Gasflasche Spanien: Bombona de Butano bestellen, tauschen, prüfen
Wer auf Mallorca in einer Finca ohne Erdgasanschluss lebt – und das sind viele –, kommt an der orangenen Gasflasche nicht vorbei. Sie versorgt den Herd, oft auch den Warmwasserbereiter, in manchen Häusern zusätzlich einen Gasheizer im Winter. Die bombona de butano ist damit für viele Residenten kein Camping-Accessoire, sondern die zentrale Energiequelle im Haushalt. In diesem Ratgeber erfährst du, was eine Gasflasche in Spanien aktuell kosten darf, wo und wie du sie bestellst oder tauschst, warum Butan und Propan unterschiedlich teuer sind, und – das wird oft übersehen – wann und von wem deine Gasinstallation gesetzlich geprüft werden muss. Am Ende steht eine Checkliste, mit der du keine Frist verpasst.

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Warum Flaschengas auf Mallorca der Normalfall ist
Mallorca hat kein flächendeckendes Erdgasnetz. Wer nicht gerade in einer Siedlung mit Anschluss an ein lokales Gasnetz wohnt, heizt und kocht mit Flaschengas – Butan oder Propan, verflüssigt in Stahl- oder Leichtbauflaschen. Für Fincas, Dorfhäuser und ältere Wohnungen bleibt die Flasche die pragmatischste Lösung: Sie braucht keinen Anschluss, keinen Zähler und funktioniert auch dann, wenn der Strom ausfällt.
Dass der Gesetzgeber ausgerechnet für diese Flasche einen Höchstpreis festsetzt, hat denselben Grund: Für einen erheblichen Teil der Haushalte ist sie Grundversorgung, nicht Komfort. Deshalb steht sie – anders als Strom oder Heizöl – in einem regulierten Rahmen, den du kennen solltest, bevor du bezahlst.
Mitgebrachte deutsche Gasflaschen lassen sich in Spanien in der Regel weder auffüllen noch tauschen. Der Hauptgrund ist nicht die Technik, sondern das System dahinter: Die Flaschen gehören dem jeweiligen Vertreiber und zirkulieren nur innerhalb seines eigenen Bestands. Dazu kommen abweichende Ventile und Druckregler. Wer dauerhaft auf Mallorca lebt, braucht also eine spanische Flasche.
Gasflasche bestellen und tauschen: So funktioniert es
Der Markt für Flaschengas ist in Spanien staatlich reguliert, was den Ablauf einheitlicher macht als man zunächst erwartet. Für den Ersterwerb schließt du üblicherweise einen Liefervertrag (contrato de suministro) mit einem Anbieter ab – das begründet keine Abnahmeverpflichtung, sondern regelt nur, wer dir künftig Flaschen liefert oder tauscht.
- Anbieter wählen: Für Butanflaschen gibt es in Spanien Großhändler, die in ihrem Gebiet zur Hauslieferung verpflichtet sind – die Resolución zum Höchstpreis spricht ausdrücklich von operadores al por mayor de GLP, con obligación de suministro domiciliario. Auf dem Land ist die Lieferung bis vor die Tür deshalb der Normalfall, nicht ein Sonderservice. Ob sie im Einzelfall etwas kostet, sagt dir der Vertreiber.
- Für den Vertragsabschluss brauchst du in der Regel einen amtlichen Lichtbildausweis; je nach Anbieter wird zusätzlich ein Adressnachweis für deine Immobilie auf Mallorca verlangt.
- Alternativ kannst du Flaschen direkt an Tankstellen, in Eisenwarenläden oder bei spezialisierten Vertriebsstellen kaufen bzw. leer gegen voll tauschen – ohne laufenden Liefervertrag.
