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Änderung bei Mindestdiensten wegen angekündigtem Metall‑Streik

Änderung bei Mindestdiensten wegen angekündigtem Metall‑Streik

Die Regionalbehörde hat eine frühere Festlegung zu Mindestdiensten berichtigt, nachdem Gewerkschaften einen mehrtägigen ganztägigen Ausstand im Metallbereich angezeigt hatten.

Ende Juni hat UGT INDUSTRIA Balears eine Mitteilung eingereicht, in der die Gewerkschaften CCOO, UGT und USO einen rechtlich angemeldeten Streik für die Betriebe unter dem Metall‑Tarifvertrag der Balearen angezeigt haben.

Den Unterlagen von UGT zufolge ist der Ausstand für mehrere aufeinanderfolgende Tage Ende Juli vorgesehen und soll jeweils ganztägig stattfinden. In den übermittelten Dokumenten war kein eigener Vorschlag der Gewerkschaften zur Festlegung von Mindestdiensten enthalten.

Die nun veröffentlichte Änderung korrigiert Fehler in einer Mitte Juli getroffenen Anordnung zur Festlegung dieser Mindestdienste. Zudem gibt es eine dienstliche Notiz Ende Juli, die ein Treffen zwischen dem Streikkomitee und den Arbeitgeberverbänden ASEMA und FEBAME dokumentiert.

Als rechtliche Grundlage verweist die Behörde auf das verfassungsrechtlich geschützte Streikrecht, das nicht schrankenlos gilt und mit Garantien zum Erhalt wesentlicher Leistungen in Einklang gebracht werden muss; dazu bestehe einschlägige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts.

Quelle

BOIB Núm. 93/2026 · Beschluss · Themenbereich: Umwelt · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 25.07.2026

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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.

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