Behörde empfiehlt Ablehnung bestimmter Förderanträge für Elektromobilität
Behörde empfiehlt Ablehnung bestimmter Förderanträge für Elektromobilität
Die zuständige Generaldirektion hat vorgeschlagen, die in der Anlage aufgeführten Anträge im Rahmen der öffentlichen Fördermaßnahme zur Elektromobilität nicht zu bewilligen.
Die Leitung der Generaldirektion für Kreislaufwirtschaft, Energiewende und Klimafragen hat eine abschließende Vorschlagsentscheidung vorgelegt, in der es um Förderanträge im Rahmen einer öffentlichen Maßnahme zur Unterstützung der Elektromobilität geht. Die Ausschreibung zu dieser Förderaktion war bereits Anfang Juli veröffentlicht worden.
In der Anlage zu dem Vorschlag sind die Personen und Einrichtungen genannt, die Anträge eingereicht hatten. Die Fachleute der genannten Generaldirektion haben im vorgeschriebenen Prüfverfahren negativ über die Bewilligung dieser Anträge berichtet; die Gründe für diese negative Beurteilung sind ebenfalls in der Anlage dokumentiert.
Eine vorläufige Beschlussfassung, in der die Ablehnung der Förderanträge bestätigt wurde, erschien im Amtsblatt im Juni, und die dafür eingeräumte Frist für Einwendungen ist inzwischen abgelaufen. Als rechtliche Grundlage werden das allgemeine Subventionsrecht sowie einschlägige regionale Rechtsvorschriften zur Haushalts- und Förderregelung herangezogen. Wenn Du in der Anlage aufgeführt bist, betrifft diese Entscheidung Deinen Antrag.
Quelle
BOIB Núm. 96/2026 · Beschluss · Themenbereich: Verkehr · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 01.08.2026
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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.
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