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Hoja de Reclamaciones: So beschwerst du dich in Spanien offiziell

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Die Hoja de Reclamaciones ist Spaniens offizielles Beschwerdeformular: ein amtlich genormtes Dokument, das jeder Betrieb – vom Handwerker über die Werkstatt bis zum Hotel – auf Verlangen aushändigen muss, wenn du mit einer Leistung unzufrieden bist. Als Resident auf Mallorca begegnest du ihr typischerweise bei Strom- und Wasserabrechnungen, Handyverträgen, Werkstattrechnungen oder Restaurantärger. In diesem Ratgeber erfährst du, wer die Hoja bereithalten muss, welche Frist Unternehmen seit Ende 2025 tatsächlich zur Antwort haben (die im Netz kursierende Angabe ist veraltet), was nach der Einreichung wirklich passiert – und warum das Formular kein Ersatz für ein Gericht ist, sondern ein Druckmittel und Beweisstück.

Hoja de Reclamaciones: Beschwerde in Spanien erklärt

Willst du wissen, ob dein Fall ein Beweismittel-Formular oder gleich einen deutschsprachigen Anwalt braucht?

Was ist die Hoja de Reclamaciones – und wozu dient sie wirklich?

Die Hoja de Reclamaciones (auf Katalanisch: full de reclamació) ist kein Gerichtsformular, sondern ein Verwaltungsinstrument. Du füllst sie im Betrieb aus, schilderst den Sachverhalt und dein gewünschtes Ergebnis (Rückerstattung, Nachbesserung, Umtausch), reichst sie anschließend bei der zuständigen Verbraucherstelle ein – und diese prüft den Fall. Das Formular selbst ist auf den Balearen amtlich vereinheitlicht: Jeder Betrieb, jede Praxis und jede professionelle Dienstleistung mit Publikumsverkehr muss dasselbe Modell verwenden.

Wichtig für die Einordnung: Die Hoja ersetzt keinen Anwalt und kein Gericht. Sie ist in erster Linie ein Beleg dafür, dass du dich beschwert hast, und ein möglicher Auslöser für ein Verwaltungsverfahren gegen den Betrieb. Ob du dein Geld zurückbekommst, hängt von dem ab, was danach passiert – dazu mehr im Abschnitt über die Grenzen der Verwaltung.

Wer muss eine Hoja de Reclamaciones bereithalten?

Auf den Balearen regelt das der Decret 46/2009, de 10 de juliol, sobre els fulls de reclamació o de denúncia en matèria de consum, veröffentlicht im BOIB. Er verpflichtet praktisch jeden Betrieb mit Kundenkontakt, das einheitliche Formularmodell vorrätig zu halten und auf Verlangen kostenlos und unverzüglich auszuhändigen.

Wer ist betroffen Konkret
Einzelhandel, Gastronomie, Hotels jede Verkaufsstelle mit Publikumsverkehr
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe auch Werkstätten, Reinigungen, Freiberufler mit Kundenkontakt
Professionelle Praxen und Kanzleien u. a. Verwaltungen von Eigentümergemeinschaften (Administradores de Fincas)
Energie-, Wasser- und Telekomanbieter zusätzlich zu den balearischen Pflichten die landesweiten Kundendienstregeln (siehe unten)

Der Decret ist an mehreren Stellen erstaunlich konkret, und diese Details helfen dir im Streitfall mehr als jede allgemeine Rechtsbelehrung:

Vorgabe Was Artikel 6 und 7 des Decret 46/2009 verlangen
Hinweisschild Dauerhaft und gut sichtbar im Publikumsbereich oder am Zugang, auf Katalanisch und Kastilisch, mit dem Hinweis, dass Reklamationsformulare vorhanden sind. Weitere Sprachen darf der Betrieb ergänzen.
Größe des Schildes Mindestens DIN A4
Bei Verkauf im Netz oder an der Haustür Der Hinweis muss auf Kostenvoranschlägen, Vertragsangeboten oder Rechnungen stehen und auf der Website sichtbar sein – in Buchstaben von mindestens einem Zentimeter
Aushändigung Kostenlos, durch die verantwortliche Person oder jeden Mitarbeiter
Ort der Aushändigung Genau dort, wo du gerade bedient wirst; in großen Märkten am Informations- oder Kundenschalter
Was nicht erlaubt ist Dich an ein anderes Gebäude, eine Verwaltungsstelle oder die Zentrale zu verweisen
Außer Haus Wer zu dir nach Hause liefert oder bei dir arbeitet, muss die Formulare mitführen

Die Ein-Zentimeter-Vorgabe und das Verbot, dich an die Zentrale zu verweisen, sind die beiden Punkte, an denen sich Streit am schnellsten auflöst: Beides ist nachprüfbar, und beide Verstöße sind für sich genommen schon ein Thema für die Verbraucherverwaltung.

