Consorcio de Compensación de Seguros: Unwetterschäden in Spanien melden
Wenn ein Sturm auf Mallorca das Dach abdeckt, die Terrasse flutet oder der Pool überläuft, ist die erste Frage nicht, ob du versichert bist, sondern wo du den Schaden meldest. Für außergewöhnliche Wetterereignisse ist in Spanien nicht allein dein normaler Versicherer zuständig, sondern der Consorcio de Compensación de Seguros (CCS) – eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die als Auffangnetz einspringt, wenn private Policen an ihre Grenzen stoßen. Das Besondere: Du zahlst für diese Deckung bereits, ohne es meist zu wissen. Ein Pflichtzuschlag auf jede Hausrat-, Gebäude- oder Fahrzeugpolice finanziert den Consorcio. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Zuschlag funktioniert, welche Schäden erfasst sind, was für vermietende Eigentümer bei Ertragsausfall gilt und wie du nach einem Unwetter richtig und fristgerecht meldest.

Dein Dach ist beschädigt und du weißt nicht, ob deine Police greift?
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Was ist der Consorcio de Compensación de Seguros?
Der Consorcio de Compensación de Seguros ist keine eigene Versicherung, die man abschließt, sondern ein gesetzlich verankertes System, das im Hintergrund jeder Hausrat-, Gebäude- oder Fahrzeugpolice mitläuft. Er tritt ein, wenn ein Schaden auf ein Ereignis zurückgeht, das die Rechtsordnung als "riesgo extraordinario" – außergewöhnliches Risiko – einstuft: in erster Linie Naturereignisse außergewöhnlicher Art, daneben auch Ereignisse, die nicht natürlichen Ursprungs sind. Die Zuständigkeit für die Entschädigung dieser Schäden liegt beim Consorcio, nicht bei deinem Versicherer allein – auch wenn dieser oder dein Makler dich bei der Meldung unterstützt.
Rechtlich beruht das System auf mehreren Normen, die zusammen den Rahmen bilden:
| Norm | Regelt |
|---|---|
| Real Decreto Legislativo 7/2004 | Estatuto Legal des Consorcio de Compensación de Seguros (geändert u. a. durch Ley 12/2006 und Ley 6/2009) |
| Real Decreto 300/2004 | Reglamento del seguro de riesgos extraordinarios – Grundregeln für Deckung und Zuschlag |
| Real Decreto 1386/2011 | Einführung geografischer Abgrenzungskriterien, um die Feststellung eines außergewöhnlichen Ereignisses zu objektivieren |
| Ley 50/1980 (Ley de Contrato de Seguro) | Allgemeine Anzeigepflicht bei Versicherungsfällen (Art. 16) |
Hinweis: Ob ein Sturm als außergewöhnliches Ereignis anerkannt wird, entscheidet nicht dein persönliches Empfinden über die Schwere des Unwetters, sondern eine technische Feststellung nach festgelegten Kriterien. Diese Kriterien wurden nach den Erfahrungen mit mehreren Ereignissen des Typs "tempestad ciclónica atípica" – die Gesetzesbegründung nennt hier ausdrücklich den Sturm "Klaus" – eingeführt, um Streit über die Einstufung zu vermeiden.
Der Pflichtzuschlag: Das zahlst du bereits
Der wichtigste praktische Punkt für Eigentümer auf Mallorca: Du bist in der Regel längst dabei. Auf jede ordentliche Police für Hausrat, Gebäude oder Fahrzeug wird ein obligatorischer Zuschlag zugunsten des Consorcio erhoben. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und wird getrennt ausgewiesen – einmal für die Deckung von Direktschäden, einmal für Ertragsausfall (pérdida de beneficios). Festgesetzt werden die Zuschlagssätze nicht vom Versicherer, sondern von der Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones auf Vorschlag des Consorcio, und sie werden im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht.
| Merkmal des Zuschlags | Was das für dich bedeutet |
|---|---|
| Obligatorisch | Du kannst ihn nicht abwählen, er ist Teil jeder gängigen Sach- und Kfz-Police |
| Getrennt ausgewiesen | Ein Posten für Direktschäden, ein separater für Betriebsunterbrechung |
| Amtlich festgesetzt | Höhe wird von der DGSFP bestimmt und im BOE veröffentlicht, nicht frei vom Versicherer kalkuliert |
| Keine feste Tarifzahl im Ratgeber | Sätze ändern sich per eigener Tarifentscheidung – aktuelle Werte erfragst du bei deinem Versicherer oder Makler |
Wichtig zu verstehen: Ohne eine Police, die diesen Zuschlag trägt, gibt es keine Leistung vom Consorcio. Er ist kein allgemeiner staatlicher Katastrophenfonds und kein Ersatz für eine fehlende Versicherung. Wer sein Haus, seine Finca oder sein Auto gar nicht versichert hat, bleibt im Schadensfall ohne diese Absicherung.
