Krankenversicherung Spanien
Krankenversicherung Spanien
Erklärung
Der Rechner ordnet dir einen Zugangsweg zu. Er vergleicht keine frei wählbaren öffentlichen Versicherungen.
Erklärung
Vollendete Lebensjahre am Stichtag.
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Dazu zählen S1 als Rentner oder als mitversicherte angehörige Person, ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen und ein Anspruch über deine eigene Erwerbstätigkeit. Wähle Nein nur, wenn kein solcher Anspruch besteht (Art. 3 c) RD 576/2013).
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Hast du unmittelbar vor dem Antrag mindestens zwölf Monate ununterbrochen in Spanien gewohnt?
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Das kommunale Melderegister heißt Padrón. Bist du aktuell in der Gemeinde gemeldet, in der du den Antrag stellst?
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Deine eigene Monatsprämie in Euro. Leer bedeutet unbekannt, nicht kostenlos.
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Was du monatlich selbst für Medikamente zahlst. Leer bedeutet unbekannt.
Erklärung
Ein einzelner Tag für den Rechtsstand. Das unterstützte Datumsfenster steht am Feld. 2025-01-01 – 2026-12-31
- Dein Weg
- Convenio especial (Sondervertrag mit dem Gesundheitsdienst)Ungeklärt · Ob ein anderer öffentlicher Anspruch besteht, ist ungeklärt. · Art. 3 c) RD 576/2013
- Kosten deines Wegs pro Monat
- Nicht bestimmt: Ob ein anderer öffentlicher Anspruch besteht, ist ungeklärt.
- Stichtag
- 12.09.2026
Was du zusätzlich zahlst
- Private Police pro Monat
- Nicht bestimmt: Private Police pro Monat: Nicht angegeben — dafür weisen wir keinen Betrag aus.
- Medikamente: zusätzliche Selbstzahlung pro Monat
- Nicht bestimmt: Medikamente: zusätzliche Selbstzahlung pro Monat: Nicht angegeben — dafür weisen wir keinen Betrag aus.
Konstante, von dir eingegebene Prämie, keine Preisprognose. Medikamente sind ebenfalls deine monatliche Selbsteingabe.
Convenio especial (Sondervertrag mit dem Gesundheitsdienst)
Ein Sondervertrag mit dem Gesundheitsdienst heißt convenio especial. Er kommt nur ohne anderen öffentlichen Anspruch und bei erfüllten Wohnvoraussetzungen infrage.
- Registertarif unter 65, monatlich
- 60,00 €
- Registertarif ab 65, monatlich
- 157,00 €
Ab dem 65. Geburtstag gilt der höhere Beitrag. Die beiden Registertarife sind Fakten, keine alternativen Angebote. (Art. 6.1 RD 576/2013)
Ein möglicher Antrag bedeutet noch keine aktive Deckung. Diese beginnt erst mit der Formalisierung. (Art. 4.4 RD 576/2013)
Ableitung aus den genannten Normen: Der Sondervertrag deckt nur die medizinische Grundversorgung; ambulante Medikamente zahlst du zusätzlich vollständig selbst. (Art. 2.2 RD 576/2013; Art. 8 bis, 8 ter Ley 16/2003)
Der ältere Verweis in Art. 3 RD 576/2013 auf aufgehobene Artikel des RD 1192/2012 besteht fort. Für Erwerbstätigkeit gilt hier die aktuelle Ley 16/2003.
Annahmen
- Kinder unter 25 sind nicht berücksichtigt; der Beitrag kann dadurch niedriger ausfallen. (§ 55 Abs. 3 SGB XI)
- Zwölf volle Monatsbeiträge, keine Teilmonate.
- Heutiger Rechtsstand, keine Prognose; maßgeblich ist der ausgewiesene Stichtag.