Hinweis: Die Hoja ist für dich immer kostenlos – Artikel 7 des Decret sagt ausdrücklich gratuïtament. Kein Betrieb darf die Ausstellung von einer Gebühr abhängig machen oder sie verweigern, weil der Streitwert gering ist.

Und wenn der Betrieb sich schlicht weigert? Dafür hat der Decret einen eigenen Absatz: Wird dir das Formular verweigert, darfst du deine Reklamation unmittelbar und auf jedem anderen Weg bei der Verwaltung einreichen (Artikel 7 Absatz 4). Die Weigerung blockiert dich also nicht – sie verschlechtert nur die Lage des Betriebs. Notiere Datum, Uhrzeit, den Namen des Ansprechpartners und, wenn möglich, Zeugen.

So bekommst du die Hoja de Reclamaciones – Schritt für Schritt

  1. Sprich das Problem zuerst direkt im Betrieb an und gib eine angemessene Gelegenheit zur Klärung.
  2. Bleibt die Lösung aus, verlange ausdrücklich die Hoja de Reclamaciones bzw. den full de reclamació.
  3. Fülle das Formular vor Ort aus: Personalien, Datum, genaue Schilderung des Sachverhalts, gewünschte Lösung. Lass dir die Firmendaten (Name, NIF/CIF) vom Betrieb geben.
  4. Das Formular besteht aus drei fortlaufend nummerierten Blättern (Artikel 4): Das erste trägt deine Originalunterschrift – und, falls der Betrieb Stellung nimmt, auch dessen – und ist das Exemplar für die Verwaltung. Die beiden Kopien gehen an dich und an den Betrieb. Merke dir also: Das Original bleibt bei dir, bis du es einreichst, es gehört nicht dem Betrieb.
  5. Gib dem Betrieb Gelegenheit, auf demselben Blatt seine Version einzutragen. Er darf dort auch erklären, dass er deine Forderung teilweise anerkennt – oder dass er sich der Verbraucherschlichtung unterwirft. Genau das ist der Moment, in dem sich viele Fälle ohne Behörde lösen.
  6. Sammle Belege: Rechnungen, Verträge, Fotos, Screenshots, Preislisten.
  7. Reiche das Original innerhalb von 20 Tagen ein – dazu gleich mehr, das ist die Frist, an der die meisten Verfahren scheitern.
  8. Bewahre alle Unterlagen auf, bis der Vorgang abgeschlossen ist.

Die 20-Tage-Frist, an der die meisten Verfahren scheitern

Das ist der Punkt, den fast keine deutschsprachige Darstellung nennt – und der Grund, warum ausgefüllte Formulare in Schubladen verschwinden, ohne dass je etwas passiert.

Artikel 9 des Decret 46/2009 verlangt, dass du das Original des ausgefüllten Blattes innerhalb von höchstens 20 Tagen nach dem Ausfüllen bei der Direcció General de Consum oder bei der zuständigen kommunalen Verbraucherstelle (oficina municipal d'informació als consumidors, kurz OMIC) einreichst, sofern es in deiner Gemeinde eine gibt. Für eine Anzeige – die denúncia – gilt nach Artikel 10 dieselbe Frist.

Die Frist läuft ab dem Tag, an dem du das Formular ausgefüllt hast, nicht ab dem Tag des Ärgernisses. Sie ist also kurz, aber der Decret nutzt sie bewusst als Verhandlungsfenster:

Innerhalb der 20 Tage möglich Wirkung
Du und der Betrieb einigt euch direkt Die Einigung wird schriftlich auf dem Formular festgehalten; dann musst du gar nicht mehr einreichen
Die Einigung wird gebrochen Jede Seite darf das Formular danach trotzdem einreichen
Du schaltest einen Verbraucherverband oder die OMIC als Vermittler ein Vermittlungsversuch gegenüber dem Betrieb, ohne dass du dein Recht auf Einreichung verlierst

Achtung: Scheitert eine Vermittlung, musst du die Reklamation weiterhin selbst bei der Direcció General de Consum einreichen. Die eingeschaltete Stelle übernimmt das nicht automatisch für dich.

