mallorca-news

Änderung bei Förderaufrufen für Fischerei‑Projekte rund um Menorca

Änderung bei Förderaufrufen für Fischerei‑Projekte rund um Menorca

Die Vizepräsidentschaft für Fischerei hat eine bereits veröffentlichte Verfügung, die Förderaufrufe für Projekte der lokalen Fischereigruppe von Menorca regelte, überarbeitet.

Im Kern geht es um die Anpassung einer früheren Entscheidung der zuständigen Stelle für Fischereiförderung auf den Balearen. Diese ursprüngliche Verfügung hatte Förderaufrufe für Projekte genehmigt, die Teil der lokalen, partizipativen Entwicklungsstrategie einer Fischereigruppe auf Menorca sind.

Die Änderung steht in Zusammenhang mit europäischen Vorgaben: Eine einschlägige Verordnung fasst die gemeinsamen Regeln für mehrere Fonds zusammen und behandelt unter anderem die Anwendung des partizipativen lokalen Entwicklungsansatzes, eine andere Verordnung legt die Zielsetzungen des Europäischen Meeres‑ und Fischereifonds fest, zu denen unter anderem Maßnahmen für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in Küsten‑, Insel‑ und Binnengebieten sowie die Förderung von Fischerei‑ und Aquakulturgemeinschaften gehören.

Die ursprüngliche Verfügung wurde im Amtsblatt der Balearen im Juli veröffentlicht; im darauffolgenden Februar hat die zuständige Vizepräsidentschaft eine Änderung dieser Verfügung veranlasst. Die amtlichen Veröffentlichungen dokumentieren damit die Genehmigung der Förderaufrufe und die spätere Korrektur oder Anpassung.

Für dich bedeutet das: Betroffen sind die Förderaufrufe, die im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie der genannten Fischereigruppe ausgeschrieben wurden und die dem Europäischen Meeres‑ und Fischereifonds zuzuordnen sind. Die Bekanntmachung informiert über die formale Änderung dieser vorherigen Entscheidung.

Quelle

BOIB Núm. 96/2026 · Beschluss · Themenbereich: Wirtschaft · Fons de Garantia Agrària i Pesquera de les Illes Balears (FOGAIBA) · Stand: 01.08.2026

Originaldokument im BOIB öffnen

Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. · Impressum