Rechtsstand: 1. Januar 2026
Quellen
- Real Decreto 576/2013, convenio especial de prestación de asistencia sanitaria (boe.es)
- § 249a SGB V – Tragung der Beiträge bei Versicherungspflichtigen mit Rentenbezug (gesetze-im-internet.de)
- SGB V, insbesondere §§ 241 und 249 (konsolidierter Gesetzestext) (gesetze-im-internet.de)
- § 1 Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV 2025) (gesetze-im-internet.de)
- SGB XI, insbesondere §§ 55 und 58 (konsolidierter Gesetzestext) (gesetze-im-internet.de)
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (SVBezGrV 2026) (gesetze-im-internet.de)
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Wer dauerhaft auf Mallorca lebt, braucht eine Krankenversicherung in Spanien — für fast jede Aufenthaltsgenehmigung ist der Nachweis Pflicht. Anders als in Deutschland suchst du dir dabei keine Kasse aus: Dein Status entscheidet, welcher Weg dir offensteht.
Kurzantwort
Arbeitnehmer und Selbstständige sind über ihre Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) öffentlich abgesichert, und für die Behandlung fällt kein gesonderter Beitrag an. Rentner aus Deutschland und anderen EU-Staaten nutzen das S1-Formular und werden in Spanien zu Lasten ihres Rentenstaats versorgt — der deutsche Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag läuft dabei aber weiter und wird von der Rente einbehalten. Nicht-Erwerbstätige ohne solchen Anspruch bleiben im ersten Jahr auf eine private Police angewiesen; erst danach öffnet sich der Sondervertrag mit dem regionalen Gesundheitsdienst, das convenio especial.
So wird gerechnet
Der Rechner geht in zwei Schritten vor, und die Reihenfolge ist kein didaktischer Kniff, sondern folgt der Rechtslage: Erst steht fest, welcher Weg für dich gilt, dann erst gibt es eine Zahl. Ein Preisvergleich zwischen den vier Wegen würde eine Wahlfreiheit unterstellen, die es nicht gibt.
Schritt eins: Welcher Weg gilt für dich?
Ausgangspunkt ist dein Status. Er entscheidet über den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem (Sistema Nacional de Salud, SNS), das auf Mallorca vom balearischen Gesundheitsdienst IB-Salut (Servei de Salut de les Illes Balears) betrieben wird.
| Ausgangslage | Öffentlicher Zugang | Der Weg dorthin | Was monatlich anfällt |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer (por cuenta ajena) | ja, ab der Anmeldung | Der Arbeitgeber meldet dich bei der Seguridad Social an (alta) | kein gesonderter Beitrag für die Behandlung |
| Selbstständiger (autónomo) | ja, ab der eigenen Anmeldung | alta im Sonderregime für Selbstständige (RETA, Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) | kein gesonderter Beitrag für die Behandlung; die Sozialabgabe deckt weit mehr ab als Gesundheit |
| Rentner aus der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich | ja, zu Lasten des Rentenstaats | S1-Formular im Heimatland anfordern und beim spanischen Sozialversicherungsträger INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) registrieren | in Spanien nichts; der Beitrag der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung wird weiter von der Rente einbehalten |
| Nicht-Erwerbstätige ohne S1, etwa mit dem nicht-erwerbstätigen Aufenthaltstitel NLV (residencia no lucrativa) | anfangs nein | private Vollpolice; nach zwölf Monaten Voraufenthalt kommt das convenio especial in Betracht | Prämie der privaten Police, später der bundeseinheitliche Monatsbeitrag des convenio |
Diese Zuordnung ist keine Empfehlungsliste, aus der du das Günstigste wählst. Artikel 3 des Real Decreto 576/2013 lässt zum convenio especial nur zu, wer keinen anderweitigen Zugang zu öffentlichem Gesundheitsschutz hat — ausdrücklich auch nicht über die europäischen Koordinierungsvorschriften. Wer über das S1-Formular abgesichert ist, hat einen solchen Zugang und ist vom convenio damit ausgeschlossen. Der Unterschied ist wichtiger, als er klingt: Ein Rentner mit S1 verzichtet nicht auf das convenio, er kann es nicht abschließen. Wer im Netz liest, er „müsse kein convenio especial abschließen", liest eine missverständliche Verkürzung.