Praktisch heißt das: Trage dir den Tag des Ausfüllens und den 20. Tag danach sofort in den Kalender ein. Wer auf eine Rückmeldung des Betriebs wartet und darüber die Frist verstreichen lässt, verliert den einfachen Verwaltungsweg – nicht seinen zivilrechtlichen Anspruch, aber das Verfahren, für das er das Formular überhaupt ausgefüllt hat.

Die neue Antwortfrist: 15 Tage statt einem Monat

Das ist der Punkt, an dem sich fast jeder Ratgeber im Netz derzeit irrt. Grundlage ist Artikel 21 Absatz 3 des Real Decreto Legislativo 1/2007, das die Rechte der Verbraucher und Nutzer bündelt (Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios). Jahrelang stand dort, dass Unternehmen spätestens innerhalb eines Monats antworten müssen – dieser Wert stammt aus der Fassung der Ley 3/2014 und wird bis heute vielfach kopiert.

Er ist überholt: Durch die Ley 10/2025, de 26 de diciembre wurde Artikel 21.3 geändert. Seit dem 28. Dezember 2025 gilt eine deutlich kürzere Frist.

Rechtslage Antwortfrist Norm Gültig
Verbreitet, aber überholt 1 Monat RDL 1/2007, Art. 21.3, Fassung der Ley 3/2014 bis 27.12.2025
Aktuell geltend 15 Tage RDL 1/2007, Art. 21.3, geändert durch Ley 10/2025 seit 28.12.2025

Achtung: Wenn ein Betrieb dir sagt, er habe „einen Monat Zeit", verweise auf die aktuelle Fassung von Artikel 21.3 – die Frist beträgt seit Ende 2025 fünfzehn Tage ab Einreichung deiner Reklamation.

Was Unternehmen dir sonst schulden – Kundendienst-Pflichten nach Art. 21.2

Neben der Antwortfrist verpflichtet Artikel 21 auch den laufenden Kundendienst von Unternehmen – ein Punkt, der für Residenten mit Strom-, Wasser-, Bank- oder Versicherungsverträgen besonders relevant ist.

Pflicht des Unternehmens Konkret
Nachweis der Beschwerde Vergabe einer Kennung (clave identificativa) und schriftlicher Beleg, auch elektronisch
Persönlicher Kontakt Telefonische/elektronische Kundendienste müssen echten persönlichen Kontakt ermöglichen, nicht nur Automatisierung
Trennung von Werbung Der Kundendienst darf nicht zu Werbezwecken genutzt werden
Telefonkosten Eine Servicenummer darf nicht teurer sein als ein gewöhnlicher Anruf; bei Sondernummern muss eine gleichrangige geografische oder Mobilnummer angeboten werden
Kostenlose Hotline Pflicht bei grundlegenden Diensten: Wasser- und Energieversorgung, Finanzdienstleistungen und Versicherungen, Post, Flug-, Bahn-, Bus- und Fernbusverkehr sowie Gesundheitsdienste
Zugang zu Streitbeilegung Löst das Unternehmen die Reklamation nicht zufriedenstellend, muss es den Zugang zu einer bei der EU-Kommission notifizierten Schlichtungsstelle erleichtern

Diese Rechte gelten unabhängig von der Hoja de Reclamaciones – du kannst dich auf sie berufen, sobald du überhaupt eine Reklamation eingereicht hast, egal ob per Telefon, E-Mail oder Formular.

Die balearische Besonderheit: welche Normen konkret gelten

Auf den Balearen kommen zum landesweiten Verbraucherrecht zwei eigene Normen hinzu, die das Verfahren und das Formular selbst regeln.

Norm Regelt
Llei 7/2014, de 23 de juliol, de protecció de les persones consumidores i usuàries de les Illes Balears balearisches Verbraucherschutzstatut, Grundpflichten der Betriebe
Decret 46/2009, de 10 de juliol, sobre els fulls de reclamació o de denúncia en matèria de consum einheitliches Formularmodell, Pflicht zur Bereithaltung, Hinweisschild
RDL 1/2007, Art. 21 landesweite Mindestrechte, Antwortfrist, Kundendienstpflichten

Verantwortlich für die Bearbeitung eingereichter Fulls ist die Direcció General de Consum des Govern de les Illes Balears; daneben nehmen die kommunalen Verbraucherstellen (OMIC) sie entgegen, wo es sie gibt.