- Beim Tausch zahlst du nur die Füllung, nicht die Flasche selbst – die bleibt im Umlauf des Vertreibers.
| Bezugsweg | Vorteil | Zu beachten |
|---|---|---|
| Liefervertrag mit einem Vertreiber | Lieferung und Tausch bis zur Haustür, im Liefergebiet der Regelfall | Bindung an einen Anbieter, Konditionen vorher erfragen |
| Tankstelle / Eisenwarenladen | Spontaner Tausch ohne Vertrag | Nicht überall verfügbar, Öffnungszeiten variieren |
| Direktkauf beim Fachhandel | Auswahl an Flaschengrößen | Erstflasche meist teurer als reiner Tausch |
Hinweis: Ein Liefervertrag begründet in der Regel keine Abnahmeverpflichtung. Die genauen Kündigungsbedingungen legt der jeweilige Anbieter fest – informiere dich dazu direkt beim Vertreiber, bevor du unterschreibst.
Welche Flasche du vor dir hast – und warum das über den Preis entscheidet
Vor dem Preis steht die Sortenfrage, denn die Regulierung knüpft nicht an „Gasflasche" an, sondern an drei Merkmale: Füllgut, Füllmenge und Leergewicht. Wer das einmal verstanden hat, weiß beim Blick auf die Flasche, ob ein Höchstpreis gilt.
| Merkmal | Was gilt | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Füllgut Butan | Höchstpreis möglich | Nur kommerzielles Butan ist preisreguliert |
| Füllgut Propan | Kein Höchstpreis | Ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen |
| Füllmenge 8 kg bis unter 20 kg | Höchstpreis möglich | Die haushaltsübliche 12,5-kg-Flasche liegt darin |
| Leergewicht (tara) über 9 kg | Höchstpreis gilt | Die klassische schwere Stahlflasche |
| Leergewicht 9 kg oder weniger | Kein Höchstpreis | Leichtflaschen fallen heraus |
Praktisch heißt das: Die schwere orangene Stahlflasche mit 12,5 kg Butan ist der preisregulierte Standardfall. Die leichte Flasche, die sich bequemer tragen lässt, und jede Propanflasche sind es nicht – dort setzt der Anbieter den Preis selbst fest. Propan hat dafür einen praktischen Vorteil: Es verdampft auch bei niedrigen Temperaturen zuverlässig, während Butan bei Kälte an Druck verliert. Für eine Flasche, die im Winter draußen steht, ist das ein echtes Argument.
Was darf eine Gasflasche kosten? Der amtliche Höchstpreis
Anders als bei den meisten Alltagsgütern legt der spanische Staat für die klassische Butanflasche einen verbindlichen Höchstverkaufspreis fest. Rechtsgrundlage ist die Orden IET/389/2015 vom 5. März, geändert durch die Orden TED/211/2025 vom 4. März. Die Dirección General de Política Energética y Minas überprüft den Preis alle zwei Monate und veröffentlicht ihn im BOE; wirksam wird eine neue Zahl jeweils zum dritten Dienstag des Revisionsmonats.
Der aktuell geltende Wert stammt aus der Resolución vom 9. Juli 2026 (BOE Nr. 175 vom 20.07.2026, Az. BOE-A-2026-15740): Seit null Uhr des 21. Juli 2026 liegt der Höchstpreis vor Steuern bei 117,5664 Cent pro Kilogramm. Für die handelsübliche 12,5-kg-Flasche ergibt das rechnerisch 14,70 € vor Steuern. Auf diesen Betrag kommt noch die spanische Mehrwertsteuer, sodass der tatsächliche Kassenpreis darüber liegt – den tagesaktuellen Endpreis inklusive Steuer nennt dir der jeweilige Vertreiber.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Höchstpreis vor Steuern | 117,5664 Cent/kg | Resolución vom 09.07.2026, BOE-A-2026-15740 |
| Umgerechnet auf 12,5 kg | 14,70 € vor Steuern | Eigene Umrechnung aus obigem Wert |
| Geltend seit | 21. Juli 2026 | BOE Nr. 175 vom 20.07.2026 |
| Revisionsrhythmus | alle zwei Monate, dritter Dienstag | Art. 3.5 Orden IET/389/2015 |
Die Revisionen fallen auf die ungeraden Monate: Januar, März, Mai, Juli, September, November. Wenn du den tagesaktuellen Wert brauchst, suchst du im BOE nach der jüngsten Resolución der Dirección General de Política Energética y Minas zum butano comercial envasado – die Zahl in diesem Ratgeber ist die des Bimesters, das am 21. Juli 2026 begonnen hat.