Schritt zwei: Was der zugeordnete Weg kostet
Erst wenn der Weg feststeht, rechnet der Rechner. Was dabei herauskommt, hängt vom Weg ab:
- Erwerbstätige. Für die Behandlung selbst fällt nichts an. Die monatliche Sozialabgabe (cuota) eines autónomo ist kein Preis für die Krankenversicherung, sondern ein Gesamtbeitrag, der auch Rente, Arbeitsunfähigkeit und weitere Leistungen finanziert. Wer sie als Krankenversicherungsprämie in einen Vergleich stellt, vergleicht zwei verschiedene Dinge.
- Rentner mit S1. In Spanien entsteht keine Rechnung. Der Posten, den fast alle übersehen, steht auf dem deutschen Rentenbescheid: Der Anteil an der Krankenversicherung der Rentner und der volle Pflegeversicherungsbeitrag werden weiter einbehalten. Der Rechner ermittelt beides getrennt — den hälftig getragenen allgemeinen Anteil, den hälftig getragenen kassenindividuellen Zusatzbeitrag und die allein zu tragende Pflegeversicherung, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Weil der Zusatzbeitragssatz von Kasse zu Kasse verschieden ist, ist er ein Eingabefeld und keine hinterlegte Größe; ohne ihn bleibt die Summe unbekannt statt zu klein.
- Convenio especial. Der Monatsbeitrag ist bundeseinheitlich festgelegt und kennt genau zwei Stufen, unter und ab 65 Jahren. Der Rechner zeigt beide, damit der Sprung sichtbar ist, schreibt ihn aber nicht in die Zukunft fort. Was du zusätzlich selbst trägst — ambulante Medikamente vor allem — steht als eigene Zeile daneben und wird nie in den Beitrag hineingerechnet.
- Private Police. Prämien sind Marktpreise und stehen in keiner amtlichen Quelle. Deshalb trägst du deine eigene Prämie ein; der Rechner rechnet mit ihr konstant weiter und stellt keine Preisprognose an.
Nicht abgebildet sind Fälle außerhalb dieses Rasters — etwa eine freiwillige statt pflichtige Mitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung der Rentner oder weitere beitragspflichtige Einnahmen neben der Rente. Trifft das auf dich zu, liefert der Rechner bewusst „nicht bestimmt" statt einer Zahl, die zu niedrig wäre.
Sonderfälle und häufige Irrtümer
- Die Europäische Krankenversicherungskarte als Wohnsitznachweis. Die EHIC (spanisch TSE) deckt vorübergehende Aufenthalte ab. Als Nachweis für die Wohnsitznahme in Spanien ist sie ausdrücklich nicht geeignet.
- Das convenio especial zu früh einplanen. Es setzt zwölf Monate ununterbrochenen tatsächlichen Voraufenthalt voraus, nachgewiesen über die Meldung im Rathaus (empadronamiento) oder ein Residentenzertifikat, dazu eine aktuelle Meldung im Moment des Antrags. In den ersten zwölf Monaten nach dem Zuzug steht dieser Weg niemandem offen.
- Die Wartezeit mit dem Versicherungsbeginn verwechseln. Auch wenn die zwölf Monate erfüllt sind, beginnt die Deckung erst mit der Formalisierung des Vertrags — nicht rückwirkend und nicht mit dem Tag, an dem die Voraussetzung erreicht war.
- Die Leistungslücke des convenio unterschätzen. Behandlung, Diagnostik und Krankenhaus sind ohne Zuzahlung gedeckt. Ambulante Medikamente, ortoprothetische Versorgung, ambulante Diätprodukte und nicht dringender Krankentransport sind dagegen vollständig selbst zu zahlen. Wer dauerhaft Medikamente braucht, hat damit einen zweiten, eigenen Kostenblock.
- Das S1 nicht registrieren. Manche Rentner schließen eine private Police ab, weil sie das Formular nicht kennen — oder sie fordern es an und melden es nie beim INSS an. Ohne diese Registrierung entsteht in Spanien kein Anspruch, obwohl er dem Grunde nach besteht.
- Den deutschen Beitrag als weggefallen betrachten. Der Umzug ändert an der deutschen Beitragspflicht auf die gesetzliche Rente nichts. Kostenfrei ist die Versorgung in Spanien, nicht die Absicherung insgesamt.
