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Abtreibung in Spanien: Infos zu Methoden sollen Pflicht sein

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Wer in Spanien einen Schwangerschaftsabbruch plant, soll künftig ausdrücklich über chirurgische und medikamentöse Methoden informiert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf vor, über den das spanische Gesundheitsministerium die autonomen Gemeinschaften an diesem Mittwoch per E-Mail informiert. Dafür hat es eine außerordentliche Sitzung des Interterritorialen Rates des Nationalen Gesundheitssystems angesetzt.

La ministra de Sanidad, Mónica García, interviene durante el acto ‘Abortar sin barreras: del reconocimiento del derecho a la garantía efectiva del acceso’, en la sede del Ministerio de Sanidad, a 28 de septiembre de 2026, en Madrid (España).
Europa Press

Was Frauen erfahren sollen

Der Entwurf trennt Pflichtinformationen von Angaben, die Frauen nur auf Wunsch erhalten. Verpflichtend sollen unter anderem Informationen über den Eingriff, die verfügbaren Methoden, zugelassene öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen sowie die nötigen Schritte und die Rechte der Frauen während der Behandlung sein. Dazu gehören auch Angaben zu Risiken und Folgen der jeweiligen Eingriffe.

Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der 14. Schwangerschaftswoche aus medizinischen Gründen sollen Frauen über die möglichen Verfahren informiert werden, damit sie eine für ihren Fall geeignete Option wählen können. Informationen über Verhütung, Beratung vor und nach dem Eingriff, öffentliche Hilfen für Schwangere und Arbeitsrechte sollen sie dagegen nur auf Anfrage erhalten.

Regeln für die medizinischen Komitees

Der Entwurf betrifft auch die klinischen Komitees, die bei Schwangerschaftsabbrüchen aus medizinischen Gründen mitwirken. Frauen und Männer sollen dort sowohl unter den ordentlichen als auch unter den stellvertretenden Mitgliedern ausgewogen vertreten sein. Ausnahmen sind nur aus begründeten, objektiven Gründen vorgesehen.

Personen, die im Register der Gewissensverweigerer eingetragen sind oder es in den vergangenen drei Jahren waren, sollen den Komitees nicht angehören dürfen. Ihre Stellungnahmen sollen schriftlich erfolgen und unter anderem die Diagnose, geprüfte Befunde, die klinische Bewertung und die Begründung enthalten.

Der Ministerrat hatte am vergangenen Dienstag eine dringliche Bearbeitung des Entwurfs gebilligt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums können die autonomen Gemeinschaften nun ebenfalls per E-Mail Anmerkungen dazu abgeben.

Themen: Gesundheit · Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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