Achtung: Der Höchstpreis ist keine feste Größe fürs ganze Jahr, sondern wird alle zwei Monate neu berechnet – je nach Rohstoffnotierung, Frachtkosten und Wechselkurs zwischen Euro und Dollar.
Warum der Preis nie so stark springt wie der Rohstoff
Die Formel enthält eine Bremse, und sie erklärt, warum der Preis an der Flasche ruhiger verläuft als die Notierungen an den Rohstoffmärkten: Steigt der rechnerische Preis gegenüber dem Vorbimester um mehr als fünf Prozent, wird der Anstieg gekappt. Die Differenz verfällt aber nicht, sondern wandert als sogenannter desajuste in die folgenden Revisionen und wird dort nachgeholt. Seit der Änderung durch die Orden TED/211/2025 darf zusätzlich ein Aufschlag von 1,322 Cent je Kilogramm angesetzt werden, solange die Deckelung greift – auf die 12,5-kg-Flasche gerechnet rund 20 Cent.
Wie groß dieser Nachholbedarf sein kann, steht in der geltenden Resolución selbst: Der bei der Berechnung verwendete Ausgleichsbetrag lag bei 32,6573 Cent je Kilogramm, für die folgende Revision sind 29,1263 Cent vorgemerkt. Übersetzt heißt das: Ein Teil des heutigen Preises ist nachgeholte Vergangenheit, und ein Rest steht noch aus.
Dazu kommt ein Punkt, der viele Preisvergleiche aus dem Netz unbrauchbar macht: Bis zum 30. Juni 2026 galt eine gesetzliche Preisbremse. Das Real Decreto-ley 7/2026 vom 20. März schrieb fest, dass der Höchstpreis den Wert aus der Resolución vom 12. Mai 2022 nicht übersteigen durfte. Diese Deckelung ist ausgelaufen. Ältere Beiträge, die einen deutlich niedrigeren Flaschenpreis nennen, beziehen sich auf diesen eingefrorenen Zustand – nicht auf die heutige Rechtslage.
Wofür der Höchstpreis ausdrücklich nicht gilt
Das ist der Punkt, an dem die meisten Darstellungen ungenau werden – und der Grund, warum du für scheinbar dieselbe Gasmenge unterschiedlich viel bezahlst. Der Anwendungsbereich steht wörtlich im ersten Absatz der Resolución. Der Höchstpreis gilt nicht:
- für Flaschen mit einem Leergewicht (tara) von 9 kg oder weniger, also für die Leichtflaschen,
- für Propan in Flaschen,
- für Mischflaschen, die als Fahrzeugtreibstoff verwendet werden.
Bei diesen Ausnahmen setzt der jeweilige Anbieter den Preis frei. Wer also die leichtere Flasche wählt, weil sie sich besser tragen lässt, verlässt damit zugleich den regulierten Bereich – ein Zusammenhang, der beim Kauf nirgends angeschrieben steht. Ergänzend gilt: Auf den Kanaren sowie in Ceuta und Melilla dürfen die zuständigen Stellen abweichende Vermarktungskosten ansetzen. Für die Balearen gilt der reguläre Wert unverändert; die Insellage ändert am Höchstpreis nichts.
Anbieter auf Mallorca im Überblick
Am Markt sind mehrere Vertreiber aktiv, unter anderem Repsol und Moeve (früher Cepsa). Eine Rangfolge oder Empfehlung findest du hier bewusst nicht – die Angebote unterscheiden sich nach Liefergebiet, Flaschentyp und danach, ob ein Liefervertrag oder ein reiner Tauschservice angeboten wird. Für die Suche nach einem lokalen Installateur oder Vertreiber in deiner Nähe hilft dir das Branchenverzeichnis Haus, Garten & Service.
Die wiederkehrende Prüfung der Gasinstallation: alle 5 Jahre
Was viele Flaschenkunden nicht wissen: Auch eine reine Flaschengas-Installation ohne Netzanschluss unterliegt einer gesetzlichen Prüfpflicht. Rechtsgrundlage ist das Reglamento técnico de distribución y utilización de combustibles gaseosos (RD 919/2006), konkret die technische Anweisung ITC-ICG 07 Absatz 4.2 in der Fassung des RD 542/2020 vom 26. Mai.
