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Assistenzärzte: Regierung begrenzt Dienste auf 17 Stunden

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Ein Dienst darf für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung künftig höchstens 17 Stunden dauern. Die spanische Regierung hat die Reform am Dienstag, 3. November 2026, beschlossen. Sie regelt auch Ruhezeiten und Bezahlung neu.

Nach dem Dienst müssen zwölf Stunden Ruhe folgen

Wer vor einem Dienst bereits sieben Stunden regulär gearbeitet hat, darf anschließend höchstens zehn Stunden Dienst leisten. Danach müssen mindestens zwölf Stunden Ruhe folgen. Auch zwischen zwei Arbeitstagen schreibt die Reform mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Ruhe vor.

Für die reguläre Arbeitszeit gilt im Durchschnitt eines Halbjahres eine Grenze von 35 Stunden pro Woche, sofern keine andere Berechnung vereinbart ist. In der Regel dürfen Ärzte in Weiterbildung vier Dienste pro Monat übernehmen. Ein weiterer ist aus begründeten Ausbildungsgründen möglich. Freiwillig können sie mit ausdrücklicher, widerrufbarer Zustimmung bis zu sieben Dienste im Monat leisten. Reguläre Arbeit und Dienste zusammen dürfen im Quartalsdurchschnitt 45 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Zuschläge steigen mit jedem Ausbildungsjahr

Das Grundgehalt bleibt an die vorgeschriebene Qualifikation gebunden. Hinzu kommt ein Ausbildungszuschlag: Er beträgt im ersten Jahr mindestens 18 Prozent des Grundgehalts und steigt bis zum fünften Jahr auf mindestens 58 Prozent. Die Gesundheitsdienste dürfen höhere Sätze festlegen.

Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt in Kraft treten. Die neuen Arbeitszeitregeln gelten ab dem 1. September 2027. Innerhalb von sechs Monaten soll der zuständige Rat zudem Kriterien für einen Wohnortzuschlag prüfen. Dabei soll auch die Insellage berücksichtigt werden. Ein solcher Zuschlag für Inselstandorte ist damit noch nicht beschlossen.

Themen: Arbeitsmarkt · Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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