E-Scooter nur mit Helm: Neue Regeln ab 1. Oktober
Ab dem 1. Oktober 2026 braucht jeder auf einem E-Scooter einen zugelassenen und richtig geschlossenen Helm. Fahrer müssen dann mindestens 15 Jahre alt sein. Die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet aus Madrid über die neuen Verkehrsregeln, die auch Autofahrer, Radfahrer und Motorradfahrer betreffen.
Mehr Abstand beim Überholen
Wer Fahrräder, Mofas, Fahrzeuge der persönlichen Mobilität – dazu zählen E-Scooter –, Fußgänger oder Tiere überholt, muss mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand halten. Gibt es mehrere Fahrstreifen in eine Richtung, muss das überholende Fahrzeug vollständig auf einen anderen Fahrstreifen wechseln. Innerorts müssen motorisierte Fahrzeuge außerdem mindestens fünf Meter Abstand zu Radfahrern halten, die vor ihnen auf derselben Spur fahren.
Für Radfahrer ändert sich ebenfalls etwas: Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf der Fahrbahn fahren. Wenn es die Sicherheit erlaubt, sollen sie dabei möglichst die Mitte des Fahrstreifens nutzen. Gehwege bleiben für Fahrräder grundsätzlich tabu; Kommunen können Ausnahmen festlegen.
Lichtpflicht für E-Scooter kommt später
Bei Dunkelheit oder deutlich eingeschränkter Sicht müssen E-Scooter-Fahrer mindestens ein leuchtendes oder reflektierendes Element tragen, das aus 150 Metern sichtbar ist. Die Pflicht, die Beleuchtung des Fahrzeugs auch tagsüber einzuschalten, greift dagegen erst am 1. Oktober 2027.
Neue Vorgaben für Motorräder und Staus
Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften brauchen Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern und Mopeds Schutzhandschuhe. Geschlossene Schuhe werden auf allen Straßen Pflicht. Motorräder müssen zudem eine reflektierende Warnweste an Bord haben.
Steht der Verkehr auf einer Autobahn oder Schnellstraße nahezu still, müssen Autofahrer Platz für Einsatzfahrzeuge schaffen. Bei zwei Fahrstreifen pro Richtung entsteht dieser freie Korridor zwischen den Spuren. Bei drei oder mehr Spuren liegt er zwischen der linken und der direkt danebenliegenden Spur. Motorräder dürfen bei Stau nur auf zuvor freigegebenen und ausgeschilderten Abschnitten auf dem rechten Seitenstreifen fahren – mit höchstens 30 km/h und hintereinander.
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com