Die Vorschrift sagt sinngemäß: Eigentümer bzw. – ersatzweise – Nutzer von Gasinstallationen, die nicht über ein Verteilernetz versorgt werden, sind dafür verantwortlich, alle fünf Jahre eine Überprüfung durch eine zugelassene Gasinstallationsfirma (empresa instaladora de gas habilitada nach ITC-ICG 09) zu beauftragen. Geprüft wird alles von der Nutzerabsperrung (llave de usuario) bis einschließlich der Geräte, solange die installierte Leistung 70 kW nicht übersteigt.
| Frage | Antwort laut Vorschrift |
|---|---|
| Wie oft muss geprüft werden? | Alle 5 Jahre |
| Wer beauftragt die Prüfung? | Eigentümer bzw. Nutzer der Installation |
| Wer darf prüfen? | Nur eine zugelassene Gasinstallationsfirma (ITC-ICG 09) |
| Was wird geprüft? | Von der Nutzerabsperrung bis zu den Geräten (bis 70 kW) |
| Rechtsgrundlage | RD 919/2006, ITC-ICG 07 Abs. 4.2 (Fassung RD 542/2020) |
Hinweis: Die Prüfung kommt nicht automatisch ins Haus – anders als beim Auto gibt es keine zentrale Erinnerung. Du bist selbst dafür verantwortlich, sie rechtzeitig zu beauftragen.
Die Ausnahme – und warum sie eng gefasst ist
Nicht jede Flaschenverbindung fällt unter die Prüfpflicht. Laut ITC-ICG 06 Absatz 4 ist die Prüfung nicht verpflichtend bei Installationen mit einem einzigen GLP-Behälter unter 15 kg, der über einen flexiblen Schlauch oder direkt an ein einziges mobiles Gasgerät angeschlossen ist – also etwa ein Campingkocher oder ein mobiler Gasheizstrahler. Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für jede Küchenflasche: Sobald die Flasche fest an einen Herd, eine Warmwasseranlage oder mehrere Geräte angeschlossen ist, greift die reguläre Fünf-Jahres-Pflicht.
Der Verbindungsschlauch: worauf du achten solltest
Für den flexiblen Schlauch zwischen Flasche und Gerät gibt es keine im BOE öffentlich zugängliche feste Austauschfrist – Angaben wie „alle fünf Jahre" oder „alle zehn Jahre", die gelegentlich in Foren kursieren, lassen sich mit den verfügbaren Quellen nicht belegen. Was belegt ist: Der Schlauch gehört zu dem, was bei der wiederkehrenden Prüfung nach ITC-ICG 07 kontrolliert wird. Praktisch heißt das für dich:
- Prüfe, ob dein Schlauch eine lesbare Kennzeichnung trägt.
- Prüfe, ob ein aufgedrucktes Haltbarkeitsdatum bereits abgelaufen ist.
- Ein Schlauch ohne lesbare Kennzeichnung oder mit abgelaufenem Datum wird bei der Fünf-Jahres-Prüfung beanstandet und muss ersetzt werden.
Vorsicht vor unseriösen „Gasprüfern" an der Tür
Weil die Prüfpflicht existiert, aber nicht automatisch überwacht wird, nutzen gelegentlich unseriöse Anbieter das Thema aus, um an der Haustür Prüfungen oder Reparaturen aufzudrängen. Ein paar einfache Verhaltensregeln schützen dich:
- Verlange immer einen Ausweis und den Namen der Installationsfirma, bevor du jemanden hereinlässt.
- Zahle nichts in bar an der Tür — schon gar nicht für eine angebliche „Notfallprüfung".
- Hast du bereits eine Firma mit der Prüfung beauftragt, ruf im Zweifel dort an und frage nach, ob ein Mitarbeiter tatsächlich unterwegs ist.
- Lass dir schriftlich bestätigen, was geprüft oder ausgetauscht wurde.