Eine Ausnahme, die du kennen solltest: Artikel 2 des Decret nimmt Betriebe aus, die aufgrund eigener Branchenvorschriften bereits ein eigenes amtliches Reklamationsbuch führen müssen – dort gilt dieses Modell, der Decret greift nur ergänzend. Wenn es konkret um Mängel in einer Unterkunft geht, lohnt sich deshalb ein Blick in den separaten Ratgeber zum Thema Hotelmängel reklamieren.

Ebenfalls in Artikel 2 geregelt und für Residenten wichtig: Die Pflicht trifft auch Anbieter, die elektronisch oder telefonisch verkaufen, wenn sie ihren Sitz oder eine tatsächliche Geschäftsleitung auf den Balearen haben – und sie gilt auch dann, wenn die Ware oder Leistung außerhalb der Inseln geliefert wird, der Vertrag aber in einem Betrieb hier geschlossen wurde. Öffentliche Verwaltungen sind ausgenommen, soweit du für die Leistung nichts oder nur eine Abgabe öffentlich-rechtlicher Natur zahlst.

Was passiert nach der Einreichung? Die Grenzen der Verwaltung

Das ist der Punkt, an dem viele enttäuscht werden – und deshalb gehört er unbedingt in diesen Ratgeber. Laut der Carta de Serveis der balearischen Verbraucherverwaltung führt die Verwaltung nach Eingang deiner Reklamation Ermittlungen durch, um den Sachverhalt zu klären und eine Lösung anzustoßen.

Aber: Die Verwaltung hat keine Befugnis, den beschwerdegegenständlichen Betrieb zur Erfüllung deiner Forderung zu zwingen – das ist Sache der Zivilgerichtsbarkeit. Stellt die Verwaltung dabei fest, dass möglicherweise ein Verstoß gegen Verbraucherrecht vorliegt, kann sie von Amts wegen ein Sanktionsverfahren gegen den Betrieb einleiten. Das trifft den Betrieb spürbar – bringt dir aber nicht automatisch dein Geld zurück.

Wichtig: Die Hoja de Reclamaciones ist ein Druckmittel und ein Beweisstück, kein Vollstreckungstitel. Wer sein Geld zurückwill, braucht zusätzlich entweder eine gütliche Einigung mit dem Betrieb, ein Schiedsverfahren oder den Zivilweg.

Bearbeitungszeiten: Zielwerte der Verwaltung, kein Rechtsanspruch

Die Carta de Serveis der Verbraucherverwaltung nennt Zielwerte, an denen sich die Behörde selbst misst. Das ist wichtig zu unterscheiden: Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung der Verwaltung, nicht um eine gesetzliche Frist, auf die du einen individuellen Anspruch hättest.

Verfahren Zielwert der Verwaltung
Antwort auf allgemeine Bürgeranfragen höchstens 15 Tage
Reklamationen und Anzeigen (50 % der Fälle) binnen 3 Monaten erledigt
Reklamationen und Anzeigen (80 % der Fälle) binnen 6 Monaten erledigt
Junta Arbitral – Fälle mit Mediation höchstens 3 Monate
Junta Arbitral – Fälle mit Schiedsspruch (laudo) höchstens 6 Monate

Plane bei einer Reklamation realistisch mit mehreren Monaten, wenn eine inhaltliche Prüfung nötig ist – und nicht mit einer schnellen Entscheidung binnen weniger Tage.

Welche Wege bleiben danach: Schlichtung, Junta Arbitral, Zivilgericht

Wenn die Verwaltung ermittelt hat, aber der Betrieb sich weiterhin weigert, deine Forderung zu erfüllen, stehen dir grundsätzlich drei Wege offen:

  1. Außergerichtliche Einigung – oft der schnellste Weg, besonders wenn der Betrieb an einer guten Reputation interessiert ist.
  2. Junta Arbitral de Consumo – ein Schiedsverfahren, das für beide Seiten freiwillig ist (der Betrieb muss zustimmen, entweder im Einzelfall oder weil er dem System bereits angeschlossen ist). Kommt es zu einem Schiedsspruch (laudo), ist dieser bindend.
  3. Zivilgericht – der reguläre Rechtsweg, wenn keine Einigung zustande kommt und keine Schlichtung möglich ist. Hier lohnt sich häufig eine anwaltliche Einschätzung, insbesondere bei höheren Streitwerten.