- Eine Police mit Zuzahlung fürs NLV einreichen. Für den nicht-erwerbstätigen Aufenthaltstitel wird eine Police ohne Zuzahlung (sin copago) und ohne Wartezeiten (sin carencias) verlangt, die im gesamten spanischen Staatsgebiet gilt und die Rückführung (Repatriierung) im Krankheits- oder Todesfall einschließt. Bei einer Police mit copago zahlst du je Arztbesuch einen kleinen Festbetrag und hast dafür eine niedrigere Prämie — für den Titel wird sie regelmäßig zurückgewiesen, ebenso eine reine Reiseversicherung.
- Das Höchsteintrittsalter übersehen. Viele Versicherer nehmen Neukunden nur bis zu einer Altersgrenze auf. Wer den Abschluss aufschiebt, kann ihn irgendwann nicht mehr nachholen.
- Familienangehörige gleich behandeln. Im öffentlichen System über Erwerbstätigkeit sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder ohne Zusatzbeitrag mitversichert (als beneficiarios). Beim convenio especial und bei privaten Policen stellt jede Person einen eigenen Antrag, und auch das S1 muss für jedes mitziehende Familienmitglied ausgestellt sein.
- Die beiden Verträge namens convenio especial verwechseln. Der hier beschriebene Vertrag betrifft die Gesundheitsversorgung. Gleichnamig, aber etwas völlig anderes ist das convenio especial der Seguridad Social, mit dem Rentenbeitragszeiten aufgefüllt werden.
Fristen, Formulare, Zuständigkeit
Der gemeinsame Nenner fast aller Wege ist das empadronamiento, die Meldung im Rathaus deiner Gemeinde — ob Palma, Calvià, Andratx oder Sóller. Ohne sie gibt es weder die Gesundheitskarte noch das convenio especial. Manche mallorquinischen Gemeinden sind digital an das IB-Salut angebunden, sodass das Papierzertifikat entfällt; gemeldet sein musst du in jedem Fall. Voraus geht dem eine Adresse, unter der du wohnst: Worauf du beim Mieten auf Zeit und dem Mietvertrag für eine Langzeitmiete achten musst, steht im eigenen Ratgeber, und wie sich die Preise in den einzelnen Gemeinden der Insel entwickeln, zeigt der laufende Marktbericht. Wie der Umzug insgesamt abläuft — Anmeldung, Residencia, Steuern —, ist im großen Überblick zum Auswandern nach Mallorca beschrieben.
Die Gesundheitskarte (tarjeta sanitaria individual, TSI)
Der Anspruch entsteht mit dem jeweiligen Status, der Arztbesuch aber erst mit der Karte. Sie ist auf den Balearen kostenfrei, gilt für Rezepte in jeder spanischen Apotheke und öffnet den Zugang zur landesweiten Gesundheitsakte.
- Status herstellen: alta bei der Seguridad Social, Bescheinigung des INSS nach S1-Registrierung oder abgeschlossenes convenio especial.
- Empadronamiento in der Wohnsitzgemeinde erledigen.
- TSI beim IB-Salut beantragen, im zugeteilten Gesundheitszentrum (centro de salud) oder über dessen elektronischen Zugang. Mitzubringen sind Ausweis und Ausländeridentifikationsnummer (NIE), die Meldebescheinigung und ein Passfoto. Wie du die NIE auf Mallorca beantragst und welche Unterlagen die Behörde dafür sehen will, ist ein eigener Schritt, der vor allem anderen kommt.
- Centro de salud zuteilen lassen und den Hausarzt (médico de cabecera) wählen.
Der S1-Weg für Rentner
- S1 im Heimatland anfordern — in Deutschland bei der zuständigen Krankenkasse, im Vereinigten Königreich über den Overseas-Healthcare-Service des NHS. Für jedes mitziehende Familienmitglied wird ein eigenes Formular gebraucht.
- S1 beim INSS registrieren, an einem der Bürgerbüros (CAISS) auf Mallorca oder elektronisch mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve.
- Die Anerkennung durch den INSS abwarten; sie weist dich als Person mit Versorgungsanspruch zu Lasten des ausstellenden Staates aus.
- Mit dieser Bescheinigung die TSI beantragen. Zwischen Umzug und Registrierung kann der Zugang haken, weshalb dieser Schritt früh gehört und nicht ans Ende der Umzugsliste.
