Behörde korrigiert Fehler in Förderaufruf zur Ausbildung von Forschungspersonal
Behörde korrigiert Fehler in Förderaufruf zur Ausbildung von Forschungspersonal
Kurz gesagt: Du erfährst hier, dass die Conselleria d'Educació i Universitats eine amtliche Berichtigung zu einer bereits veröffentlichten Ausschreibung vorgenommen hat, weil ein materieller Fehler bei den einzureichenden Unterlagen entdeckt wurde.
Du erfährst, worum es geht: Die ursprünglich im Amtsblatt veröffentlichte Ausschreibung richtete sich an Förderungen zur Ausbildung von Forschungspersonal in wissenschaftlich-technischen Bereichen, abgestimmt auf die Prioritäten einer europäischen Plattform für strategische Technologien. Teil der Veröffentlichung waren auch Zuschüsse für akademische Gebühren, die mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert werden.
Nach der Publikation wurde ein materieller Fehler entdeckt, der einen Punkt im Anhang der Ausschreibung betrifft und die Angaben zur beizufügenden Dokumentation bei Anträgen betrifft. Die Korrektur bezieht sich ausdrücklich auf diese Passage im Anhang.
Als Rechtgrundlage nennt die Behörde das nationale Verwaltungsverfahrensrecht, das öffentliche Stellen zur Berichtigung materieller, tatsächlicher oder arithmetischer Fehler ermächtigt, sowie die regionale Regelung, wonach die zuständige Stelle Fehler in eigenen Verwaltungsakten berichtigen muss und gegebenenfalls die daraus resultierenden rechtlichen Wirkungen anzugeben und die Berichtigung zu veröffentlichen oder bekanntzugeben ist, wenn der ursprüngliche Akt bereits publiziert wurde.
In der nun erlassenen Entscheidung wird die betreffende Textstelle im Anhang geändert. Der veröffentlichte Auszug bricht an der Stelle ab, an der zuvor auf einzureichende Unterlagen, unter anderem zum Lebenslauf, Bezug genommen wurde, sodass der neue Wortlaut dort nachgelesen werden muss.
Quelle
BOIB Núm. 92/2026 · Beschluss · Themenbereich: Wirtschaft · Conselleria d'Educació i Universitats · Stand: 23.07.2026
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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.
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