Die eingereichte Hoja de Reclamaciones und der Bescheid der Verwaltung sind in allen drei Fällen wertvolle Beweismittel.

Typische Fälle für Residenten auf Mallorca

Für deutschsprachige Bewohner der Insel tauchen bestimmte Streitfälle immer wieder auf. Die folgende Übersicht ordnet sie ein.

Fall Besonderheit
Strom- und Wasserabrechnung Kundendienst-Hotline muss laut Art. 21.2 kostenlos sein (Grunddienst der Daseinsvorsorge)
Telefon-/Internetvertrag häufige Fälle von Falschberechnung; Hoja plus schriftliche Reklamation beim Anbieter kombinieren
Handwerker- oder Werkstattrechnung erst direkte Klärung versuchen, dann Hoja; siehe auch unser Ratgeber zu Handwerkern auf Mallorca
Bank und Versicherung zählen zu den „grundlegenden Diensten" mit Pflicht zur kostenlosen Hotline
Flugausfall/-verspätung eigenes EU-Regelwerk zur Entschädigung greift zusätzlich, siehe unseren Ratgeber zu Flugverspätung Entschädigung
Hotel und Ferienunterkunft zusätzliche Zuständigkeit beim Consell de Mallorca, siehe Hotelmängel reklamieren

Für Handwerksleistungen rund ums Haus lohnt sich zudem ein Blick ins Branchenverzeichnis: Haus, Garten & Service, um einen passenden Betrieb in deiner Nähe zu finden, bevor es überhaupt zum Streit kommt.

Häufigste Fehler

  • Sich mit der Monatsfrist zufriedengeben. Seit dem 28. Dezember 2025 gilt die kürzere 15-Tage-Frist aus Artikel 21.3 – viele Ratgeber und auch manche Unternehmen zitieren noch die alte Monatsfrist.
  • Auf eine automatische Rückzahlung hoffen. Die Verwaltung kann kein Geld für dich eintreiben, sie kann nur ermitteln und gegebenenfalls sanktionieren.
  • Keine Belege sichern. Ohne Rechnung, Vertrag oder Foto lässt sich ein Sachverhalt schwer beweisen.
  • Sich auf einen Gesetzentwurf verlassen. Im Umlauf ist ein Avantprojecte de llei zum balearischen Verbraucherschutz mit strengeren Regeln (etwa einer Pflicht zur Vorabkontaktaufnahme). Das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht – verlasse dich nicht darauf.
  • Die 20-Tage-Frist verstreichen lassen. Der häufigste stille Fehler: Das Formular ist ausgefüllt, man wartet auf eine Reaktion des Betriebs – und reicht das Original nie ein. Nach Artikel 9 des Decret 46/2009 gilt die Frist ab dem Ausfüllen, nicht ab dem Ende der Geduld.
  • Die Kopie statt des Originals einreichen. Das erste, unterschriebene Blatt ist das Exemplar für die Verwaltung; du behältst eine der beiden Kopien.
  • Die Hoja verweigern lassen, ohne zu reagieren. Verweigert ein Betrieb die Herausgabe, darfst du deine Reklamation trotzdem unmittelbar bei der Verwaltung einreichen – und die Weigerung selbst ist ein eigener Verstoß.

Checkliste: Hoja de Reclamaciones richtig einreichen

  1. Erst direkt im Betrieb um Klärung bitten.
  2. Bei Erfolglosigkeit ausdrücklich die Hoja de Reclamaciones verlangen – kostenlos, an Ort und Stelle.
  3. Formular vollständig und sachlich ausfüllen, Firmendaten notieren, den Betrieb um seine Stellungnahme auf demselben Blatt bitten.
  4. Datum des Ausfüllens notieren und den 20. Tag danach im Kalender markieren.
  5. Das Original – das Blatt mit den Originalunterschriften – bei der Direcció General de Consum oder der OMIC deiner Gemeinde einreichen, innerhalb dieser 20 Tage. Deine Kopie und die Belege behältst du.
  6. Wenn ihr euch vorher einigt: die Einigung schriftlich auf dem Formular festhalten – dann entfällt die Einreichung.
  7. Realistische Erwartungen an die Bearbeitungsdauer setzen (Monate, keine Tage).
  8. Bei fehlender Einigung: Junta Arbitral oder Zivilweg prüfen.