Das convenio especial beim IB-Salut
Abgeschlossen wird es beim regionalen Gesundheitsdienst, auf Mallorca also beim IB-Salut, elektronisch mit digitalem Zertifikat, elektronischem Ausweis oder Cl@ve oder vor Ort. Nachzuweisen sind der ununterbrochene Voraufenthalt und die aktuelle Meldung; jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Antrag. Der Beitrag wird monatlich erhoben, die Deckung beginnt mit der Unterzeichnung.
Was der nicht-erwerbstätige Aufenthaltstitel verlangt
Formal lässt der Konsulatstext öffentliche wie private Absicherung zu. In der Praxis führt der Weg über eine private Police, weil Antragsteller in Spanien nicht erwerbstätig sein dürfen und deshalb in aller Regel keinen öffentlichen Anspruch nachweisen können. Die Ausländerbehörde (extranjería) achtet auf sechs Merkmale, an denen die meisten Anträge scheitern:
- Vertrag mit einem in Spanien zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer.
- Ohne Zuzahlung (sin copago) und ohne Wartezeiten (sin carencias).
- Deckung gleichwertig zur öffentlichen Versorgung: Hausarzt, alle Fachrichtungen, Diagnostik, Krankenhaus, Notfälle rund um die Uhr.
- Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall.
- Gültigkeit im gesamten spanischen Staatsgebiet, für die volle Dauer der beantragten Genehmigung.
- Ein offizielles Versicherungszertifikat (certificado) für Konsulat oder extranjería.
Checkliste
- Eigener Status geklärt: Arbeitnehmer, autónomo, Rentner mit S1 oder nicht-erwerbstätig.
- NIE beantragt.
- Empadronamiento im Rathaus erledigt.
- Bei Erwerbstätigkeit: alta bei der Seguridad Social beziehungsweise im RETA.
- Bei gesetzlicher Rente: S1 angefordert und beim INSS registriert.
- Beim nicht-erwerbstätigen Titel: Police sin copago, sin carencias, mit Rücktransport und certificado.
- Bei geplantem convenio especial: zwölf Monate Voraufenthalt belegbar, Meldung aktuell.
- Familienangehörige geklärt: mitversichert oder mit eigenem Antrag.
- TSI beim IB-Salut beantragt und centro de salud zugeteilt.
- Medikamentenkosten und Zuzahlungen realistisch eingeplant.
Rechtsgrundlage und Stand
Der Zugang über Erwerbstätigkeit folgt Artikel 3 der Ley 16/2003 in der Fassung des Real Decreto-ley 7/2018, mit dem die Versorgung universalisiert wurde. Für Rentner aus der EU und dem EWR regeln die Artikel 24 und 25 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, dass der Rentenstaat die Kosten der Versorgung im Wohnstaat trägt — das ist die Grundlage des S1.
Das convenio especial de prestación de asistencia sanitaria steht im Real Decreto 576/2013, in Kraft seit dem 1. September 2013. Artikel 3 nennt die Voraussetzungen: kein anderweitiger Zugang zu öffentlichem Gesundheitsschutz, ein Jahr ununterbrochener tatsächlicher Aufenthalt unmittelbar vor dem Antrag und Meldung im Moment der Antragstellung. Artikel 4.4 knüpft den Beginn der Deckung an die Formalisierung. Artikel 6.1 legt die zwei Beitragsstufen fest: 60 € monatlich unter 65 Jahren und 157 € monatlich ab 65 Jahren. Dass die Leistungen des convenio nur den gemeinsamen Grundkatalog umfassen und ambulante Arzneimittel, Ortoprothetik, Diätprodukte und nicht dringenden Krankentransport ausklammern, folgt aus Artikel 2.2 des Real Decreto in Verbindung mit den Artikeln 8 bis und 8 ter der Ley 16/2003 — eine Ableitung aus zwei Vorschriften, kein wörtliches Zitat.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Artikel 6.2 sieht eine Anpassung der Beträge durch Ministerialverordnung vor; die amtliche Analyse der Norm weist zum Stand dieser Seite keine solche Verordnung aus, die Beträge gelten also unverändert seit 2013. Und Artikel 6.1 Satz 3 erlaubt den Autonomen Gemeinschaften einen höheren Beitrag, wenn sie zusätzliche Leistungen in den Vertrag aufnehmen. Der Rechner rechnet mit dem staatlichen Betrag; eine balearische Abweichung ist öffentlich weder bestätigt noch ausgeschlossen.