Welche Ereignisse gelten als "außergewöhnlich"?
Die Gesetzesbegründung zum Reglament nennt als Hauptrisiken ausdrücklich Überschwemmung und Windphänomene sowie die sogenannte tempestad ciclónica atípica. Daneben deckt der Consorcio nach seinem gesetzlichen Auftrag auch Ereignisse ab, die nicht natürlichen Ursprungs sind. Eine abschließende Liste mit Schwellenwerten – etwa konkreten Windgeschwindigkeiten oder Niederschlagsmengen – lässt sich seriös nicht in wenigen Sätzen zusammenfassen; sie hängt von der jeweiligen technischen Feststellung im Einzelfall ab.
Für dich als Eigentümer heißt das praktisch: Wenn ein Unwetter Terrasse, Pool, Solaranlage oder Außenanlagen deiner Finca beschädigt, prüfst du nicht selbst, ob es "schlimm genug" war – das entscheidet die technische Einstufung. Deine Aufgabe ist es, den Schaden ordentlich zu dokumentieren und fristgerecht zu melden.
Betriebsunterbrechung: Die wichtige Einschränkung für Vermieter
Wer eine Ferienimmobilie vermietet oder ein kleines Gewerbe betreibt, sollte diesen Punkt besonders genau lesen: Ein Ertragsausfall ist nur ersatzfähig, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.
- Die eigene Police deckt Ertragsausfall im Zusammenhang mit einem der gewöhnlichen Risiken – Brand, Explosion, Diebstahl, atmosphärische Phänomene oder Maschinenbruch.
- Es liegt zusätzlich ein direkter Schaden an versicherten Sachen vor, die dir gehören oder dir zur Verfügung stehen.
| Fall | Deckung durch Consorcio |
|---|---|
| Direktschaden am eigenen Haus/Ferienobjekt, Police deckt Ertragsausfall | Ja, unter den genannten Bedingungen |
| Mietausfall, weil die Zufahrtsstraße gesperrt ist, das Objekt selbst aber unbeschädigt blieb | Nein – kein eigener Direktschaden |
| Betriebsausfall, weil ein Lieferant nach dem Unwetter nicht liefern kann | Nein – Schaden liegt bei Dritten, nicht an eigenen Sachen |
Das ist der praktisch wichtigste Ausschluss für vermietende Eigentümer: Ertragsausfälle, die aus Schäden an Sachen anderer Personen entstehen – etwa weil ein Zulieferer selbst betroffen ist –, sind nicht gedeckt.
So meldest du den Schaden richtig
- Bei akuter Gefahr für Leib oder Leben zuerst den Notruf 112 wählen.
- Schäden fotografieren und datieren, bevor du aufräumst oder etwas entsorgst.
- Beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit aufbewahren, statt sie sofort zu entsorgen.
- Rechnungen, Kaufbelege und gegebenenfalls Nachweise für Notreparaturen zur Schadensminderung sammeln.
- Deine Police heraussuchen und prüfen, ob und in welcher Form der Consorcio-Zuschlag ausgewiesen ist.
- Den Schaden deinem Versicherer oder Makler melden – dieser leitet die Angaben an den Consorcio weiter, sofern das Ereignis als außergewöhnlich eingestuft wird.
Achtung: Der Consorcio übernimmt die Entschädigung für außergewöhnliche Ereignisse, aber die Meldung läuft in der Praxis über die eigene Police und deinen Versicherer oder Makler. Warte nicht auf eine offizielle Bestätigung, dass dein Sturm als "außergewöhnlich" anerkannt wurde, bevor du meldest – das verzögert nur die Bearbeitung.
Fristen: Wie schnell musst du handeln?
Eine speziell auf den Consorcio zugeschnittene Frist ist hier nicht mit letzter Sicherheit zu nennen. Klar geregelt ist dagegen der allgemeine Grundsatz des spanischen Versicherungsvertragsrechts:
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Art. 16 Ley 50/1980 (Ley de Contrato de Seguro) | Der Versicherungsfall ist dem Versicherer spätestens sieben Tage ab Kenntnis anzuzeigen, sofern die Police keine längere Frist vorsieht |
| Praxisempfehlung | Unverzüglich melden, die Meldung schriftlich dokumentieren und eine Kopie aufbewahren |
Da einzelne Policen längere Fristen einräumen können, lohnt sich der Blick in die eigenen Vertragsbedingungen. Im Zweifel gilt: lieber zu früh als zu spät melden, denn eine verspätete Anzeige kann die Regulierung erschweren.
