Nach Balearen-Klage: Gericht kippt Uni-Dekret
Die strengeren Regeln für neue Universitäten in Spanien sind gekippt. Nach einer Klage der autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln hat das Oberste Gericht ein Dekret der Regierung für nichtig erklärt. Das Wissenschafts-, Innovations- und Universitätsministerium erklärte am 8. Oktober 2026, es respektiere das Urteil, teile die Entscheidung aber nicht.
Eilverfahren nicht ausreichend begründet
Das Gericht beanstandet nicht den Inhalt des Dekrets, sondern den Weg dorthin: Die Regierung habe das Eilverfahren nicht ausreichend begründet. Damit fehlte nach Ansicht der Richter auch die rechtliche Grundlage, um auf eine vorherige öffentliche Konsultation zu verzichten. Die Verfahrenskosten in Höhe von 6.000 Euro muss die spanische Staatsverwaltung tragen.
Das Ministerium hält dagegen, der Staatsrat habe das Eilverfahren ausdrücklich gebilligt. Später seien mehr als 60 Stellungnahmen im Rahmen einer öffentlichen Beteiligung eingegangen und berücksichtigt worden.
Ministerium arbeitet an neuen Regeln
Die Regierung wollte mit dem Dekret strengere Anforderungen für die Gründung öffentlicher und die Anerkennung privater Universitäten schaffen. Dazu gehörten nach Angaben des Ministeriums verbindliche Stellungnahmen von Qualitätsagenturen. Es verweist auf 50 öffentliche und 49 private Universitäten in Spanien und hält die Regulierung weiterhin für dringend.
An einer neuen Regelung werde bereits gearbeitet, teilte das Ministerium mit. Sie solle so bald wie möglich kommen – innerhalb des Rahmens, den das Urteil vorgibt.
Themen: Gerichtsprozesse · Bildung
Quelle: Europa Press / Mallorca.com