Balearen-Klage kippt Uni-Dekret: Weitere Klagen hinfällig
Weitere Klagen gegen strengere Regeln für private Universitäten laufen ins Leere: Der Oberste Gerichtshof hat das Dekret bereits nach einer Klage der Balearen aufgehoben. Am 14. Oktober wird bekannt, dass das Gericht deshalb auch über die Rechtsmittel aus Madrid, Aragón und Extremadura sowie mehrerer Hochschulen nicht mehr inhaltlich entscheidet. Der Fall liegt beim Obersten Gerichtshof in Madrid.
Warum das Gericht das Dekret aufhob
Die spanische Regierung wollte die Gründung und Zulassung von Universitäten strenger regeln. Sie brachte das Dekret jedoch in einem Eilverfahren auf den Weg. Nach Auffassung des Gerichts fehlte dafür eine ausreichende Begründung. Deshalb war auch der Verzicht auf die vorherige Anhörung rechtlich nicht gedeckt.
Das Gericht hob das gesamte Dekret auf und verpflichtete die spanische Staatsverwaltung, Verfahrenskosten von 6.000 Euro zu tragen. Über die weiteren Klagen muss es nun nicht mehr entscheiden: Eine bereits aufgehobene Vorschrift kann es nicht erneut aufheben.
Diese Vorgaben sind vom Tisch
Das Dekret hätte für Universitäten unter anderem eine Mindestgröße von 4.500 Studierenden und einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel verlangt. Vorgesehen waren außerdem ein Anteil von 5 Prozent des Budgets für Forschung und Unterkunftsplätze für 10 Prozent der Studierenden innerhalb von drei Jahren nach Betriebsbeginn.
Gegen das Dekret hatten neben den Regionen auch Hochschulen geklagt. Vier von ihnen kritisierten unter anderem die Frist von sechs Monaten, in der ausländische Einrichtungen die geforderten internen Qualitätssicherungssysteme schaffen und eine Zertifizierung beantragen sollten.
Themen: Gerichtsprozesse · Bildung
Quelle: Europa Press / Mallorca.com