Was der Consorcio nicht leistet
Damit keine falschen Erwartungen entstehen, hier die Grenzen klar benannt:
- Keine Leistung ohne bestehende, gültige Police mit ausgewiesenem Zuschlag.
- Kein Ersatz für Ertragsausfälle, die aus Schäden bei Dritten entstehen.
- Kein allgemeiner staatlicher Katastrophenfonds für alle Arten von Schäden.
- Keine automatische Anerkennung jedes Unwetters als außergewöhnliches Ereignis – die Einstufung erfolgt nach technischen Kriterien.
Fahrzeuge und andere Policen
Auch Kfz-Policen können den Consorcio-Zuschlag tragen; ob und wie ein konkreter Unwetterschaden am Fahrzeug im Einzelfall reguliert wird, hängt wiederum von der Police und der Einstufung des Ereignisses ab. Wenn du ohnehin über deine Fahrzeugversicherung nachdenkst, findest du im Ratgeber KFZ-Versicherung Spanien weiterführende Hinweise.
Häufigste Fehler nach einem Unwetter
- Aufräumen, bevor Fotos gemacht wurden – damit fehlt der Nachweis für den ursprünglichen Zustand.
- Die eigene Police nicht zu kennen und den Zuschlag gar nicht als Teil der Deckung wahrzunehmen.
- Zu lange warten, weil man erst abwarten will, ob der Sturm offiziell als "außergewöhnlich" gilt.
- Bei Vermietung den Ertragsausfall geltend machen wollen, obwohl kein eigener Direktschaden vorliegt.
- Beschädigte Gegenstände vorschnell entsorgen, statt sie für die Begutachtung aufzubewahren.
Checkliste: Nach dem Unwetter
- Sicherheit geprüft, bei akuter Gefahr die 112 gerufen
- Schäden fotografiert und datiert, bevor aufgeräumt wurde
- Beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit aufbewahrt
- Police herausgesucht und den ausgewiesenen Consorcio-Zuschlag geprüft
- Schaden unverzüglich gemeldet und die Meldung dokumentiert
- Belege, Rechnungen und Notreparaturen gesammelt
Für die eigentliche Instandsetzung nach der Schadensmeldung hilft oft ein lokaler Betrieb weiter – im Branchenverzeichnis Haus, Garten & Service findest du Ansprechpartner in deiner Nähe, und im Ratgeber Handwerker Mallorca erfährst du, worauf du bei der Auswahl achten solltest.
Was kommt danach?
Nach der Meldung liegt der weitere Ablauf – Begutachtung, Feststellung des Ereignisses als außergewöhnlich, Höhe der Entschädigung – in den Händen von Versicherer und Consorcio. Wie lange das im Einzelfall dauert, hängt vom Umfang des Ereignisses und der Zahl der gemeldeten Fälle ab; eine pauschale Bearbeitungsdauer lässt sich seriös nicht nennen. Halte in der Zwischenzeit alle Belege griffbereit und dokumentiere auch Notreparaturen, die du zur Schadensminderung durchführst.
Fazit
Der Consorcio de Compensación de Seguros ist für die meisten Eigentümer auf Mallorca kein fremdes System, sondern längst Teil der eigenen Police – über den Pflichtzuschlag, der für Direktschäden und Ertragsausfall getrennt erhoben wird. Nach einem Unwetter zählt vor allem, schnell und sauber zu dokumentieren, die Meldung über den eigenen Versicherer oder Makler fristgerecht anzustoßen und bei vermieteten Objekten die Einschränkung beim Ertragsausfall im Kopf zu behalten. Ohne bestehende Versicherung bleibt der Consorcio dagegen wirkungslos – er ersetzt keine fehlende Police.
Offizielle Quellen
- Real Decreto Legislativo 7/2004 – Estatuto Legal des Consorcio de Compensación de Seguros (BOE)
- Real Decreto 300/2004, Reglamento del seguro de riesgos extraordinarios: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2004-3373
- Real Decreto 1386/2011, Änderung des Reglaments: https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2011-16818
- Ley 50/1980, de 8 de octubre, de Contrato de Seguro (BOE)
- Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones (Ministerio de Economía) – zuständig für die Festsetzung der Zuschlagssätze
- Notrufnummer Spanien: 112