24 Jahre Haft: Ábalos zieht vors Verfassungsgericht
24 Jahre Haft im spanischen Masken-Fall – und José Luis Ábalos will seine Verurteilung vor dem Verfassungsgericht anfechten. Das kündigt der frühere Verkehrsminister am Donnerstag, 15. Oktober 2026, auf X an. Er sieht seine Grundrechte verletzt.
Oberstes Gericht weist Antrag zurück
Erst am Vortag hatte das Oberste Gericht seinen Antrag auf Aufhebung des Urteils zurückgewiesen. Es hatte Ábalos wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Bestechlichkeit, Einflussnahme und Veruntreuung schuldig gesprochen. Seit November 2025 sitzt der frühere Minister im Gefängnis.
Ábalos bestreitet Zuständigkeit des Gerichts
Ábalos hält das Oberste Gericht nicht für zuständig: Er habe vor dem Prozess sein Abgeordnetenmandat niedergelegt und damit seinen besonderen Gerichtsstand verloren. Das Gericht sieht den entscheidenden Zeitpunkt früher – bei der Eröffnung des Hauptverfahrens. Damals war Ábalos noch Abgeordneter.
Ábalos wirft dem Gericht vor, mit dieser Regel eine Verfahrensnorm zu schaffen, statt das Gesetz anzuwenden. Zudem sieht er sein Recht auf eine zweite strafrechtliche Instanz verletzt. Nach der Ablehnung seines Antrags bleibt ihm nach eigenen Angaben auf dem ordentlichen Rechtsweg keine weitere Möglichkeit.
Themen: Gerichtsprozesse
Quelle: Europa Press / Mallorca.com