Was kommt danach?

Nach der Einreichung erhältst du in der Regel eine Bestätigung und später einen Bescheid der Verwaltung über das Ergebnis der Prüfung. Führt dieser nicht zu einer für dich zufriedenstellenden Lösung, bleibt der Weg über die Junta Arbitral de Consumo oder das Zivilgericht offen. Wichtig ist, alle Unterlagen – Hoja, Belege, Schriftverkehr – bis zum endgültigen Abschluss des Falls aufzubewahren, da sie in jedem weiteren Verfahren als Beweismittel dienen.

Fazit

Die Hoja de Reclamaciones ist ein wirkungsvolles, aber begrenztes Instrument: Sie zwingt Unternehmen zur dokumentierten Auseinandersetzung mit deiner Beschwerde und kann ein Verwaltungsverfahren auslösen, bringt dir aber keine automatische Rückzahlung. Zwei Fristen entscheiden über den Ausgang, und beide werden regelmäßig falsch wiedergegeben: Unternehmen müssen seit dem 28. Dezember 2025 innerhalb von 15 Tagen antworten statt wie früher binnen eines Monats – und du selbst hast nur 20 Tage, um das ausgefüllte Original einzureichen. Wer beide Daten im Kalender hat, gute Belege sammelt und weiß, dass am Ende gegebenenfalls Schlichtung oder Zivilweg stehen, nutzt das Instrument so, wie es gedacht ist.

Offizielle Quellen

Was ist eine Hoja de Reclamaciones genau?
Ein amtlich genormtes Beschwerdeformular, das jeder Betrieb mit Publikumsverkehr in Spanien auf Verlangen aushändigen muss, um eine Reklamation formal zu dokumentieren.
Muss ich zuerst versuchen, den Betrieb direkt zu kontaktieren?
Sinnvoll ist es in jedem Fall, weil sich viele Fälle so schneller klären lassen; ein zwingender gesetzlicher Vorabkontakt ist auf den Balearen aktuell nicht in Kraft, das steht nur in einem noch nicht beschlossenen Gesetzentwurf.
Wie lange hat ein Unternehmen Zeit, auf meine Reklamation zu antworten?
Seit dem 28. Dezember 2025 gilt eine Frist von 15 Tagen nach Artikel 21.3 des RDL 1/2007, geändert durch die Ley 10/2025 – die früher verbreitete Monatsfrist ist überholt.
Bekomme ich mein Geld automatisch zurück, wenn ich eine Hoja einreiche?
Nein. Die Verwaltung kann den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls ein Sanktionsverfahren einleiten, aber sie kann den Betrieb nicht zwingen, deine Forderung zu erfüllen – das ist Sache der Zivilgerichtsbarkeit.
Kostet mich die Hoja de Reclamaciones etwas?
Nein, die Ausstellung und Bearbeitung ist für dich kostenlos.
Wo reiche ich die Hoja nach dem Ausfüllen ein?
Bei der Verbraucherstelle deiner Gemeinde, häufig im Rathaus angesiedelt, oder elektronisch über das Portal der Direcció General de Consum des Govern.
Was ist die Junta Arbitral de Consumo?
Ein freiwilliges Schiedsverfahren zwischen Verbraucher und Unternehmen; kommt es zu einem Schiedsspruch (laudo), ist dieser für beide Seiten bindend.
Wie lange habe ich Zeit, das ausgefüllte Formular einzureichen?
Höchstens 20 Tage ab dem Ausfüllen, so verlangen es die Artikel 9 und 10 des Decret 46/2009. Innerhalb dieser Frist könnt ihr euch auch direkt einigen – dann hältst du das schriftlich auf dem Formular fest und musst gar nicht einreichen.
Muss ich für die Hoja Spanisch sprechen?
Das Formular ist auf den Balearen katalanisch und kastilisch abgefasst; wichtig ist vor allem eine klare, sachliche Schilderung des Sachverhalts. Auch das vorgeschriebene Hinweisschild im Laden ist zweisprachig, weitere Sprachen darf der Betrieb ergänzen.