Real Decreto 1620/2011 – Regelung des Sonderbeschäftigungsverhältnisses im Privathaushalt: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2011-17975
- Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) – Anmeldung, CCC, Beiträge: https://www.seg-social.es
- import@ss – Online-Portal der Seguridad Social für Arbeitgeber: https://importass.seg-social.es
- Ministerio de Trabajo y Economía Social – Informationen zum Haushaltsregime: https://www.mites.gob.es
- Agencia Tributaria (AEAT) – Steuerliche Pflichten als Arbeitgeber: https://www.agenciatributaria.es