Häufigste Fehler
- Preisverwirrung zwischen Butan und Propan: Viele erwarten, dass der amtliche Höchstpreis für jede Flasche gilt – er gilt nur für die schwere 12,5-kg-Butanflasche, nicht für Propan oder Leichtflaschen.
- Prüfpflicht vergessen: Weil keine Behörde automatisch erinnert, verstreichen die fünf Jahre häufig unbemerkt – bis beim Immobilienverkauf oder Versicherungsfall danach gefragt wird.
- Ausnahme falsch verstanden: Die Ausnahme für mobile Einzelgeräte wird oft fälschlich auf die fest angeschlossene Küchenflasche übertragen.
- Deutsche Gasflasche mitgebracht: Sie lässt sich in Spanien in der Regel weder befüllen noch tauschen – vor Ort ist eine spanische Flasche nötig.
- Vertragsbindung unterschätzt: Ein Liefervertrag begründet in der Regel keine Mindestabnahme – die konkreten Kündigungsbedingungen solltest du dir vor Vertragsschluss vom Anbieter bestätigen lassen, statt sie zu unterschätzen.
Was kommt danach?
Sobald deine Gasversorgung eingerichtet ist, lohnt sich ein Blick auf die weiteren Nebenkosten deines Haushalts: Strom, Wasser und Internet laufen auf Mallorca oft über getrennte Anbieter und Rhythmen. Informationen zur Strom-Anmeldung findest du im Ratgeber Strom anmelden Spanien. Wer zusätzlich über Alternativen zur Flasche nachdenkt – etwa Wärmepumpe oder Infrarotheizung –, findet einen Überblick im Ratgeber Heizen auf Mallorca.
Trage dir außerdem das Datum deiner letzten Gasprüfung ein – am besten direkt im Kalender fünf Jahre im Voraus, da keine externe Erinnerung erfolgt.
Checkliste Gasflasche Mallorca
- Anbieter ausgewählt (Liefervertrag oder reiner Tausch)
- Für Vertragsabschluss: Lichtbildausweis und ggf. Adressnachweis bereit
- Flaschentyp geklärt: Butan (Standard, preisreguliert bei 12,5 kg) oder Propan (frostsicherer, freier Preis)
- Aktuellen Höchstpreis vor Steuern zur Orientierung gecheckt (BOE-Veröffentlichung alle zwei Monate)
- Datum der letzten Prüfung der Gasinstallation notiert, spätestens nach 5 Jahren erneut beauftragen
- Zugelassene Gasinstallationsfirma für die Prüfung recherchiert (nicht spontan an der Tür beauftragen)
- Verbindungsschlauch auf lesbare Kennzeichnung und Haltbarkeitsdatum geprüft
- Bei Anbieterwechsel: bestehenden Liefervertrag fristgerecht kündigen
Fazit
Flaschengas ist auf Mallorca für die meisten Fincas und älteren Wohnungen weiterhin die Regel, nicht die Ausnahme – und der Umgang damit ist einfacher, als es zunächst wirkt: Bestellen oder Tauschen läuft über etablierte Vertreiber, der Preis für die klassische 12,5-kg-Butanflasche ist staatlich gedeckelt und wird alle zwei Monate neu festgelegt. Wichtiger als der Preis ist für viele Residenten aber die oft übersehene Pflicht, die eigene Gasinstallation alle fünf Jahre von einer zugelassenen Fachfirma prüfen zu lassen – eine Pflicht, die niemand automatisch erinnert. Wer diese Termine im Blick behält und bei Anbietern an der Tür wachsam bleibt, hat mit der Gasversorgung auf Mallorca in der Regel keine bösen Überraschungen.
Offizielle Quellen
- Orden IET/389/2015 und Änderung Orden TED/211/2025 sowie Resolución vom 9. Juli 2026 (BOE-A-2026-15740) — https://www.boe.es
- Real Decreto 919/2006 (Reglamento técnico de distribución y utilización de combustibles gaseosos) — https://www.boe.es
- Real Decreto 542/2020 (Änderung der technischen Anweisungen ITC-ICG) — https://www.boe.es
- Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado (BOE), allgemeine Suche nach Normen — https://www.boe.es