Die deutsche Beitragsseite ruht auf den Paragrafen 241, 242 und 249a des Fünften Sozialgesetzbuchs — allgemeiner Beitragssatz, kassenindividueller Zusatzbeitrag und die hälftige Tragung bei Bezug einer deutschen Rente — sowie auf den Paragrafen 55 und 59 des Elften Buches für die Pflegeversicherung, deren Beitrag der Rentner allein trägt. Der geltende Pflegebeitragssatz steht dabei nicht im Gesetzestext, sondern in der Verordnung zu dessen Absatz 1 Satz 2; der im Gesetz genannte Satz ist seit Januar 2025 überholt. Für Renten aus dem Ausland gilt eine andere Tragungsregel, die dieser Rechner nicht abbildet.
Nachlesen kannst du das alles bei den zuständigen Stellen selbst:
- Was das spanische Gesundheitsministerium zu Voraussetzungen und Beitrag des convenio especial veröffentlicht
- Wie das convenio especial auf den Balearen beantragt wird, erklärt das IB-Salut
- Wo du deine Gesundheitskarte auf den Balearen beantragst, erneuerst oder ersetzen lässt
- Wie du dein S1-Formular beim spanischen Sozialversicherungsträger registrierst
Stand der Rechtslage und der hinterlegten Werte: 7. September 2026. Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung; Anforderungen von Behörden und Konsulaten sowie Tarife können sich ändern und im Einzelfall abweichen.
Kann ich mir aussuchen, wie ich mich in Spanien krankenversichere?
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Lebenshaltungskosten
Voraussetzungen prüfen
- Du erhältst in jedem Szenario ganzjährig denselben laufenden, voll steuer- und beitragspflichtigen Geldlohn in allen zwölf Monaten: keine Einmalzahlungen, Sachbezüge, Entgeltumwandlung oder steuerfreien Lohnbestandteile.
- Im deutschen Jahr bist du ganzjährig unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, gesetzlich kranken- und pflegeversichert sowie in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert.
- Im spanischen Jahr bist du ganzjährig steuerlich auf den Balearen ansässig und hast eine unbefristete Vollzeitstelle im Régimen General (allgemeines spanisches Sozialversicherungssystem), mit regulärer monatlicher Beitragsmodalität, ohne Überstunden oder besondere Systeme. Deine beitragspflichtige Vergütung ist jeden Monat gleich, einschließlich anteiliger pagas extraordinarias (zusätzlicher Gehaltszahlungen).
- Je Szenario gilt ein Sozialrecht: im deutschen Jahr deutsches, im spanischen Jahr spanisches. Keine Entsendung, kein A1, keine Mehrstaatentätigkeit und kein S1.
- Du bist alleinstehend und kinderlos, hast keine weiteren Einkünfte, keine Kirchensteuerpflicht und keine individuellen Abzüge oder Vergünstigungen.
- Verbleibendes Budget / Monat · Deutschland
- 829,25 €
- Verbleibendes Budget / Monat · Mallorca
- 1.154,04 €
- Mallorca − Deutschland
- 324,79 €
Vor individuellen Vergünstigungen; Monatswerte: Jahresdurchschnitt nach modellierter Jahressteuer.
Rechtsstand: 1. Januar 2026
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Die Krankenversicherung ist nur einer der laufenden Posten eines Umzugs nach Mallorca. Verwandt sind vor allem die Rechner rund um die deutsche Rente im Ausland, die dieselbe Beitragsseite aus anderem Blickwinkel betrachten, sowie die Rechner zur spanischen Einkommensteuer für Residenten, denn mit dem Wohnsitzwechsel verschiebt sich auch das Besteuerungsrecht. Wer noch vor dem Umzug steht, findet die Wohnkosten in den Rechnern zu Kauf und Langzeitmiete.