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Masken-Affäre: Ábalos will über 24 Jahre Haft kippen

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Mehr als 24 Jahre Haft hat Spaniens Oberster Gerichtshof gegen den früheren Verkehrsminister José Luis Ábalos verhängt. Jetzt will er das Urteil im Masken-Fall vor dem Verfassungsgericht kippen. Wie Europa Press am 5. November 2026 aus Madrid berichtet, macht sein Anwalt Marino Turiel acht verletzte Grundrechte geltend.

Archivo - El exministro José Luis Ábalos en el banquillo de los acusados durante el juicio por el 'caso mascarillas' en el Tribunal Supremo, a 7 de abril de 2026, en Madrid (España).
Europa Press

Streit um Beweise und Richter

Turiel fordert, das Urteil aufzuheben und das Verfahren bis vor die Voranhörung zurückzusetzen. Hilfsweise verlangt er ein neues Urteil, das die Unschuldsvermutung und die Verhältnismäßigkeit der Strafe wahrt.

Der Anwalt greift unter anderem die Auswertung von Nachrichten an: Die Guardia Civil habe Inhalte aus Geräten ausgewählt, ohne der Verteidigung den vollständigen Inhalt eines Geräts zu überlassen. Er bezweifelt auch, dass belastende Aussagen des mitverurteilten Unternehmers Víctor de Aldama ausreichend durch andere Beweise gestützt seien. Zudem hält Turiel an seinem erfolglosen Antrag fest, fünf der sieben Richter wegen Befangenheit abzulehnen.

Warum die Balearen auftauchen

Ein weiterer Einwand betrifft die Auswahl der verhandelten Geschäfte. Nach Ansicht der Verteidigung zog der Oberste Gerichtshof Aldama und Ábalos’ früheren Berater Koldo García wegen eines engen sachlichen Zusammenhangs in das Verfahren ein. Auf weitere Aufträge an ein mit Aldama verbundenes Unternehmen habe er dieses Kriterium jedoch nicht angewandt.

Dabei nennt der Anwalt auch Verträge auf den Balearen sowie im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums und auf den Kanarischen Inseln. Diese Aufträge waren nicht Gegenstand des Prozesses. Ob die Einwände der Verteidigung durchgreifen, steht noch nicht fest.

647.000 Euro binnen 15 Tagen

Ábalos’ Antrag folgt auf die Eröffnung der Vollstreckung des Urteils. Der Oberste Gerichtshof fordert Ábalos, García und Aldama auf, binnen 15 Tagen zusammen 647.000 Euro an Geldstrafen, einzuziehenden Beträgen und Entschädigungen zu zahlen.

Für Ábalos nennt das Gericht eine Geldstrafe von 52.500 Euro, für García 45.750 Euro und für Aldama 72.000 Euro. García erhielt im Masken-Fall eine Haftstrafe von 19 Jahren, Aldama eine von vier Jahren. Ábalos und García sitzen seit November 2025 in Haft, zunächst in Untersuchungshaft.

Themen: Gerichtsprozesse

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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